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AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Hallo Shark,
ich habe unseren letztes Jahr aus NL geholt. Habe dort (in Hengelo) unsere Kurzzeit-Kennzeichen drauf geschraubt und bin los gefahren. Waren aber auch nur 20 Km bis zur Grenze. Mein freundlicher (Privat-)Verkäufer hatte mir sogar angeboten den Landy an die Grenze zu bringen, dann wäre es gar kein Problem gewesen. Wäre das ggf. ne Option für Dich? Aber wie gesagt, bei mir hat das keine interessiert, damals.
Beste Grüße
Marc
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it's not broken, it's british !
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Solltest du die Möglichkeit haben, rote Händlerkennzeichen zu bekommen, nimm sie NICHT für dein Vorhaben! Vor ein paar Jahren lauerte die NL-Polizei vorm Veranstaltungsgelände eines VOLVO-Treffens rum und verteilte gesalzene Knöllchen. Irgendwas zwischen 200€ und 300€ waren das Ergebnis.
Sollte der Landy noch angemeldet sein, vereinbare ein Treffen/abschließende Probefahrt bis zur Grenze zu D und nimm von da aus deine deutsche 5-Tagesnr. Sollte das einfachste sein, wenn der Verkäufer mitspielt - Geld für ne Bahnkarte zurück hat er ja dann…
Das sogenannte Kurzzeitkennzeichen gilt gem. EU Reglement seit vielen Jahren europaweit.
Richtig.
Jedoch - so weit ich das verstanden habe (weil ich ja auch mal aus NL einen Landy holen wollte) - eben NUR wenn das Kennzeichen
in Deutschland für das Fahrzeug erstmalig verwendet wurde.
Das klingt total irre, der Grund scheint aber zu sein, dass das Anschrauben und Eintragen der VIN in die Papiere ein "Zulassungsakt" ist und dieser
nur auf deutschem Hoheitsgebiet rechtens ist.
Ich glaube aber, dass diese "Feinheit" in der Praxis nicht wirklich jemand juckt.
Ausserdem kannst du ja behaupten, dass der Wagen bis zur Grenze geliefert wurde und du dann das Kennzeichen angebracht hast. Wenn du in NL angehalten wirst,
dann bist du eben von D noch mal zurück gefahren weil du was vergessen hast.
Gruss de Kalle
"Die Exoten sind immer die anderen.” (Ostrud Beginnen)
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Vielen Dank für die vielen Infos. Fahre morgen mal hin, um zu sehen, wie der 109er so ist. Es gibt von der "holländischen Seite" auch schon Lösungsansätze wie die lange Dame nach D kommt. Mal sehen.
Gruß Shark
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Hallo,
ich habe dieses Jahr auch meine Serie aus Holland nach Deutschland überführt. Mein Verkäufer hat ein Kurzzeitkennzeichen in Form eines Papierstreifens mit handschriftlicher Nummer von der Zulassungsstelle an die Scheiben geklebt und gut wars. Bin damit einfach nach Deutschland gefahren, wurde allerdings auch nicht kontrolliert. Wenn Du Hilfe brauchst, kannst Du mich gerne kontaktieren. LG Stefan
im kurzen übersetzt:
Bei einem RDW Loket wird den Wagen angemeldet für Export und gleigzeitig das export Kenzeichen angefragt à €11,70. Die originale Gelben Kenzeichenplatten mitnehmen und beim RDW hinterlassen.
Das export Kenzeichen braugt aber auch versicherung und es gibt mehrere kurzzeits versicherungen möglich, ca €100,- für die 14 Tage (eine www suche wird sie zeigen). Normalerweise ist das kenzeichen 14 Tagen gültig, oder kurzer beim ablauf des APK's (APK ist Holländischen Tüv)
Mit diesem Kenzeichen kann die Landy nach Deutchland überfahren worden und gibts noch Zeit die Landy in D zugelassen zu bekommen mit u.a. die RDW export Documenten.
Fast täglich sehe ich Holländische export Kenzeichen vorbei fahren auf die Holländische Autobahn
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Hallo zusammen,
also es ist genauso wie fenix2 geschrieben hat. Der Verkäufer meldet sein Fahrzeug beim RDW ab und man beantragt ein Ausführungskennzeichen (habe ich jetzt in NL abgeklärt). Wird man mit dem deutschen 5 Tage Kennzeichen „erwischt“ kann das in NL Geld kosten, man findet im Netz Summen bis 500 EUR. Hierzu würde ich gerne mal 5 NL-Polizeibeamte unabhängig voneinander befragen.
Habe den 109er doch nicht gekauft. Bei Fragen hierzu bitte PN senden.
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Hallo,
auch wenn diese Überführung jetzt nicht mehr aktuell ist, möchte ich meine Ansicht dazu schreiben.
Meiner Meinung nach sollte eine Haftpflichtversicherung DAS Kriterium für die Bewegung eines Fahrzeugs sein. Verursacht man einen Unfall, dann kann es schnell sehr teuer werden. Und genau dann wird die Versicherung sehr genau prüfen, ob sie vielleicht gar nicht zu zahlen braucht. Und ich wette, da gibt es Kleingedrucktes, das die Haftung ausschließt, wenn man das Kurzzeitkennzeichen in die "falsche Richtung" oder im falschen Land benutzt hat.
Eine belastbare Aussage sollte man bei seiner Versicherung einholen. Meinungen im Forum helfen einem im Schadenfall nicht.
Eine (ADAC)-Grenzversicherung gibt es (zumindest für Fahrzeuge aus UK) nur für noch im Herkunftsland versteuerte und mit dort gültigem "TÜV" versehene Fahrzeuge. Und die Fahrgestellnummer muss bei Abschluß der Grenzversicherung in Deutschland eingetragen werden, gilt also nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Grenzversicheurng für Holland? Keine Ahnung...
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
Man fährt mit nem Auto und Anhänger dahin, Auto drauf, fest gemacht und schwupp die wupp ist man in Deutschland.
Easy way .
Würde ich imme nur so machen.
Hat beim Lighty hervorragend geklappt.
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
...ein Kumpel hat mir am WE nen Artikel aus ner Oldtimerzeitschrift
zu dem Thema vorgelegt, da ging es um Italien nicht um NL.
Dort stand das mit der 'Fahrtrichtung' hat tatsächlich auch was mit
Steuern, Abgaben etc. zu tun. Wenn man ein Auto mit deutschem
Kurzzeitkennzeichen aus Italien abholt, begeht man dort den Delikt
der Steuerhinterziehung und der Wagen kann beschlagnahmt werden.
Ganz doll, es gibt die genormte EU-Banane, wenn ich irgendwo auf
dem Kontinent nur falsch parke wird meine 'Sünde' bei mir zu Hause
eingetrieben, aber wenn ich mir ein Auto kaufen will über nur eine
Grenze hinweg, muss ich aufpassen wie ich mein Bargeld über diese
Grenze bekomme und wie ich den gekauften Artikel heim bekomme
ohne im Knast zu landen...
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
In der ADAC-Motorwelt sind doch immer solche Fragen auf der letzten Seite....ich frag das mal beim ADAC an...mal sehen was da zurückkommt.
(wird aber bestimmt dauern).
Gruss de Kalle
Update.
Habe eben beim ADAC angerufen...die hatten sofort eine Antwort.....sieh Punkt 5 in folgendem Dokument EU - Gebrauchtwagenkauf.pdf
".....5. Überführung
Für die Überführung des Fahrzeuges aus dem Kaufland nach Deutschland sollte generell ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes Ihre erste Wahl sein.
Ohne Probleme gibt es ein solches Kennzeichen und die dafür erforderliche Kurzzeitversicherung zum Beispiel in Dänemark (eksportplader) oder den Niederlanden (export kenteken). In anderen EU-Ländern ist es teilweise sehr problematisch oder es gibt überhaupt keine Überführungskennzeichen bzw. den dazu notwendigen Versicherungsschutz. Generell ist es von Vorteil, wenn der Händler/ Verkäufer bei der Beschaffung der entsprechenden Kennzeichen behilflich sein kann.
Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist.
Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Zulassung sowie die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv sind.
Das oftmals erwähnte deutsche Kurzzeitkennzeichen eignet sich nicht für die Überführung des Fahrzeuges nach Deutschland. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig! Die gleiche Regelung gilt auch für das deutsche Händlerkennzeichen.
Für britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Grenzversicherung erhalten Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle....."
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AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
also....da glaube ich aber dem ADAC, der das neutral darstellt (Stand 2013) und nicht einem internet-versicherungs-verkäufer.
wie gesagt, wenn das Kennzeichen in Deutschland erstmalig an das Fahrzeug angebracht wurde, darf man damit in ganz Europa umherfahren. Das Kennzeichen
darf aber nicht im Ausland erstmalig an das Fahrzeug angebracht werden, das ist nicht rechtens.
Frag doch mal den Anbieter der Versicherung, ob er dir schriftlich zusichert, dass du das Kennzeichen im Ausland erstmalig an das Fahrzeug anbringst und damit nach
Deutschland fahren willst.
"Die Exoten sind immer die anderen.” (Ostrud Beginnen)
AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D
ja Guido, das ist der link zur homepage des Versicherungsmaklers Friedhelm Knippenberg, der da sagt: ..."die Versicherung gilt in ganze Europa"...
Aber wie schon vorher geschrieben: Besser auch das Kleingedruckte des Vertrags bzw. AGBs lesen. Damit man im Schadenfall auch wirklich abgesichert ist.
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