Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
sitze gerade vor meinem Einspruch gegen die KFZ-Steuer und möchte gerne mit der 10-Sitze -> "anderes" Fahrzeug -> Gewichtsbesteuerung argumentieren.
Um das Ganze noch zu belegen würde ich gerne ein "offizielles" Dokument von Land Rover in Kopie beilegen. Im aktuellen Verkaufsprospekt sind nur max 9 Sitze vermerkt und die Option Mittelsitz vorne ist nicht möglich.
Hat jemand einen älteren Prospekt oder technische Spezifikationen wo der 10 Sitz erwähnt wird?
Hmmm, darfst du das mit einem normalen B-Klasse Führerschein überhaupt? Dort steht etwas von maximal 8 Beifahrern, also 9 Sitzplätze gesamt. Für alle Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen exclusive Fahrersitzplatz brauchst du einen D-Klasse Führerschein. Zumindest gemäß hier: http://www.bundesdruckerei.de/de/bue...b/klassen.html
Grüße,
@ schulf
im Prinzip hast du Recht, aber das hat doch nix miteinader zu tun. Das ist doch ne Steursache. Da mußt du ja nur belegen, daß dein Fahrzeug für mehr als 9 Sitze konstruiert ist. Du brauchst nur die Befestigungspunkte.
Einbauen darfst du die Sitze natürlich nicht, sonst mußt du entweder immer alleine fahren oder nen D-Führerschein haben.
Na, okay, da bin ich kein Fachmann für. Ich hatte nicht mit den Unwägbarkeiten des deutsche-EU-rechtlichen Steuer und Zulassungsverordnungs Wirrwar gerechnet. ?(
Weiss zwar nicht ob es weiterhilft, aber hier gibt's einen TÜV- Wisch zum Einbau des Mittelsitzes anstelle der Chappibox....
In diesem wichtigen Dokument des Dampfkessel - Überwachunsgsvereins wird zwar (leider) explizit auf die magische Zahl von 9 Sitzplätzen, die nicht überschritten werden darf, hingewiesen -
aaaber - es zeigt doch, dass wenn man nur wollte und es zulässig wäre -mehr als 9 mehr oder wenig Sitzende im Würfel unterbringen könnte ... oder so... -weitere Ausführungen im Konjunktiv irrealis bzw. potentialis möchte ich mir hier ersparen.
So verquer wie deutsche Bürokraten kann ich gar nicht denken, selbst wenn ich mich (ausnahmsweise) mal angstrenge...
Ich will ja nicht unken, glaube aber das bringt rein gar nix. Habe mit meinem Nachbarn mal so von ZAUN zu ZAUN darüber geredet..weil..ER ist beim Finanzamt. Hat dann wieder einen Kollegen gefragt der mit der Besteuerung zu tun hat. Der meinte, der TÜV mag das ja noch alles eintragen, beim Finanzamt wird das aber trotzdem abgeleht.
Hallo
sitze gerade vor dem gleichen Problem. Fakt ist das das PBG aussagt, das als Pkw nur gilt, was 8 Sitze plus Fahrersitz hat und das das Vorhandensein weiterer Befestigungspunkte eigentlich ausschließt, das esdann noch um einen Pkw handelt. Aber mal sehen was bei den Musterklagen von PROALLRAD rauskommt. Die klagen auch in diesem Punkt. Die Sache mit dem Führerschein sehe ich auch anders. Schließlich braucht doch der Halter des Fahrzeugs nicht den erforderlichen Führerschein oder?
Man kann kann sich auch umher kutschieren lassen 8).
Aber im Fender vorne einer im schwarzen Anzug und Mütze :D, das macht bestimmt was her.
Original von Steinbachlandy
Schließlich braucht doch der Halter des Fahrzeugs nicht den erforderlichen Führerschein oder?
Man kann kann sich auch umher kutschieren lassen 8).
Willst du dir dann nen Fahrer zulegen? Denkst du nicht, daß dann die PKW-Steuer doch billiger ist?
Zulassungs- und Steuerrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge! Die Begriffe des Steuerrechts orientieren sich an denen des Zulassungsrechts mehr nicht.
Stark vereinfacht gilt nach "Steuerrecht" ein Sitz als vorhanden, wenn ein Loch da ist. Nach Zulassungsrecht muss der Sitz auch drin sein.
Davon abgesehen geht es das Finanzamt nichts an, ob ich einen passenden Führerschein besitze.
Bei proallrad gibt es ein Bild eines 110 von oben. Bei Bedarf habe ich ein doc von conrico mit der Option von 10 Sitzplätzen.
ich habe gerade mit "meinem" finanzamt telefoniert - leider ist wohl die gesetzesänderung nun in kraft getreten und es gibt nun anscheinend keine möglichkeit mehr die vom hersteller eingetragene klassifizierung (in meinem fall als PKW) nachträglich zu ändern :-(
weiss hier jemand was genaues dazu? die nette dame (und die war wirklich nett =)) meinte, ich könnte zwar den einspruch aufrecht erhalten aber die chancen wären gleich null.
Original von schulf
Hmmm, darfst du das mit einem normalen B-Klasse Führerschein überhaupt? Dort steht etwas von maximal 8 Beifahrern, also 9 Sitzplätze gesamt. Für alle Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen exclusive Fahrersitzplatz brauchst du einen D-Klasse Führerschein. Zumindest gemäß hier: http://www.bundesdruckerei.de/de/bue...b/klassen.html
Grüße,
Ulf
Ein B-Führerschein darf max. einen 9-Sitzer fahren - ein 3er darf 9 Personen transportieren in einem Egal-Fahrzeug < 7,5 to.
Ein Defender 110 ist für max. 10/12 Sitze ausgelegt. Wenn diese auch eingetragen sind und dort 9 Leute incl. Fahrer sitzen, darf er also von einem B nicht gefahren werden, von einem Kl.3 aber wohl.
Technisch ist das Fahrzeug dann ein Kleinbus (M2, 9 bis 16 Fahrgäste), daß die Einstufung PKW (M1) hat, weil die M2-Regel noch nicht in Kraft ist.
Steuerlich ist es ein Nicht-PKW, weil ein steuerlicher PKW max. 8 Fahrgäste hat.
Das Finanzamt sagt aber PKW, weil dies in den Papieren steht, obwohl das Finanzamt immer betont, daß es nicht an die technischen Festlegungen gebunden ist.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar