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Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

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    #46
    AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

    Grmpf.



    Auzug:
    VERBRINGUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT

    Ein Kraftfahrzeug kann grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis die „Grüne Karte“ mitzuführen.

    Das amtliche Kennzeichen gilt auch als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.

    Kraftfahrzeug mit Händlerkennzeichen

    Mit dem Händlerkennzeichen können Kfz-Händler Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass sie offiziell zugelassen werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dem Halter dient, oder verlangen vom Inhaber des Kennzeichens, ein Fahrtenbuch zu führen.

    Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen

    Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.

    Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.

    Zitat Ende

    Also ...
    - Kurzzeitkennzeichen besorgen
    - Wer möchte extra grüne Karte besorgen. Wobei hier explizit steht "es empfiehlt sich" und nicht "es muß".
    - Zum Auto der Träume fahren, laufen, radeln, paddeln, fliegen
    - VIN in das "rosa Zettelchen" eintragen
    - Kennzeichen anbringen
    - nach Hause fahren.

    That's it, folks.
    Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
    كنت غبية

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      #47
      AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

      " So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht."

      DAS KURZZEITKENNZEICHEN IST KEIN EUROPÄISCHES KENNZEICHEN; SONDERN EIN NATIONALES Kennzeichen. Das erkennt man am nichtvorhandenen blauen Streifen.

      Gruß Marc

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        #48
        AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

        Ja! Meinung! Gebt mir Meinung!. Lasst uns darob in Großbuchstaben einen Scheiterhaufen aufschlichten und die Ketzer verbrennen, die nicht Glauben wollen und sich der Sünde des Lesens ketzerischer europäischer Vorschriften ergeben! Brennen! Sünde! Brennen muss Salem!

        Das Kurzzeitkennzeichen ist natürlich wie jedes andere amtliche Kennzeichen in Europa auch ein europäischges Kennzeichen. Ich befinde mich ja ansonsten an Bord eines Fahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen in aussereuropäischen Gebiet. Witzig, bringt mich auf die Idee, dass ich dann in meinem Auto billigere Zigaretten bekomme. Ich geh gleich mal nachsehen. Abgesehen von diesen möglichen Annehmlichkeiten, verweise ich einfach auf die europäischen Vereinbarungen, die eine grenzübertretende Akzeptanz das Kurzzeitkennzeichens festschreiben. Ich kann es jetzt noch vortanzen oder ein singendes Telegramm beauftragen. Wenn man aber die Schrift nicht lesen will ist alles was bleibt Meinung und diffuses Hörensagen. Das ist ok. Es wurden bereits auf schwächerer Meinung schon festere Häuser als dieses hier gebaut.

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          #49
          AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

          Guido:
          Oh ja bittebitte bitte vortanzen :D

          Marc:
          Du mußt nicht gleich schreien (Internet GROßBUCHSTABEN = schreien)

          Ansonsten zitiere ich das Zitat:
          Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.
          Wenn mir jetzt einer eine seriöse (nicht ADAC oder ein anderer Versicherer o.Ä.) amtliche Quelle nennt, die besagt, daß das nicht so ist, dann leiste ich Abbitte und krieche zu Kreuze.
          Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
          كنت غبية

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            #50
            AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

            Wenn mir jetzt einer eine seriöse (nicht ADAC oder ein anderer Versicherer o.Ä.) amtliche Quelle nennt, die besagt, daß das nicht so ist, dann leiste ich Abbitte und krieche zu Kreuze.
            irgendwie fällt mir da das Video von den Typen ein, die sich bei den Bäumen entschuldigen...

            My first real vid was supposed to be game or anime related but I had to post this. I can understand liking nature but Geas geta grip

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              #51
              AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

              Bring me to this rock that has the most incredible life ... ... pal, let me bring to you the little cell with the soft walls.

              Lenk nicht ab, wir wollen Dich es immer noch vortanzen sehen.
              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
              كنت غبية

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                #52
                AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                "Marc:
                Du mußt nicht gleich schreien (Internet GROßBUCHSTABEN = schreien)"

                Das war kein Schreien, da hat ne Taste festgehangen. Ich habs auch nicht mehr korrigiert, vielmehr habe ich überlegt, das Mistding aus dem Fenster zu schmeißen.

                Gruß Marc

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                  #53
                  AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                  Hallo Leute!

                  Jetzt kommt noch österreichischer Senf dazu!!!

                  Ich arbeite hauptberuflich bei einer Versicherung und hab nebenberuflich einen Fahrzeughandel hier in Ö. Also genug Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln:

                  Das erste internationale Europa-Abkommen über die Inbetriebnahme von Fahrzeugen im Straßenverkehr wurde 1926 in Paris abgeschlossen und "Wiener Abkommen" von 1968 abgelöst. Dieses ist - unter Berücksichtigung von länderspezifischen Regelungen - noch heute gültig.

                  Folgendes wird unterschieden, davon hab ich hier noch nix gelesen: Probefahrtkennzeichen (in Ö blau, in D rot), Kurzzeitkennzeichen (in D gelb, in Ö zB nicht vorhanden) und Exportkennzeichen (in Ö grün, in D rot wenn ich mich nicht irre.....).
                  Und jedes Land hat hier eigene Regeln!!!

                  Aber über diesen Regeln gilt, dass ein Überführungskennzeichen in dem Land zu beantragen ist, wo die Überführung beginnt.

                  Zum "gelben" Kennzeichen in D:
                  Hier in Ö kostet die Beantragung eines Überführungskennzeichens ca 380,-- Euro (Beispiel für 100 KW Fahrzeugleistung) und im Gegensatz ist 20 KM entfernt von mir in Passau eine gelbe Nummer um knapp 100 Euro zu bekommen.
                  Jetzt kommen viele Deutsche mit gelben Nummern und kaufen in Ö ein Auto und fahren damit Richtung Grenze! Oder Ostblock-Österreichier holen sich in Passau über "Kollega" eine gelbe Nummer und überstellen Fahrzeuge von Österreich in den Ostblock....
                  Ein gefundenes Fressen für die österreichsiche Exekutive:

                  Es handelt sich um Inbetriebnahmen eines Kraftfahrzeugs ohne Zulassung und wenn die Finanzpolizei auch noch dabei ist, gibt es von denen auch noch eine über die Rübe, da ein Anteil der Überstellungskennzeichen-Kosten eine Kfz-Steuer ist und somit quasi Steuerhinterziehung begangen wurde. In der Regel werden die Fahrzeuge abgestellt, die Kennzeichen eingezogen und die Lenker nach einer saftigen Strafe zur nächsten (österr.) Zulassungsstelle geschickt, dort können sie dann nochmals ein paar Hunderter hinblättern, dann geht die Reise weiter. Also Export von Ö nach D: österr. Überführungskennzeichen.

                  Kurios zB auch die Probefahrtkennzeichen für Händler: Mit meiner blauen Nummer, welche ich auf jedes Fahrzeug montieren kann, sofern die Fahrt einen Probefahrt oder Überführungsfahrt ist, darf ich mich in Ö frei bewegen, ich darf auch von Ö nach D fahren (zB auf die Autobahn zum Test ;-) . Aber ich darf - lt. deutscher Regelung im Wiener Abkommen - damit kein Auto von D nach Ö holen. Holland zB wäre wiederum egal, hat das unterzeichnet, da dürfte ich dann D sogar mit dem blauen Kennzeichen durchfahren, es geht immer um das Ursprungs- und Zielland.

                  Und wichtig: Mit EU hat das alles zusammen nichts zu tun, die kannte 1968 noch keiner!

                  Aus Fürstenfeldbruck bekamm ich vom dortigen Landratsamt nach Anfrage mal folgende Info per Mail:

                  Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden.Wenn der rote Fahrzeugschein vollständig von der Zulassungsbehörde ausgefüllt wurde,ist eine Überführung des Fahrzeugs von Deutschland aus gemäß einem bestehenden Abkommens auch in die Niederlande, die Schweiz, Italien und nach Österreich möglich. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

                  Übrigens: Italien akzeptiert überhaupt keine deutschen "gelben" Kennzeichen mehr und beschlagnahmt die Fahrzeuge, gleiches gilt neuerdings für viele Länder des eh. Ostblocks!

                  Also: Gute Fahrt!

                  Liebe Grüße aus Österreich!
                  Michl
                  Who needs roads? ;)

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                    #54
                    AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                    Lenk nicht ab, wir wollen Dich es immer noch vortanzen sehen.
                    Pascal, weil Du es bist:

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                      #55
                      AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                      Ich hab mal meinen Juristenbruder gefragt...

                      Die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt. Bedeutet, es ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Somit muss das Kennzeichen im Ausland auch nicht anerkannt werden, sollte aber. Innerhalb der EU gibt es seit 2007 eine sog. Anerkennungspflicht. Es gibt eine ganze Reihe von Nicht EU Staaten die dieses kennzeichen akzeptieren. Diese Vereinbarung ist allerdings noch nicht bis in alle Behörden vorgedrungen, was im Prinzip deren Problem sein sollte, nicht das des Fahrers. Nur klag mal im Ausland. (Witzigerweise brachte er da Österreich als beispiel für konkreten Wahnsinn). Er legt daher vier Optionen auf den Tisch:

                      1. EU Gesetz und eine gute Rechtsschutz (Schon wieder eine Versicherung). Auf jeden Fall aber das Vorhaben mit der Versicherung absprechen. Einige machen das, andere nicht.
                      2. Trailer
                      3. Im EU Ausland ein Überführungskennzeichen beantragen (Er empfielt viel Geld und noch mehr Nerven und Zeit mitzunehmen)
                      4. Den verkäufer zu bitten den Wagen über die Grenze zu fahren.

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                        #56
                        AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                        das klingt jetzt nachvollziehbar.
                        frag mal deinen bruder ob das, was der ADAC als grenzversicherung anbietet wirkliche eine alternative ist.
                        dabei aber unbedingt erwähnen, dass das KFZ in UK angemeldet BLEITBT (Nummernschild bleibt dran, Steuer muss gezahlt sein und es muss MOT haben) d.h. also, dass kein verwaltungsakt (zulassung) stattfindet. die versicherung versichert eben nur das risiko der nutzung durhc den fahrer. ist das überhaupt möglich sich in deutschland mit
                        einem kfz zu bewegen, welches nicht versichert ist ? es ist ja nur der fahrer (dessen haftung) versichert und nicht das fahrzeug wie bei uns eigentlich zwingend.
                        gruss de kalle
                        "Die Exoten sind immer die anderen.”
                        (Ostrud Beginnen)

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                          #57
                          AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                          Wie schon erwähnt, gilt diese Grenzversicherung des ADAC für Fahrzeuge aus GB. Die Besonderheit dort ist halt, dass das Kennzeichen zum Fahrzeug gehört und somit immer zumindest der letzte GB Halter ausgemacht werden kann.
                          Die Kurzzeitkennzeichen werden innerhalb der EU gegenseitig anerkannt. Von daher gesehen kein Problem! Das Problem besteht darin, auch schon oft genug angesprochen, dass das Anbringen des Kennzeichens im Ausgebenden Land erfolgen muss!
                          Dann kann man theoretisch damit ganz Europa bereisen!
                          Also ein deutsches Kennzeichen in Holland an ein Auto nageln geht zwar, ist aber nicht rechtmässig. mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen, in Deutschland angebracht, in Holland rum zu fahren, ist kein Problem.

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                            #58
                            AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                            Zitat von theohaanen Beitrag anzeigen
                            Also ein deutsches Kennzeichen in Holland an ein Auto nageln geht zwar, ist aber nicht rechtmässig. mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen, in Deutschland angebracht, in Holland rum zu fahren, ist kein Problem.
                            So hatte ich es auch verstanden und hier mehrfach formuliert....die Frage ist aber ja, ob sich im Falle eines Unfalls der Versicherer (des Kurzzeitkennzeichens) quer stellt. So nach dem Motto "JA leider können wir nicht zahlen, weil Sie das Nummernschild im Ausland angebracht haben und somit das Fahrzeug nicht rechtmässig zugelassen war.....sorry".

                            Ich würde JEDEM empfehlen sich von der Versicherung die das Kurzkennzeichen anbietet (z.B. diesem Internet-Fuzzy) schriftlich zusichern zu lassen, dass Versicherungsschuzt besteht wenn das Kennzeichen IM AUSLAND angebracht wird.
                            "Die Exoten sind immer die anderen.”
                            (Ostrud Beginnen)

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                              #59
                              AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                              Guido du bist ein Schatz :vD
                              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                              كنت غبية

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                                #60
                                AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                                Guido du bist ein Schatz :vD

                                Die Aussage des Landratsamtes in FFB in allen Ehren, aber ich bin da ein wenig pingelig. Wo kann ich
                                Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
                                nachlesen?
                                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                                كنت غبية

                                Kommentar

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