es gibt da ein behördliches Problem. Ich möchte einen Landy (Baujahr 1982) aus NL nach D überführen. Angeblich geht da die 5 Tage Kurzzulassung nicht, wenn nur andersherum D in Richtung NL, der Name des Vergehens „Unzulässige Fernüberführung“. Info Straßenverkehrsamt, es gibt aber auch Hinweise im Netz, das es sehr wohl geht?? Was ich schon weiß, dass der Verkäufer das Auto beim Holländischen RDW abmelden muss. Ich könnte dort auch ein Ausfuhrkennzeichnen beantragen, aber da muss ich wohl was warten Minimum einen Tag, dafür gilt das Kennzeichen dann auch 14 Tage. Der Landy war schon mal in Deutschland zugelassen 1995 bis 20013, davor in Italien, es gibt einen abgestempelten Deutschen Fahrzeugbrief. Gibt es hier in der elektronischen „Glaskugel“ sachdienliche Hinweise?
Die in Brüssel normieren die Bananen und Gurken, aber bei der Überführung von Fahrzeugen aus EU Ländern geht es ums Hörensagen??
Verstörter Shark :(
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