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Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

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    Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

    Hallo Leute,
    kann mir jemand weiterhelfen?
    Ich bin am überlegen mir GELBE!!!!! nicht Blaue, Grüne oder weiße sondern G E L B E Frontblitzer zu beschaffen.
    Da ich für Freunde öfters mal im Wald unterwegs bin, auf Mittelalterfeste mit Personen Verkehr und bei einigen anderen Dingen wo ich es als Sinnvoll erachte zu der Normalen Warnblinkanlage etwas Stärkers zum Warnen hätte.
    Leider finde ich im WWW nur Verweise auf Rundumkenleuchten und Blaue Frontblitzer, aber nichts das auf Blinklichter die nach VORNE abstrahlen hinweist.

    Nach Hinten ist es in der StVZO im §53a Abschnitt 4 Punkt 1-3 und im Abschnitt 5 des selben Paragraphen geregelt.


    Meine Frage wer hat erfahrung ?
    Tipps wie Zulassungsstelle und TüV sind bekannt, genau so wie der Verweis auf § 38 der StVO die NICHTS mit Frontblitzer zu tun hat.

    #2
    AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

    Hallo,
    der TÜV hat damit nichts zu tun nur das Straßenverkehrsamt - du brauchst eine Sondernutzungsgenehmigung und die bekommst du nicht.
    Die Damen und Herren sagen Dir Warnblinkanlage einschalten und bei besonderen Situationen wie z.B. in deinem Fall, muss dann eine Begleitperson in Warnweste die Personen die den Weg kreuzen auf die Gefahr darauf hinweisen und sollte dann immer noch etwas passieren hast Du trotzdem die A-Karte.

    Ich habe bei mir selber das Problem, bin zum STVA gegangen und bin abgeblitzt ohne Hilfe zu bekommen bin dann zu meinem Dorfsheriff gegangen er sagte- mach dran besser wie nichts.

    So - hinter der Frontscheibe habe ich einen Frontblitzer, am Lampenbügel ( A-Säule ) eine RKL abmontierbar und hinten einen Warnbalken. Am Lampenbügel sieht man den Halter für die RKL.

    G.
    Dennis
    5th Season 4x4



    DSCF5145.jpgIMG_0040.jpg

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      #3
      AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

      Zitat von Lep Rechaun Beitrag anzeigen
      Hallo Leute,
      kann mir jemand weiterhelfen?

      Ich bin am überlegen mir GELBE!!!!! nicht Blaue, Grüne oder weiße sondern G E L B E Frontblitzer zu beschaffen. ..

      Leider finde ich im WWW nur Verweise auf Rundumkenleuchten und Blaue Frontblitzer, aber nichts das auf Blinklichter die nach VORNE abstrahlen hinweist.




      .
      Hallo :-)

      Dann google mal nach : Stroboskoplampe gelb
      Am besten nach Bildern suchen, dann siehst du direkt ob es passt oder nicht.
      Da finden sich einige ;-)

      Gruß Ralf.
      Nachher ist man immer Schlauer......

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        #4
        AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

        hallo Ralf,
        mir ging es eher darum darf ich draf ich nicht.
        Warneinrichtung zusätzlich nach Hinten (unterbrücksichtigung §53a ) darf ich aber wie sieht es nach Vorne aus?

        Kommentar


          #5
          AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

          Hm, ok, ja dann habe ich dich wohl Falsch verstanden.

          Meines wissens nach darfst du nicht :-(

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

          Kommentar


            #6
            AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

            Nach vorne nur mit Sondererlaubnis für Behörden sowie Pannenhilfsfahrzeuge (so die auskunft meiner Freundlichen Polizei). Zudem wurde mir unter der Theke hindurch gesagt das man aber nichts machen würde wenn man die dran hätte im stehenden/absichernder Position. Wie das der Tüv sieht ist natürlich wieder was anderes^^

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              #7
              AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

              Hallo Lep Rechaun,

              bin zwar auch nicht von Fach, habe aber ein bisschen Erfahrung mit der Interpretation von Normen und Gesetzen und deswegen kurz in die Texte reingeschaut. Meines Wissens darfst Du das in Deutschland ohne Genehmigung der Zulassungsstelle nicht montieren. Läuft in der StVZO wohl unter "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und wird zusammen mit dem gelben Rundumlicht abgehandelt:
              (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
              • Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
              • Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
              • Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
              • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
              Quelle: StVZO §52, Abs. 4.

              Der von Dir angesprochene §53a regelt, die Warnblinkanlage, die in Ausführung und Anordnung den Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger aus §54 entsprechen muss, und mobile Warnleuchten, wie sie für LKW vorgeschrieben sind - das sind die Blitze, die neben dem Warndreieck auf die Straße gestellt/gelegt werden und müssen eine eigene Energiequelle und Steuerung haben, um auch bei Stromausfall am Fahrzeug zu funktionieren. Für Dein Problem/Frage entscheidend sollte der Absatz 3 dieses Paragraphen sein:
              (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
              Quelle: StVZO §53a, Abs. 3.
              Soll heißen, weil dein Fzg. ein zGg. von nicht mehr als 3,5t hat, nimmst Du eine Warnleuchte freiwillig mit und deswegen muss sie nicht vom Fahrzeug unabhängig sein. Sie muss allerdings entweder fest im Fahrzeug sein oder mobil bei Bedarf - also nicht ständig - außen am Fahrzeug. Darunter fallen die Kojak-Leuchten, abnehmbare Rundumleuchten und, so würde ich das lesen, Strobo-Leuchten hinter der Windschutzscheibe. Das, was Dennis (5th Season 4x4) gemacht hat, sollte also zu 2/3 in Ordnung sein - über den Lichtbalken hinten könnte man streiten, da ständig montiert. Ich würde nach Leuchten mit einer e-Kennzeichung und/oder einer Konformitätserklärung nach StVZO bzw. Verkehrsblatt suchen.
              Ich hoffe, Dir hilft das weiter.

              Besten Gruß

              Highlandy
              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                #8
                AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                Alternativvorschlag:

                Wie wärs denn mit solchen oder ähnlichen LED-Flares hier: http://www.ebay.de/itm/LED-Flare-War...item35cad4d3f6 ?
                Die könnten bei Bedarf angebracht werden und verschwinden danach wieder im Fahrzeug. Befestigung über Magnet, Klett oder sonstige lösbare Verbindungen, kriegt man bestimmt recht einfach realisiert. Weiß nicht, ob das deinen Anforderungen entspricht, aber dafür interessieren sich weder TÜV noch Straßenverkehrsamt für diese Lösung.

                Grüße!
                André

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                  #9
                  AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                  Ich hab auch die flash leuchten im auto!
                  die haben bei uns auch die meisten sanitäter privat im auto!

                  sind sehr gut und nicht teuer, einfach das mit dem magneten ist nicht ganz einfach bei alu!
                  könntest aber bei mehrfachem gebraucht ein lackiertes stahlblechstück verkleben an neuralgischen punkten!

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                    #10
                    AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                    Zitat von Zimbo86 Beitrag anzeigen
                    Alternativvorschlag:

                    Wie wärs denn mit solchen oder ähnlichen LED-Flares hier: http://www.ebay.de/itm/LED-Flare-War...item35cad4d3f6 ?
                    Die könnten bei Bedarf angebracht werden und verschwinden danach wieder im Fahrzeug. Befestigung über Magnet, Klett oder sonstige lösbare Verbindungen, kriegt man bestimmt recht einfach realisiert. Weiß nicht, ob das deinen Anforderungen entspricht, aber dafür interessieren sich weder TÜV noch Straßenverkehrsamt für diese Lösung.

                    Grüße!
                    André
                    Moin André :-)

                    Aber die Polizei.
                    Verboten sind auch diese Dinger.
                    Ok. zu 99% sagen die nix wenn eine Gefahrenstelle abgesichert wird, aber sie können ;-)

                    Gruß Ralf.
                    Nachher ist man immer Schlauer......

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                      #11
                      AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                      Ich glaub die sind froh wenn überhaupt mal jemand Warnblinker bzw in dem Fall Blitzer an hat^^ All zu oft stehen ja Unfall/Pannenfahrzeuge einfach rum ohne irgendwas geschweige denn ein Warndreieck.
                      Grüße

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                        #12
                        AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                        Moin
                        Jetzt wirds ein wenig OT.
                        Ist diese Krankheit therapierbar? Mir fällt immer wieder auf, dass die Leuts von der Feuerwehr, THW oder Sanis einen Hang zu solchem Equipment haben.
                        Woher kommt das?
                        Ich bin immer froh, wenn der Winterdienst vorbei ist, und ich das orange Geflacker nicht mehr ertragen muss.

                        Gruß Marc
                        Zuletzt geändert von ninetylandy; 04.12.2013, 08:47.

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                          #13
                          AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                          @ Mark : Denke mal das es zum Drang zur Vorischt kommt. Kann sein das es als Krankheit gesehen wird. Nur Wir (ja ich bin Feuerwehrler) Bekommen auch einiges zu sehen. Als Beispiel, wenn ich zu einem VU komme und die Mindest anforderung an Sicherung sehen wird da einem schon Mumlig.
                          Oder was auch oft vor kommt sind Unfälle in denen Erst Helfer zum Opfer werden.

                          @ All : Nur mal um Vorweg zu greifen, ich habe nicht vor mir Mittels Gelben Blink lich Sonder und Wegerechte zu erschleichen.
                          Mir geht es Einzig und allein um meine Persönliche Sicherheit wenn ich anderen Helfe.

                          Wenn ich eine Prollkarre haben will kaufe ich mir nen Range Rover und Lackiere ihn in Chrom oder Pink.

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                            #14
                            AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                            In dem Fall kann ich dich auch voll und ganz verstehen, bei mir werden wohl wenn der Dachträger kommt auch orange Blitzer dazu kommen für nächtliche Rangierarbeiten auf öffentlichen Straßen, denn durch Warnblinker lässt sich kaum jemand beeindrucken, und irgendwann doch mal überfahren zu werden muss echt nicht sein.
                            Zudem ich bin weder Feuerwehrler noch sonst was, und hab doch irgendwie nen Hang zu sowas^^.
                            Ich würd die Teile einfach anbauen und den fragenden von Tüv, Rennleitung wer auch immer einfach sagen warum wieso und ich bin mir zml. sicher das zumindest die Rennleitung das eher begrüßen wird.
                            Grüße

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Frontblitzer / Heckwarn Einrichtung

                              OT: Da wir nun schon OT sind und nicht mehr die Sache diskutieren, inwieweit die gelben Warnlichter/Frontblitzer überhaupt erlaubt sind, meine Einschätzung zu dem Thema "Sinn und Unsinn zusätzlicher Warnleuchten":
                              Wozu sind Kennleuchten für gelbes Blinklicht gut? Richtig, sie sollen vor Gefahren warnen. Was ist nun eine Gefahr?
                              Zitat von Lep Rechaun Beitrag anzeigen
                              (...)
                              Ich bin am überlegen mir (...) G E L B E Frontblitzer zu beschaffen.
                              Da ich für Freunde öfters mal im Wald unterwegs bin, auf Mittelalterfeste mit Personen Verkehr und bei einigen anderen Dingen wo ich es als Sinnvoll erachte zu der Normalen Warnblinkanlage etwas Stärkers zum Warnen hätte. (...)
                              Einzig im Wald mit einem Landy unterwegs zu sein, sollte keine Gefahr darstellen - ein Fahrzeug ist schließlich dafür da, dass es sich bewegt, und solange es sich nicht um einen in Betrieb befindlichen, als Landy getarnten, lautlos arbeitenden Harverster handelt, haben blinkende Lichter an einem Landy im Wald in meinen Augen keinen Nährwert - mit eingeschaltetem Licht fahren hilft da noch mehr. Bei Waldarbeiten entsprechende Warnschilder auf dem Weg sind da auch sinniger.
                              Wenn man gewerblich einen Wagen auf Veranstaltungen bewegen muss, machen zusätzliche Leuchten tatsächlich Sinn. Aber sinnig sind da nur Leuchten, die auf Augenhöhe oder knapp darüber leuchten - Blitzer im Grill machen da keinen Sinn, da sie schon für die erste Reihe Menschen, wenn sie dicht am Fahrzeug sind, wie auch der Warnblinker nicht mehr im Sichtfeld liegen. Außerdem warnen Blitzer nur gerade in eine Richtung - sind also beim Rangieren selten ungeeignet, weil Du nach rechts und links niemanden warnst und damit keinen Platz schaffst. eine mobile Rundumleuchte wäre wohl sehr viel zielführender.
                              Zitat von Lep Rechaun Beitrag anzeigen
                              (...)@ All : Nur mal um Vorweg zu greifen, ich habe nicht vor mir Mittels Gelben Blink lich Sonder und Wegerechte zu erschleichen.
                              Mir geht es Einzig und allein um meine Persönliche Sicherheit wenn ich anderen Helfe. (...)
                              Würde ich Dir auch nicht unterstellen, aber Fakt ist, dass dadurch, dass der Einsatz der Leuchten in Deutschland beschränkt ist, sie im Allgemeinen einen offiziellen Charakter haben.
                              Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
                              (...) orange Blitzer dazu kommen für nächtliche Rangierarbeiten auf öffentlichen Straßen, denn durch Warnblinker lässt sich kaum jemand beeindrucken, und irgendwann doch mal überfahren zu werden muss echt nicht sein. (...)
                              Da frage ich mich wieder: Wo ist die Gefahr? Macht es Sinn nur geradeaus nach vorne oder hinten zu warnen? Wenn Du um die Ecke rangierst helfen die Blitzer gar nicht. Wenn aber alles und jeder ständig blitzt und blinkt nutzt sich der Effekt sicher ab und wird ähnlich wahrgenommen wie der von Dir beklagte Warnblinker.
                              Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
                              (...) Ich würd die Teile einfach anbauen und den fragenden von Tüv, Rennleitung wer auch immer einfach sagen warum wieso und ich bin mir zml. sicher das zumindest die Rennleitung das eher begrüßen wird.
                              In vermutlich mehr als 90 % der Gespräche wirst Du Recht haben - wenn aber bei der nächtlichen Rangiererei einer einen Unfall baut oder seinen Wagen kaputt fährt und behauptet, dass er geblendet wurde, wird es ekelig, denn dann hast Du erst mal Leuchten am Fahrzeug verwendet, die nicht montiert sein dürfen und, wenn es die billigen aus dem Netz sind, auch keine Zulassung für Fahrzeuge haben.

                              Blitze machen da Sinn machen, wo hohe Geschwindigkeiten im Spiel sind und auf weite Entfernungen in eine bestimmte Richtung gewarnt werden muss oder wo die Leuchten bei Nichtbenutzung unsichtbar sein sollen. Das sind in erster Linie Einsatzfahrzeuge mit Blitzen vorne, damit die Fahrzeuge in direkter Fahrtrichtung die Spur räumen, zivile Einsatzfahrzeuge, die ja unerkannt bleiben wollen/sollen und Pannenhilfsfahrzeuge bzw. Sondertransport-Begleitfahrzeuge, weil dort der schnelle Verkehr von hinten kommt und auf weite Distanz gewarnt werden soll/muss - aus der Nähe sind die Blitze wegen des Blickwinkels normalerweise kaum zu erkennen (hohe Montage zur Vermeidung der Blendgefahr).
                              Bei langsamen oder stehenden Situationen macht ein in alle Richtungen wirkendes Warnlicht mehr Sinn, wie es als mobile gelbe Rundumleuchte mit Zulassung im ruhenden Straßenverkehr auch erlaubt ist.

                              Die kleinen mobilen Warnlichter zum auf die Straße Legen halte ich zum zusätzlichen absichern von Unfall- oder Pannenstellen gerade bei ausgefallener Warnblinkanlage für wirklich sinnvoll - sind ja auch in Kfz. mit mehr als 3,5 t schon seit den Siebzigern Pflicht.

                              Das ist nur meine Meinung zu dem Thema - wenn man solche Lichter anbaut und sich die rechtlichen Fragen stellt, dann auch die zugelassenen Produkte und an den Zweck angepasst - aber ich freue mich immer schon, wenn andere beim Rangieren ihren Warnblinker an machen.

                              Besten Gruß

                              Highlandy
                              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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