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Sigi_H
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LR-88
@ Sigi
keiegst Du von der Kohle auch was ab ?
hier der Schriftwechsel :
Vom KBA - Teil I
Sehr geehrter Herr Specht,
Sie hatten eine telefonische Anfrage an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Herrn Ekhard Zinke, zu dem Themenkomplex Teilegutachten gerichtet. Er hat mich gebeten, Ihnen diesbezüglich die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des KBA zu erläutern:
Das KBA nimmt entsprechend § 19 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit Anlage XIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) folgende Aufgaben wahr:
- Zentrale Erfassung (gem. Anl. XIX Nr. 1.4): Das KBA erhält von den anerkannten Technischen Diensten die Teilegutachten zur zentralen Erfassung. Die Teilegutachten werden den Überwachungsinstitutionen (ÜI) umgehend zur Verfügung gestellt. Der größte Teil der ÜI nutzt dazu die Datenbank der ARGE TP21. Hier erfolgt die Einstellung der indizierten Gutachten durch das KBA innerhalb von 14 Tagen nach Information durch den Technischen Dienst. Den anderen ÜI werden die Teilegutachten auf einem elektronischen Selbstabholerpostfach über http/s ohne Indizierung für die eigene Datenverwaltung zur Verfügung gestellt. Jeweils Entsprechendes gilt für die Information über die Zurückziehung von Teilegutachten.
- Akkreditierung der Technischen Dienste (gem. Anl. XIX Nr. 2.2):
Die Anerkennung der technischen Kompetenz eines Prüflaboratoriums erfolgt in Verantwortung der Akkreditierungsstelle des KBA mit dem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Nachfolgenorm der inzwischen ungültigen DIN EN 45001). Gewährleistet wird dadurch der Nachweis der vorhandenen Ausrüstungen, des qualifizierten Personals (unterschriftsberechtigte Prüfer), der Aufrechterhaltung der Qualifikation, der installierten wiederholbar durchführbaren Prüfverfahren und der erforderlichen installierten Qualitätsmanagement-Maßnahmen. Dafür sind in den Akkreditierungsregeln die erforderlichen Festlegungen getroffen (siehe ANlage). Hierbei sind in Ziff. 4.6 der Akkreditierungsregeln die durch die Akkreditierungsstelle wahrzunehmenden Überwachungsaufgaben im Hinblick auf die Prüflaboratorien genannt. Dies sind insbesondere:
- Kontrolle der Aktualität der Akkreditierungsunterlagen
- Überwachungsbegutachtungen
- Kontrolle erteilter Auflagen
- Begutachtung von Niederlassungen
Des Weiteren hat die Akkreditierungsstelle die Möglichkeit eine Akkreditierung auszusetzen oder zu beenden, wenn die in den Antragsunterlagen und Begutachtungsberichten festgestellten Voraussetzungen für die Akkreditierung nicht mehr gegeben sind. Im Übrigen kann der Widerruf einer Akkreditierung erfolgen, wenn:
- bei Begutachtungen oder anderen Überwachungsmaßnahmen wiederholt Unstimmigkeiten festgestellt bzw. durch die akkreditierte Stelle nicht beseitigt wurden,
- das Prüflaboratorium gegen die Akkreditierungsregeln verstößt,
- die Überprüfung erteilter Auflagen im Wiederholungsfall zu negativen Ergebnissen führt,
- die Arbeitsergebnisse und das Wirken der akkreditierten Einrichtung deren Kompe-tenz, Gleichwertigkeit, Unparteilichkeit oder Zuverlässigkeit in Frage stehen.
Eine inhaltliche Überwachung der Teilegutachten eines Prüflaboratoriums gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Akkreditierung durch das KBA, wie auch vor einigen Jahren in einem vom KBA verlorenen Gerichtsprozess festgestellt wurde.
Die Zuständigkeit der Erstellung/Erteilung eines Teilegutachtens mit den Anforderungen an Handling, Produktüberwachung, einzugreifenden Maßnahmen, gegenseitige Information, mögliche Haftungsansprüche, rückrufbegleitende Aktivitäten und Weiteres liegt in der Verantwortung des Erstellers/Erteilers, dem akkreditierten Technischen Dienst. Das KBA in Form der Akkreditierungsstelle hat keine hoheitliche Aufsichtsfunktion hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit von Teilegutachten. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage.
Dies unterscheidet das Teilegutachten von einer Typgenehmigung nach § 22 StVZO, in der vergleichbare Sachverhalte genehmigt werden können, die Verantwortung für die Genehmigung aber beim KBA liegt. Bei der Einführung des Verfahrens der Teilegutachten war dies gezielt so eingerichtet worden, um das KBA von den zahlreichen, "kleinen" Genehmigungsverfahren zu entlasten, da ansonsten der große Bedarf an "Teilegenehmigungen" nicht beherrschbar erschien.
------------------------------------------------------ Sehr geehrter Herr Wummel,
danke für Ihre Antwort und in der Tat, Ihre Antwort ist unbefriedigend! Betrachtet man die Fakten, dann ergibt sich folgendes:
Die Entnahme durch das KBA hat ergeben, das der Kat die im Gutachten angegebenen Werte nicht erreicht – was bestätigt, was jeder technisch einigermaßen visierte „Mensch“ bereits wusste: man kann Euro 0/1/2 Fahrzeug nur mit einem Kat nicht auf Euro 3 bringen!
Konsequenz daraus und somit ebenfalls Fakt: die Gutachten sind „getürkt“ – nicht regulär zustande gekommen – oder „als was auch immer“ man diesen „Umstand“ bezeichnen möchte.
Somit sind die „gefaketen“ Gutachten nichts anderes als Hilfsmittel zum Betrug!
Betrug ist ein Straftatbestand, der strafrechtlich – wenn bekannt – von jeder deutschen Behörde (also auch dem KBA) zur Anzeige gebracht werden muss! Geht die Behörde nicht gegen den Betrug vor und unterbindet ihn, so duldet sie den Betrug bzw. unterstützt diesen.
Nun meine ganz einfachen Fragen:
1. In wieweit gedenkt das KBA strafrechtliche Schritte gegen die verursachenden „Stellen“ einzuleiten?
2. und warum ist dies eigentlich noch nicht geschehen?
3. oder beabsichtigt das KBA den Betrug stillschweigend zu tolerieren?
„Schön reden“ lassen sich die Gutachten und deren „Zustandekommen“ sicherlich nicht – also was passiert jetzt mit diesen Gutachten?
Und gehe ich recht in der Annahme, dass der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrtwesen" (BLFA-TK-)dem „Treiben“ bislang untätig gegenübergestanden hat?
Wäre es möglich, dass Sie mir einen der Verantwortlichen (incl. Telefonnummer) des Fachausschusses benennen.
Mit freundlichem Gruß
---- Specht ----
TEIL II
Sehr geehrter Herr Specht, ich hoffe dies hat zumindest Ihre allgemeinen Fragen beantwortet. In der konkreten Sache Ihres Widerspruches vom 11.07.2006 bezüglich des Teilegutachtens Nr. 2006-KTV/PZW-EX-0675/TÖP waren Sie ja bereits im Januar von der Akkreditierungsstelle des KBA informiert worden. Dass durch den an sich ungeklärten Sachverhalt für Sie weiterhin eine unbefriedigende Situation besteht, kann ich nachvollziehen. Aber bitte beachten Sie, dass das KBA immer nur aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen handeln kann und darf. Eine Änderung dieser Vorschriften obliegt nicht dem KBA.
Über die Sache selbst ist bereits seit September 2006 der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK-) mündlich und schriftlich vom KBA unterrichtet worden. In diesem Ausschuss beraten Mitglieder der Verkehrssressorts des Bundes und der Länder unter anderem über technische Verkehrsvorschriften und deren Änderungen sowie ggf. notwendige Erneuerungen. Dieser Ausschuss wird das nächste Mal am 06./07. März 2007 tagen. Vielleicht gibt es dann in der Sache weitere Beschlüsse.
Sollten Fragen offen geblieben sein, bin ich gern bereit diese zu beantworten, sofern ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage bin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mark Wummel
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
Leiter des Grundsatzreferates
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: (0461) 316 - 1546
Telefax: (0461) 314 - 1747
E-Mail: Mark.Wummel@KBA.de
Internet: www.kba.de
Zur Info:
Ich hatte die Tage mit dem Präsidenten des KBA ausgiebig telefoniert. Dieser hat von einem Kauf der Kat´s abgeraten – wollte sich aber nicht dazu äußern, was wann und wie passieren wird.
Theoretisch kann es also sein, dass die Gutachten widerrufen werden – jedoch erst im nächsten Jahr. Für den entstehenden Schaden haftet dann jedoch mal wieder keiner – also entweder jetzt die klare Aussage, das die Gutachten Bestand haben oder das sie widerrufen werden.
wer sorgt denn jetzt dafür das die Gutachten zurückgezogen werden,
und wer zahlt für diese Aktivitäten ?
IHR
Grüße
Frank
Ich kann Euch bei Bedarf auch meine BAnkverbindung geben, nur für den Fall das Ihr zuviel Geld habt
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Sigi_H
keiegst Du von der Kohle auch was ab ?
Schön, dass Du die (fast) ganze Korespondenz eingestellt hast, die im Übrigen ja nur von Stefan Specht selbst stammen kann ... oder ??
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann verlangst Du, dass man vor dem offensichtlichen Betrug die Augen verschliessen soll ?? Sorry, das versteh ich nicht. Proallrad kann nicht die Aufrüstung mit Kats und DPF empfehlen, wenn man den Betrug damit gleichzeitig akzeptiert. Der Betrug ist ohne Mithilfe von Proallrad aufgeflogen. Mich wunderts schon, dass Du Dich mehr über Proallrad aufregst, als über die Betrüger ?!?
Sigi
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Original von Sigi_H
@Christof
tu ich nicht. Hätte ich aber kein Problem damit, wenn es nötig wird um das Forum zu erhalten.
Sigi
ich erinner mich sehr wohl daran, das diese Situation vor ein paar Monaten gegeben war. Unabhängig davon sollte so etwas auch präventiv geschehen um kurzfristige Engpässe zu vermeiden.
Meinen Mitgliedsbeitrag von Pro Allrad für 2005 hatte ich sofort bezahlt,
den von 2006 verspätet,
und den von 2007 zahle ich erst, wenn ich ein Ergebnis feststellen kann!
Wie es bis jetzt aussieht, kann ich den auch versaufen. :D
Liebe Grüße,
christophMund abputzen - weitermachen
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Marllandy
Original von Stefan Specht
... was jeder technisch einigermaßen visierte „Mensch“ bereits wusste:
Original von Stefan Specht
Betrug ist ein Straftatbestand, der strafrechtlich – wenn bekannt – von jeder deutschen Behörde (also auch dem KBA) zur Anzeige gebracht werden muss!
lg
Claudi
@Moderatoren - besser schließen und löschen ;(
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LR-88
@ Sigi_H
also, mal zur Info
die von uns verbauten KATS haben ein gültiges Gutachten und ich verdiene da sehr wohl Geld mit,
ABER
ich bin kein Verein, sondern eine Werkstatt deren Sinn es ist von der getanen Arbeit leben zu können.
Pro Allrad aber ist ein Verein dessen Sinn es sein sollte Geländewagenfahrern zu helfen, und nicht
ihnen noch mehr Probleme zu bereiten. Es kann nicht Sinn eines Vereines sein, das Gutachten eines Kat´s infrage zu stellen.
Die von mir kopierten Briefe sind übrigens auch im Buschtaxiforum, bzw bei pro allrad zu finden.
Also was willst Du ?
Abgesehen davon, solltest Du besser nicht weiterhin behaupten, das unsere Kats kein gültiges Gutachten haben, das könnte teuer für Dich werden...
Grüße
Frank
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Original von Sigi_H
Das war zu erwarten, dass einer rechnen kann :D
Original von Sigi_H
Welches Einkommen gestehst Du dem/n Hauptamtlichen denn zu, damit so ein Verein in Deinen Augen wieder "gemeinnützig" wird?
Original von Sigi_H
Darf er eine Sekretärin haben,
Original von Sigi_H
wenn er schon in der ganzen Republik rumfährt
Original von Sigi_H
und muß er den Sprit dafür selber zahlen?
Original von Sigi_H
Darf der Anwalt, den man zu so einem Vereinszweck ganz sicher auch braucht auch was kosten, oder muß er "gemeinnützig" umsonst arbeiten?
Original von Sigi_H
Die Jahreshauptversammlung? Darf die auch nix kosten? Werbung, Auftritte bei Messen usw ...
Original von Sigi_H
Nein, mal ehrlich: Erstens finde ich ist 5 Euro im Monat für ein Mitglied nicht zuviel.
Original von Sigi_H
Zweitens finde ich dass auch 240000 im Jahr notwendig sind um was zu bewegen.
Original von Sigi_H
Blöd wäre es, wenn es keinen vernünftigen Nachweis gäbe, was mit dem Geld gemacht wird, aber das Budget als solches ist i.O.
Original von Sigi_H
Sigi
Viele Grüße mitten aus´m Pott
Norbert... nach der Tour ist vor der Tour ...
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LR-88
nochwas :
Sehr geehrter Herr Specht, ich hoffe dies hat zumindest Ihre allgemeinen Fragen beantwortet. In der konkreten Sache Ihres Widerspruches vom 11.07.2006 bezüglich des Teilegutachtens Nr. 2006-KTV/PZW-EX-0675/TÖP waren Sie ja bereits im Januar von der Akkreditierungsstelle des KBA informiert worden.
Wer hat dafür gesorgt, das die Gutachten der Kat´s angezweifelt wurden, die bisher tausenden ca 500 Euro Steuern im Jahr ersparen ? Ich rede hier nicht vom Defender, denn das Gutachten hat immernoch Bestand und ist nicht angezweifelt worden.
Lediglich das für Toyota wurde angezweifelt.
Letztendlich ist egal was da angezweifelt wurde.
ES gibt ne Firma die handelte als alle Welt nen KAT wollte, dann kam der KAT und der Verein der angeblich für alle nur das beste wollte ist jetzt dabei allen, denen geholfen wurde nocheinmal zu helfen, und zwar dabei wieder mehr Steuern zu bezahlen.
Ich muß die Kat´s genauso kaufen wie jeder andere Händler, habe genausoviel oder genausowenig Gewinn daran, das ist mir egal, ich repariere Land Rover und das schon seit ewigen Jahren, ich fahre Land Rover und bin genauso betroffen wie Ihr auch, auch wir haben nen alten Saugdiesel so ganz ohne KAT der sauteuer in der Steuer ist. Ich fand ProAllrad auch toll am ANfang, nur was da jetzt läuft, sorry, ist Laterne ganz unten.
Mit eurem Geld werden Dinge getan die EUCH bestimmt nicht helfen.
Abgesehen davon, ich möchte nicht daß hier gelöscht wird, ich hab ne große Klapppe, aber alles was hier steht entspricht den Tatsachen und braucht nicht gelöscht zu werden, um meinen Ruf brauche ICH mir keine Gedanken zu machen, ich denke der ist OK und das wissen die meisten hier auch
GRüße
Frank
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So liebe Leute...
ich habe mich bis Heute nicht zu diesem Thema geäussert, aber jetzt sehe ich Handlungsbedarf.
Wie Ihr ja alle wisst, ist dies ein werbefreies Forum.
Als der erste Aufruf von ProAllrad hier gestartet wurde, bin ich NICHT gefragt worden ob dies ok ist, habe es aber laufen lassen in der Annahme es würde der Allgeimeinheit dienlich sein.
Nun muss ich aber feststellen, das hier nur gegenseitige Unmutsäusserungen getätigt werden.
ProAllrad das Forum als Werbeplattform ausnutzt.
Ich bin nicht bereit das in meinem Forum weiter fortführen zu lassen.
Dieser und alle andere und noch kommenden Beiträge und Themen zu ProAllrad werden geschlossen bzw. gelöscht.
Bitte wendet Euch direkt an ProAllrad!
ProAllrad hat ein eigens Forum postet bitte dort.Schöne Grüße
Mathias (blacklandy)
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
(Albert Einstein)
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