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Afrikanischer Defender ... ??

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    #31
    AW: Afrikanischer Defender ... ??

    Moin,

    Das Stichwort heisst "Umzugsgut". Siehe hier die Hinweise vom TÜV Süd:


    Du musst das Auto mindesten 6 Monate auf dich im entsprechenden Land zulassen und dann im Rahmen eines Umzuges wieder auf Dich anmeleden - wie leicht das ist hängt natürich von den Vorschriften im entsprechenden Land ab. in Rumänien gibt es z.B. inzwischen eine Art "Umweltsteuer", diese fällt beim ersten Anmelden im Land an und kann bei alten Geländewagen durchausmal so zwischen 5000 und 20.000 EUR (je nach EUR-Klasse) betragen - deshalb sieht man auch in Rumänien auch leider wenig alte Geländewagen westlicher Bauart - obwohl gerade diese für die Landbevölkerung ideal wären.
    Wie es in Bulgarien ist kann ich nicht Beurteilen - habe aber gehört das es dort einfacher (=günstiger) sein soll, alledings brauchts Du zur Zulassung natürlich auch einen Wohnsitz in dem
    entsprechenden Land für mind. diese 6 Monate.

    Aber das fällt also für den Themenstarter hier raus, der sucht ja wohl etwas für einen Bekannten in Afrika.
    Da in Afrika (kommt natürlich auf das Land an) die Abgashürden sicherlich nicht so hoch sind sehe ich als einzige Möglich einen TDI dann halt von der Türkei direkt nach Afrika zu transportieren und dort anzumelden, macht ja eigentlich gar keinen Sinn diesen Export über eine zusätzliche Anmeldung in einem Drittland in der EU durchzuführen.
    Wenn man dort Standard HZJ anmelden kann, die ja auch nur EUR 0 oder 1 haben - kann mann sicherlich auch einen Defender TDI anmelden.
    Wie es dann mit den nationalen Zoffvorschriften ausschaut steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt, aber das Problem hat er ja bei jedem Import.
    Ich würde da allerdings sicherlich auch über einen HZJ nachdenken, da gibt es international durchaus einige Anbieter wo man die günstig bekommen kann - vor allem Supplier für Grosse Flotten-Fuhrparks der Firmen, NGO´s, Botschaften usw. (haben dann natürlich nicht dieses nachgerüstete Abgas-Zeugs wie die über frei Importeuere für teuer Geld verkaufte HZJ in Deutschland).
    Grüsse
    Bernie

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      #32
      AW: Afrikanischer Defender ... ??

      danke bernie für deinen beitrag, hört sich wie befürchtet mit unüberwindbaren hürden verbunden an...wohnsitz in rumänien oder bulgarien..hmmm, vielleicht wird die türkei doch noch mal teil der eu, mich würds freuen :)

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        #33
        AW: Afrikanischer Defender ... ??

        Zitat von chris78224 Beitrag anzeigen
        (...) vielleicht wird die türkei doch noch mal teil der eu (...)
        ... aber müssten die sich bei Neuwagen dann nicht auch an die EU-Abgasvorschriften halten? Nur mal so einen Schritt weiter gedacht?
        Anybody who loves whisky can't be all bad.

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          #34
          AW: Afrikanischer Defender ... ??

          Als Übersiedlungsgut in die EU eingeführte Fahrzeuge haben mal erstmal den Vorteil, dass sie keiner Verzollung unterliegen und auch keine EU Einfuhrsteuer abgeführt werden muss. Trotzdem braucht es einer Zollunbedebnklichkeitsbescheinigung und einer §21 Einzelabnahme. Wenn es ein Fahrzeug ist, dass es so in der EU nicht gibt, muss auch noch ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) erstellt werden. Ob das auch für einen türkischen Defenderlizenzbau abzuwenden ist, müsste man im Zweifelsfall bei Zoll&TÜV erfragen. Das große ABER ist die Frage welche Liste der möglichen Ausnahmengenehmigungen für das spezielle Fahrzeug angewendet wirde, denn das wird für jedes Fahrzeug einzeln festgelegt. In aller Regel ist auf jeden Fall ein Abgasgutachten zu erstellen und dann die lange Liste der Ausnahmegenehmigungen einzlen gegen Zahlung eines Obulus pro Haken auf der Liste zu leisten. Nach meinem Kenntnisstand gibt es etwa 15.000 verschiedene mögliche Positionen für Ausnahmen, zB fehlende Leuchtreichweitenreguliereungen etc, aber es gibt keine einzige Position für eine Ausnahme bei Verletzung der EU Abgasnormen.

          Ich war eine Weile in den USA und habe mir das Thema damals angeschaut, mit dem Resultat, dass es sich für meinen US Ford Focus nicht gelohnt hätte, denn die Umrüstungskosten hätten den Wagenwert um ein Vielfaches überstiegen (neue Scheinwerfer - US Leuchtkegel sind nicht mehr in der EU zulässig, neue Blinker - ebenso, neue Bremsanlage - die US Version genügte nicht den EU Anforderungen an Zweikreisbremsen, alle Scheiben tauschen - US hatte in der EU unzulässiges nicht-Verbundglas, andere Handbremse - Feststellwerte unzureichend, um nur einige der teuren Punkte aufzuzählen).

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            #35
            AW: Afrikanischer Defender ... ??

            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
            Landwirtschafzliche Zugmaschinen haben ebenfalls einen DPF und benötigen Adblue,
            um die Eurostandarts zu erfüllen.
            So what?
            Selbstfahrende Arbeitsmaschinen brauchen gar nichts, nicht mal einen Schalldämpfer im Auspuffrohr...

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              #36
              AW: Afrikanischer Defender ... ??

              Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
              Selbstfahrende Arbeitsmaschinen brauchen gar nichts, nicht mal einen Schalldämpfer im Auspuffrohr...
              Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nach StVZO Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht aber zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Mit einer solchen bauartlich herzustellenden Einschränkung dürfte ein als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassener Landrover für einen Normalgebrauch herzlich sinnlos sein.

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                #37
                AW: Afrikanischer Defender ... ??

                Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                Selbstfahrende Arbeitsmaschinen brauchen gar nichts, nicht mal einen Schalldämpfer im Auspuffrohr...
                Auf den Grauimporteur,der das in annehmbarer Stückzahl hinbekommt,
                bin ich ja mal gespannt.
                Beim HZJ kam noch keiner auf die Idee.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #38
                  AW: Afrikanischer Defender ... ??

                  Zitat von Beuli Beitrag anzeigen
                  Als Übersiedlungsgut in die EU eingeführte Fahrzeuge haben mal erstmal den Vorteil, dass sie keiner Verzollung unterliegen und auch keine EU Einfuhrsteuer abgeführt werden muss. Trotzdem braucht es einer Zollunbedebnklichkeitsbescheinigung und einer §21 Einzelabnahme. Wenn es ein Fahrzeug ist, dass es so in der EU nicht gibt, muss auch noch ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) erstellt werden. Ob das auch für einen türkischen Defenderlizenzbau abzuwenden ist, müsste man im Zweifelsfall bei Zoll&TÜV erfragen. Das große ABER ist die Frage welche Liste der möglichen Ausnahmengenehmigungen für das spezielle Fahrzeug angewendet wirde, denn das wird für jedes Fahrzeug einzeln festgelegt. In aller Regel ist auf jeden Fall ein Abgasgutachten zu erstellen und dann die lange Liste der Ausnahmegenehmigungen einzlen gegen Zahlung eines Obulus pro Haken auf der Liste zu leisten. Nach meinem Kenntnisstand gibt es etwa 15.000 verschiedene mögliche Positionen für Ausnahmen, zB fehlende Leuchtreichweitenreguliereungen etc, aber es gibt keine einzige Position für eine Ausnahme bei Verletzung der EU Abgasnormen.

                  Ich war eine Weile in den USA und habe mir das Thema damals angeschaut, mit dem Resultat, dass es sich für meinen US Ford Focus nicht gelohnt hätte, denn die Umrüstungskosten hätten den Wagenwert um ein Vielfaches überstiegen (neue Scheinwerfer - US Leuchtkegel sind nicht mehr in der EU zulässig, neue Blinker - ebenso, neue Bremsanlage - die US Version genügte nicht den EU Anforderungen an Zweikreisbremsen, alle Scheiben tauschen - US hatte in der EU unzulässiges nicht-Verbundglas, andere Handbremse - Feststellwerte unzureichend, um nur einige der teuren Punkte aufzuzählen).
                  Hallo Beuli,

                  lese doch mal den von mir verlinkten Artikel des TÜV:

                  Dem ist eindeutig zu entnehmen das auf ein Abgasgutachten bei Umzugsgut verzichtet werden kann, es erfolgt dann die Einstufung in der schlechtesten Abgasklasse, falls hierfür keine Daten vorhanden sind.
                  Und ansonsten war bei mir nur die Ausnahmegenehmigung zur fehlenden Leuchtweiteregulierung erforderlich, das war kein Problem. Alle anderern Beleuchtungseinrichtungen tragen e-Prüfzeichen (oder können bei einem Defender kostengünstig ausgetauscht werden) und sind regelkonform.
                  Das ist natürlich bei US-Fahrzeugen anders, da brauchst Du evtl ein lichttechnisches Gutachten für jeden Scheinwerfer.

                  Die von Dir angesprochenen zollrechtlichen Erfordernisse treffen natürlich nur bei einem Import von ausserhalb der EU zu.
                  Grüsse
                  Bernie

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                    #39
                    AW: Afrikanischer Defender ... ??

                    Der HZJ wird umgerüstet auf bislang Euro5 und bald Euro6, z.B. Toms Fahrzeugtechnik. Dann kostet das Auto ca. 50k.
                    Dann hat er aber immer noch keinen Airbag und die Schnauze ist auch nicht für die Fußgänger verändert.
                    Aber der HZJ hat seine alte Zulassung, die musste nicht wg. Besitzerwechsel der Automarke neu beantragt werden, was beim Defender mehrfach geschehen musste.

                    Der Wrangler hat ein ähnliches Problem wie der Defender, nur dass die Amis (oder damals MB) es hinkriegen wollten, ihn zu modernisieren, ohne den Kern des Autos zu verlieren. Fußgängerschutz heißt dann eine üble Stoßstange, eher Sitzbank. Der neue Cherokee zeigt, was nötig ist für eine Zulassung, der neue RR auch: Rundgelutscht.

                    Der Defnder stirbt, Mädels.
                    SC


                    Wenn nicht wir, wer dann?

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                      #40
                      AW: Afrikanischer Defender ... ??

                      Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                      Selbstfahrende Arbeitsmaschinen brauchen gar nichts, nicht mal einen Schalldämpfer im Auspuffrohr...
                      Hi auch,

                      sicher, dass das auch für Neufahrzeuge gilt? *wunder*

                      Imho sollte derzeit Stage IIIB gefordert sein, ab 01.01.2014 dann Stage IV

                      link zur EU

                      Eben alles genau so wie bei PKW/LKW.... NCR-Kat, Ad-Blue u.s.w. ....nur mit im Detail abweichenden Grenzwerten.

                      Viele Grüße
                      Roman

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                        #41
                        AW: Afrikanischer Defender ... ??

                        Zitat von chris78224 Beitrag anzeigen
                        du scheinst ja klüger als der rest der welt zu sein, deswegen sieht man ja auch in allen 3.weltländern td4 rumfahren und nicht hzj. aber viel spass mit deinem td4 in afrika, da weiss dann jeder auf den ersten blick, was du für ein kenner bist!
                        Danke für die freundlichen Worte - meine Frage hast du damit nicht beantwortet ... aber egal, es lässt die Unterstellung zu, dass deine Erfahrungen eher theoretisch sind und hauptsächlich von hübschen Bildchen stammen.

                        Der Toyota ist FÜR UNSERE ANFORDERUNGEN ... zu gross, zu schwer, zu durstig ...

                        Was das mit der Verbreitung von HJZ (von denen wir auch ein paar im Fuhrpark haben) zu tun haben soll muss man nicht verstehen.

                        Trotzdem nochmals danke für den wertvollen Beitrag.
                        [ ... das Grauen hat einen Namen ... ]

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                          #42
                          AW: Afrikanischer Defender ... ??

                          Zitat von Tyrone Beitrag anzeigen
                          Danke für die freundlichen Worte - meine Frage hast du damit nicht beantwortet ... aber egal, es lässt die Unterstellung zu, dass deine Erfahrungen eher theoretisch sind und hauptsächlich von hübschen Bildchen stammen.

                          Der Toyota ist FÜR UNSERE ANFORDERUNGEN ... zu gross, zu schwer, zu durstig ...

                          Was das mit der Verbreitung von HJZ (von denen wir auch ein paar im Fuhrpark haben) zu tun haben soll muss man nicht verstehen.

                          Trotzdem nochmals danke für den wertvollen Beitrag.
                          Lass ihn doch, weiter ist der Horizont von der Coach mit den Erdnüssen in der Hand eben nicht. Es hat schon einen Grund weswegen wir gute zwei Dutzend Fahrzeuge in Afrika fahren haben, alle Landrover, und ab 1. Januar werden das nur noch TD4 sein.

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                            #43
                            AW: Afrikanischer Defender ... ??

                            bellt nur ihr commonrail fahrer in afrika ,

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