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AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Das ergibt sich daraus, dass das Anbringen des nationalen Kurzzeitkennzeichens einen nationalen Verwaltungsakt darstellt, welcher nur in Deutschland vollzogen werden darf.
Alles andere wäre eine Fernzulassung.
Ein Kurzzeitkennzeichen muss immer in dem Staat beantragt werden, wo das Fahrzeug steht.
Aber wenn Du es genau wissen möchtest, dann muss Dir der Michl wohl die E-Mail mal senden.
Dann kannst Du das Landratamt ja mal damit konfrontieren.
Zitat von Klami: "Aus Fürstenfeldbruck bekamm ich vom dortigen Landratsamt nach Anfrage mal folgende Info per Mail:"
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Das ergibt sich daraus, dass das Anbringen des nationalen Kurzzeitkennzeichens einen nationalen Verwaltungsakt darstellt, welcher nur in Deutschland vollzogen werden darf.
Du willst also noch ne Runde im Karusel? Gerne. Ja, es ist ein nationaler Akt (noch), der seit 2007 von und in allen EU Ländern zulässig ist. Aus dem gar nicht so Kleingedruckten der EU Übereinkunft von 2007, ratifiziert von allen Mitgliedstaaten, auch in Köln und den Niederlanden gültig (Im meinem nächsten Leben werde ich singendes Telegramm) Die Versicherung muss im Zielland (Hier: Deutschland) abgeschlossen werden. Spätestens an der Stelle wird klar, dass das Kurzzeitkennzeichen auch von dort kommen sollte, zumindest kann. Die rechtsstaatliche Prinzipien hinter dem SEK(2007) 169 in der endgültigen Fassung ( siehe EU Amtsblatt C 68 vom 24.3.2007) sind wirtschaftliche Freizügigkeit und Wettbewerb.
Den Ursprung kann ich nicht mehr genau nachvollziehen, da die Mail von meinem Händlerkollegen kam, aber es gibt von einem Zulassungsservice eine Seite, dort ist der Text so gut wie gleich dargestellt!
Und dort lese ich auch, dass anscheinend aktuell die Holländer keine deutschen gelben Kennzeichen mehr akzeptieren !?!
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
huhuuu...das Thema wurde hier im April schon mal relativ kontrovers diskutiert....lol......dabei ging es zwar vorrangig um UK und nicht um NL....aber dennoch
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Ich krieche zu Kreuze. Ich bin reuige Adson der ... na ja egal. Also ich hab mal bei unserer Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde hier nachgefragt. Und nun hier die Antwort des FDL:
Sehr geehrter Herr Frohn,
die von Ihnen angeführte Mitteilung der EU-Kommission ist ggf. im
Zusammenhang mit dem Ihnen erteilten Rat zu sehen.
Wie alle nationalen Kennzeichen werden auch Kurzzeitkennzeichen
grundsätzlich nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb Deutschlands ausgegeben, wie die
Mitteilung unter 4.2 auch aussagt. Soll ein Fahrzeug in das EU-Ausland ausgeführt werden, ..."
sollen die Mitgliedstaaten Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen anerkennen.".
Die Mitteilung stellt jedoch keine verbindliche Rechtsgrundlage dar. Im
Gegensatz zu "normalen" Kennzeichen, die Sie mit der Zulassung einen Kfz erhalten, erfolgt mit der Zuteilung
von Kurzzeitkennzeichen aber keine Zulassung im engeren Sinne, da zumeist Fahrzeugdaten nicht enthalten
sind und keine regulären Zulassungsdokumente ausgestellt werden. Daher müssen
Kurzzeitkennzeichen, sofern nicht explizit durch bilaterale Verträge festgelegt, auch im Ausland nicht zwingend
anerkannt werden. Die Anerkennungspflicht, welche sich für "normale" Kennzeichen u. a. aus dem Wiener
Übereinkommen über den Straßenverkehr (v. 08.11.1968) ergibt, gilt hier nicht. Infolgedessen bleibt es den
einzelnen EU-Staaten überlassen, ob sie diese Kennzeichen akzeptieren oder nicht.
In Ihrem Fall soll das Fahrzeug zudem in den Niederlanden mit einem
deutschen Kurzzeitkennzeichen ausgestattet und dann erst ins Inland überführt werden. Dieser Fall ist auch von der
Mitteilung nicht umfasst.
Im Ergebnis bleibt rechtmäßiger Weise nur, dem Rat zu folgen und je ein
nationales Kennzeichen für das jeweilige Land, in jedem Fall das deutsche Kurzzeitkennzeichen erst mit
"Grenzübertritt" am Fahrzeug anzubringen.
Freundliche Grüße
im Auftrag
gez. xxxxxxxxxx
FDL Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Kerne der Aussage:
- Wenn man sich den vielgepriesenen Link ganz genau ansieht, dann steht da "in" und nicht "aus".
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal *in* einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.
Das heißt mit einem Deutschen KZK nur aus D heraus, mit einem NL KZK nur aus NL heraus etc.
- Und das KZK ist keine Zulassung im engeren Sinne und damit auch nicht durch das Wiener Übereinkommen gedeckt.
Schade.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
ne ne..ich find's klasse, dass du das Thema mal da offiziell angefragt hast, wo es auch fachlich beantwortet werden kann
und dass das damit die Aneinandereihung von Vermutungen und Behauptungen damit ein Ende hat
"Die Exoten sind immer die anderen.” (Ostrud Beginnen)
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