habe vor circa 2 Jahren eine Winde angebaut (First Four Windenstoßstange mit Horn Winde). Da das Kennzeichen an der Stoßstange keinen Platz mehr hat ist dieses unter die Frontscheibe gewandert (Beifahrerseite). Das Fahrzeug wurde nach Umbau in der Fachwerkstatt dem Baurat vorgestellt und anschließend wurde der Umbau gemäß Einzelabnahme / Gutachten in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Das versetzte Kennzeichen wurde im Gutachten allerdings nicht erwähnt.
Nun bin ich am WE von der Rennleitung angehalten worden und habe eine Mängelkarte mit dem Vermerk "Versetzung vorderes Kennzeichen nicht eingetragen" bekommen.
Nach meinem Wissensstand erfüllt das Kennzeichen an dieser Position alle Kriterien der Fahrzeug Zulassungs Ordnung.
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Die Werkstatt versicherte mir, dass Sie noch nie von einer Beanstandung weder durch Polizei noch durch Tüv gehört haben. Ich selber habe schon sehr viele Defender mit dem Kennzeichen an der selben Stelle oder am Dachträger gesehen.
Zur Klärung habe ich nun kommenden Freitag erneut einen Termin beim Baurat.
Nun nach ewig langer Vorgeschichte meine Frage. Hat schon jemand ein ähnliches Problem gehabt oder die Kennzeichenposition eingetragen? Oder vielleicht andere Hinweise, wie ich dieses Problem aus der Welt bekomme?
Viele Grüße
René
Kommentar