hat wer von Euch praktische Erfahrungen mit obiger Konfiguration?
Nach der reinen Tüv-Lehre ist dieses weder getestet noch zulässig. Dennoch möchte ich nicht jedes Jahr 2x die SPVs de-/montieren, nur weil ich vielleicht (wahrscheinlich eh nie) einmal Ketten aufziehen muss. Wenn man sich zB im Winterurlaub in Österreich befindet, Ketten dabei hat und auch noch Kettenpflicht herrscht, ginge das dann trotzdem? Ich denke die Ordnungsmacht schaut in einem solchen Fall eher nach Verstössen ohne Ketten als ob die Ketten so überhaupt gefahren werden dürfen.
Auf der Strasse ohne grosse Verschränkung sollte das technisch möglich sein. Vorne ist ggfls auf den Lenkeinschlag zu achten, da die Kette an der Schubstange (?) kratzen könnte. Was meint Ihr?
Vielen Dank für Eure Ausführungen.
Viele Grüße, Hans
Kommentar