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    #16
    so, nun ist auch die schriftliche ablehnung meines einspruchs vom finanzamt da. lustigerweise haben die meine argumentation völlig ignoriert und lediglich den abgeschafften §23 6a erwähnt, also Gewichtsbesteuerung ab 2,8t - darauf wollte ich gar nicht raus, sondern mehr als 9 Sitze -> EU-Richtlinie (die nach wir vor gilt) -> Kein PKW -> Gewichtsbesteuerung.

    So, was passiert denn nun, wenn ich meinen Einspruch nicht zurückziehe? Muss ich mir nen Anwalt suchen, oder einfach nur abwarten bis die nächsthöhere Stelle ihren Senf dazu abgibt?

    Noch zur Information der Brief des FA's. Nett, mit Entschuldigung weil es so lange gedauert hat ;-)
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      #17
      und noch seite 2 des briefes
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        #18
        Ohne Anwalt und ProAllrad wirst Du da nicht durchkommen.

        A N D R E A S
        Das Rübenschwein

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          #19
          Original von A N D R E A S
          Ohne Anwalt und ProAllrad wirst Du da nicht durchkommen.

          A N D R E A S
          ja, kann schon sein - aber kann da ein finanzieller mehraufwand auf mich zukommen? wenn der schlimmste fall die steuerzahlung von 680 Euro ist und ich sonst nur "gewinnen" kann (= gewichtsbesteuerung), warum soll ich da nicht paroli bieten?

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