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ich hätte gerne mal Eure Meinung gehört. Bei mir in den Papieren steht, das Fahrzeug wurde aus GB eingeführt.
Würde das bedeuten, wenn das KFZ mit Felgen ausgestattet war, die hier in Germany nicht eintragungsfähig sind, das diese auf dem Fahrzeug verbleiben dürften ?
Die Felgen drüfen montiert bleiben, wenn sie in England zulässig waren.
Das gilt gemäß der EU-Gesetze.
Habe ich mal im Zusammenhang mit Sportfelgen gelesen (montiert auf BMW oder Motorrad, finde ich jetzt nicht mehr).
Die waren in England zulässig, in Deutschland wären sie es nicht gewesen, mussten gem. der EU-Gesetze aber akzeptiert werden, durften in Deutschland also weiter gefahren werden.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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