Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

    der das neutral darstellt (Stand 2013)
    Der ADAC rät zum Kauf eines ADAC Produktes. Neutralität und Eigeninteresse gehen da gewissermaßen eine Ehe ein, nicht?

    Kommentar


      #32
      AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

      :] zehn zeichen
      Die Pattex Bruderschaft

      Kommentar


        #33
        AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

        Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
        .... Neutralität und Eigeninteresse gehen da gewissermaßen eine Ehe ein, nicht?
        Zugegebenermaßen JA
        (im Übrigen sehr schön von dir ausgedrückt, das lässt einem schon schmunzeln)

        und ganz aktuell das hier
        Zuletzt geändert von kalle99; 02.12.2013, 17:41.
        "Die Exoten sind immer die anderen.”
        (Ostrud Beginnen)

        Kommentar


          #34
          AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

          Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
          Der ADAC rät zum Kauf eines ADAC Produktes. Neutralität und Eigeninteresse gehen da gewissermaßen eine Ehe ein, nicht?

          Dass der ADAC als ADAC auftritt und seine Mitglieder vertritt, liegt in der Natur der Dinge.
          Guido, dann erzähl mir mal bitte, wer außer dem ADAC noch eine Grenzversicherung in D anbietet.
          Ich kenne keinen.

          Gruß Marc

          Kommentar


            #35
            AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

            Die Versicherung ist überflüssig, wie viele ADAC Versicherungen. Das Kurzzeitkennzeichen, ist bereits versichert. Klar rät einem eine versicherung auf die Frage ob die versicherung reicht zu einer Absicherung der versicherung. Frag die dreimal und Du bekommst auch noch eine Reiserücktrittsversicherung, eine Regenausfallversicherung und einen Koffer mit Werkzeugimitationen, die so robustsind, dass sie sogar heil bleiben, wenn Du sie nicht rausnimmst. Für den Du nur Deine Mutter anmelden musst.
            Das EU Gesetz ist seit sechs Jahren in Kraft. Wenn man dennoch Sorge hat - der Polizist der einen anhält würde das Gesetz noch nicht kennen, der darf dann noch den Ausdruck der EU-Vereinbarung lesen. Der mitgeführte Ausdruck kostet 3Ct als Laserdruck. Ja, ok: hat man einen DELL Drucker auch 10 ct., das ist richtig. Wenn man denn mit einer Serie mit deutschen Kennzeichen angehalten wird. Das passiert so oft, das wir hier sogar eine eigene Rubrik dafür einrichten mussten. Rubrik? Richtig, es gibt keine, weil es noch nie einen Reiseüberführungsbericht gab, der damit endete, dass jemand von einem Polizisten festgesetzt wurde, der die Schilder nicht akzeptierte. Es gibt aber viele, die davor fruchtsam zitternd die Serie lieber standesgemäß trailerten. Wirklich harte Jungs lassen die gleich anliefern. Und was ausser dem dementen Polizisten noch alles passieren kann.. Herrje! Man könnte liegenbleiben. Ich weis, der ADAC hat da zum Glück auch was in petto. Angst ist eine prima Geschäftsgrundlage aber eben auch eine echte Spaßbremse.
            Wenn man Sorge hat vor die Tür zu treten, weil einem eine Boing auf den Kopf fallen könnte, sollte man zu Hause bleiben. Wenn man entlang von Meinung und akademischer Angst vor hypothetischem Unbill Brustpanzerrasseln will, dann gibt es -man kann ja wegen der Boing gerade nicht vor die Tür- zum Glück noch das Internet und geeignete Foren, wie das hier. Fakt ist, ab der Version, dass man Probleme bekommen könnte, weil ein Polizist in irgendwo seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und das Kennzeichen nicht akzeptiert ist auch der ADAC aus dem Rennen. Denn warum sollte ein ein Papier von einem privaten Verein mehr beeindrucken, als ein amtlich gestempeltes Kennzeichen? Naja, nicht mein Problem, weder die Boing, noch der ADAC. Wer sich damit sicherer fühlt, für den es doch seinen Zweck erfüllt. Gibt es eigentlich eine Versicherung gegen lähmende Angstneurosen? Mal den ADAC fragen.

            Kommentar


              #36
              AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D



              Punkt 4 erklärt es.

              Gruß Marc

              Kommentar


                #37
                AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                Und weil gleich die Frage kommen wird, wo bitte denn das stehen soll. Hier, kann man in allen Sprachen der EU ausdrucken, falls einen ein süditalienischer Polizist auf Urlaub in Nordschottland anhalten sollte.

                Kommentar


                  #38
                  AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                  Marc. Die ADAC Versicherung gilt, wie im Link beschrieben nur für England. Die Niederlande waren zwar durchaus ein paar Jahrhunderte auf der Begierlichkeitenliste der Briten, sind aber schlussendlich nie Teil des Commonwealth geworden.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                    "Marc Die ADAC Grenzversicherung gilt, wie im Link beschrieben nur für England. Die Niederlande waren zwar durchaus ein paar Jahrhunderte auf der Begierlichkeitsliste der Briten, sind aber schlussendlich Teil des Commenwealth geworden."

                    Das ist mir schon klar. Das war im Bezug auf Deine Aussage gemeint, (DerADAC rät zum Kauf eines ADAC Produkts) und nicht direkt zum Thema.


                    Vom Antrag online über Personalausweis bis zum Umzug mit Hund und Katze - Serviceleistungen auf einen Blick, viele Tipps und Infos, wo wir was für Sie tun können.


                    Und wie kommen die Kölner darauf, dass man sich vorher informieren sollte, ob das Kennzeichen anerkannt wird?

                    Gruß Marc
                    Zuletzt geändert von ninetylandy; 03.12.2013, 00:13.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                      Kölner? Oh, mien Gott. Et jitt kei größer Leid, als wat der Minsch sich selvs andät. Wie kommen die Kölner darauf ihre U-Bahnabstützungen mit einem Drittel der Armierungen und den Domvorplatz nach den ästhetischen Vorgaben eines durchgefallenen C&A Pardeck-Entwurfes zu bauen? Ich weis es nicht. Ich weis auch nicht warum die Bier aus Schnapsgläsern saufen, diese dafür aber in Kränze anordnen und warum die ein Drittel des Jahres damit verbringen zwischen Büttenreden und Funkenmariechen gepflegt wie kollektiv durchgeschunkelt durchzudrehen. Ich weis es auch nicht. Beim korrupten Kölschen Klüngel habe ich ja eine Vermutung – der wurde meiner Meinung nach erfunden, damit sie was beim Umzug zu lästern haben. Warum sie dass dann zum Verwaltungsprinzip erhoben haben, weiß ich wiederum nicht. Aber es könnte mir einen Hinweis geben, warum die auf deren KFZ Zulassungsstelle EU Gesetze nicht akzeptieren. aber hey: Et hät noch emmer joot jejange..
                      Zuletzt geändert von Gast; 03.12.2013, 01:42.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                        Ja ja, meine alte Heimat. Nu mach mal die Kölschen nicht schlechter, als sie schon sind!=)=)

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                          Datt Kölsch vom Prof is jood.
                          Raserei ist Hexenwerk...

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                            Noch mal zurück zu einem vorherigen Punkt....so habe ich das verstanden (mag falsch sein).
                            Es kann durchaus sein, dass ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung enthalten kann die für alle EU Staaten gilt (aus Sicht des Versicherers)...
                            ABER diese Kurzzeitkennzeichen muss eben auch für das fremde Land ** rechtens ** einem Fahrzeug zugeordnet sein. Und das ist scheinbar
                            ausserhalb der BRD nicht so einfach. Jemand mit einer fremden Nationaliltät (also z.B. ein Deutscher in den Niederlanden oder England) kann zwar ein Nummernschild
                            an einen PKW schrauben ABER die Frage stellt sich ob dies ** aus Sicht des entsprechenden Landes ** ein gültige rechtliche Handlung ist oder nicht.
                            Interpretiert das fremde Land diese Handlung als ** Zulassung eines KFZ's zum Strassenverkehr **, gibt es eben Länder die dies so nicht akzeptieren, EGAL ob
                            versichert oder nicht...d.h. mann ist dann in diesem Land mit einem Fahrzeug unterwegs welches nicht *zugelassen* ist.
                            Bei der ADAC Grenzversicherung (ehrlich gesagt ich habe mir diese nicht im Detaill angesehen) ist mir aber aufgefallen, dass der Wagen in UK zugelassen BLEIBT
                            (Nummernschilder bleiben dran, MOT, TAX muss bestehen) und dieser bereits zugelassene Wagen damit versichert wird. Das ist ein anderer Fall !

                            Man muss dem ADAC nicht vertrauen, aber ich bin mir sicher, dass die EU-Rechtsabteilung des ADAC weitaus kompetenter in diesem Thema ist, als wir hier......und
                            ich kann mir nicht vorstellen, dass der ADAC wegen ein paar hundert Versicherungsverträgen pro Jahr (also max. 3 stelliger Umsatz) hier gezielt falsche Informationen verbreiten würde.
                            Deshalb noch mal der Verweis zu diesem Dokument

                            in welchem der ADAC an die entsrpechende EU-Kommission Stellung nimmt.

                            Gruss de Kalle
                            "Die Exoten sind immer die anderen.”
                            (Ostrud Beginnen)

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                              Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
                              Die Versicherung ist überflüssig, wie viele ADAC Versicherungen. Das Kurzzeitkennzeichen, ist bereits versichert. Klar rät einem eine versicherung auf die Frage ob die versicherung reicht zu einer Absicherung der versicherung. Frag die dreimal und Du bekommst auch noch eine Reiserücktrittsversicherung, eine Regenausfallversicherung und einen Koffer mit Werkzeugimitationen, die so robustsind, dass sie sogar heil bleiben, wenn Du sie nicht rausnimmst. Für den Du nur Deine Mutter anmelden musst.
                              Das EU Gesetz ist seit sechs Jahren in Kraft. Wenn man dennoch Sorge hat - der Polizist der einen anhält würde das Gesetz noch nicht kennen, der darf dann noch den Ausdruck der EU-Vereinbarung lesen. Der mitgeführte Ausdruck kostet 3Ct als Laserdruck. Ja, ok: hat man einen DELL Drucker auch 10 ct., das ist richtig. Wenn man denn mit einer Serie mit deutschen Kennzeichen angehalten wird. Das passiert so oft, das wir hier sogar eine eigene Rubrik dafür einrichten mussten. Rubrik? Richtig, es gibt keine, weil es noch nie einen Reiseüberführungsbericht gab, der damit endete, dass jemand von einem Polizisten festgesetzt wurde, der die Schilder nicht akzeptierte. Es gibt aber viele, die davor fruchtsam zitternd die Serie lieber standesgemäß trailerten. Wirklich harte Jungs lassen die gleich anliefern. Und was ausser dem dementen Polizisten noch alles passieren kann.. Herrje! Man könnte liegenbleiben. Ich weis, der ADAC hat da zum Glück auch was in petto. Angst ist eine prima Geschäftsgrundlage aber eben auch eine echte Spaßbremse.
                              Wenn man Sorge hat vor die Tür zu treten, weil einem eine Boing auf den Kopf fallen könnte, sollte man zu Hause bleiben. Wenn man entlang von Meinung und akademischer Angst vor hypothetischem Unbill Brustpanzerrasseln will, dann gibt es -man kann ja wegen der Boing gerade nicht vor die Tür- zum Glück noch das Internet und geeignete Foren, wie das hier. Fakt ist, ab der Version, dass man Probleme bekommen könnte, weil ein Polizist in irgendwo seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und das Kennzeichen nicht akzeptiert ist auch der ADAC aus dem Rennen. Denn warum sollte ein ein Papier von einem privaten Verein mehr beeindrucken, als ein amtlich gestempeltes Kennzeichen? Naja, nicht mein Problem, weder die Boing, noch der ADAC. Wer sich damit sicherer fühlt, für den es doch seinen Zweck erfüllt. Gibt es eigentlich eine Versicherung gegen lähmende Angstneurosen? Mal den ADAC fragen.
                              Verstehe ich es richtig- Du rätst dazu, lieber nicht zu hinterfragen, ob die mit dem Kurzzeitkennzeichen abgeschlossene Haftpflichtversicherung im Schadenfall auch wirklich greift? Ich spiele hier auf die konkrete Frage dieses thread an.

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Fahrzeugüberführung Serie 3 LWB 109 von NL nach D

                                Hihi, Brennen muss Salem! Brennen! Heir bricht ein Religionskrieg los, weil man einfach nicht lesen, dafür aber glauben will. Kalle: Die Versicherung einem Auto zuzuordnen ist ganz einfach. Wir nennen es VIN, andere FIN. Und in ganz Europa gilt: Europarecht bricht Landesrcht bricht regionales Recht. Deswegen haben die Hessen auch noch die Todesstrafe in der Verfassung, dürfen sie aber nicht anwenden, weil es lt. Bundesrecht, spätestens aber EU Recht verboten ist. Ist für die auch manchmal schwer zu akzeptieren, immerhin diskutieren sie es oft genug.

                                Solange die Niederlande und Deutschland in der EU sind und sich als solche auf diese Regeln geeinigt haben, gelten diese in beiden Ländern. Daher gibt es das wenn einer das Recht des anderen Ding nicht. Es sei denn die oder wir wären gerade ausgetreten.

                                Es kann durchaus sein, dass nicht alle alle Gesetze kennen, auch ich nicht (*lach*), auch irgendein Polizist oder eine Fachkraft auf einem Kölner Amt* nicht. Aber solange ich jemanden finde, der mir auf Basis bestehender Gesetze etwas anbietet, dann würde ich das nehmen und mir erstmal keinen weiteren Kopf machen. (*Gerade aus Gesprächen mit Fachkräften auf KFZ Zulassungsstellen weiß ich, dass die nicht immer alles wissen, aber vieles Meinen und vor allem eines hassen: Wenn jemand mit etwas ungewöhnlichem, ausserhalb der Routine liegenden kommt. Dann weigern die sich gerne Gesetze zu lesen und pacvken Meinung aus, an deren ende zunächst einmal ein manifestes Nein steht. Weil sie sich nicht damit beschäftigen wollen, sondern müssen, es ihnen aber keinen Gewinn bringt. Also ist Nein die effizientere Antwort.)

                                Steht alles im Thread, ich habe es gerade nochmal kontrolliert. Man bekommt die Versicherungen und die Schilder für genau den Zweck. Darüber hinaus steht es jedem frei zu handeln wie er möchte. Ich muss hier nicht in jedes Augen Recht behalten, es genügt mir für mich eine ausreichend belegte Antwort gefunden zu haben.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X