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Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Hallo,
ich habe folgende Frage: Um die 255/85/R16 auf meinen 130er mit Wolf-Felge zu ziehen, muss ich die Achslast heruntersetzen lassen.
Meiner (Td4, BJ2009) ist vom Vorbesitzer auf 3,5t aufgelastet worden. und hat hinten 2200kg als Achslast eingetragen. Ich müsste nun auf 1850kg runter.
Weiß jemand zufällig, was dann so ungefähr als zul. Gesamtgewicht dabei rauskommt oder wie man das ausrechnet?
Mein Anruf bei der entsprechenden Prüfstelle brachte mich nicht weiter, weil man nur damit beschäftigt war, mir die Idee auszureden.
Vielen Dank!
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Max. Last von den Reifen unter 1100 kg?
Meine Achslasten sind zusammen höher als das Gesamtgewicht:
VA 1580 Kg
HA 2200 Kg
Total sind das 3780 Kg
Bei 1850 Kg und 1580 Kg vorne wäre das 3430 Kg
vielleicht könntest du dann 3200 Kg oder 3300 Kg als Gesamtgewicht Vorschlagen.
Ich habe das Gefühl dass das so eine Art Kuhhandel wird,
der am besten handeln kann, gewinnt das Spielchen.
Herman, bleibt bei 3500 Kg und fährt mit 235, 255 und 265-er Reifen.
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Komisch, beide Reifen in der Grösse die es zur zeit gibt - der BFG und der Toyo haben eine Tragfähigkeit von 1550 kg - da kommt man mit den 2200 Achslast doch locker hin ?
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
255/85 R16 auf der stahlfelge geht ohne irgendwas abbzulasten! die größe der reifen hat ja nichts mit der traglast zu tun. such dir einen anderne Tüv prüfer. Meine 255 wurde von der GTÜ nach vorlage der reifenfreigabe eingetragen.
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Reifen an sich sind nicht das Problem. Nur die Kombination aus Felge und Reifen. Im Teilegutachten für die Felge (6 1/2 x 16) steht bei der Kombination mit 255/85/R16, dass die maximale Achslast nicht mehr als 1850kg betragen darf. Bei der Kombination mit 235/85/R16 steht keine Einschränkung.
Das Problem ist, dass in der offiziellen Liste von LR explizit auf dieses Teilegutachten hingewiesen wird und der TÜVer das sehen will.
Ich fürchte, dass ich auf legalem Wege nur über die Ablastung die Felgen drauf bekomme. Allerdings ist mir immer noch nicht klar, wie das mit der Verteilung der Lasten ist. Muss es nicht einen zu errechnenden Wert für das zGG geben, wenn man die Achslasten miteinander (wie auch immer) verrechnet?
255/85 R16 auf der stahlfelge geht ohne irgendwas abbzulasten! die größe der reifen hat ja nichts mit der traglast zu tun. such dir einen anderne Tüv prüfer. Meine 255 wurde von der GTÜ nach vorlage der reifenfreigabe eingetragen.
mfg Mättes
--
Sehe ich auch so, aber das Papier leider nicht. Die von Dir erwähnte Reifenfreigabe - ist das diese Homologationstabelle von Landrover?
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Ich meine die originalen 130er Felgen (auch als Wolf-Felge bezeichnet) . Die DOTZ sind ja leider für den 130er nicht zugelassen. Das Teilegutachten für die Wolffelge gibt es hier im Forum zum Download:
Dort steht das mit der Achslast auf Seite 3.
Im Gutachten zur selben Felge nur eben mit 235/85 statt 255/85 ist als zulässige Achslast 2200kg angegeben:
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Äh, mal für mich ganz doofen...
Die Felge heißt 130er Felge weil...?
Richtig, weil sie die Serienfelge vom 130er ist. Und warum willst die dann am 130er eintragen?
Und haben die 130er ab Werk mit den Felgen net immer 3,5to zGG?
Also mußt doch nur die Reifen eintragen lassen. Und da die von der Tragfähigkeit und Geschwindigkeit ausreichend sind, sollte das doch nur eine Frage der Freigängigkeit sein, und daß sie ausreichend abgedeckt sind.
Reifeneintrag mit Gutachten ist halt günstiger (ich glaub die Hälfte) als ohne Gutachten. Wenn aber noch eine Änderung der Hinterachslast dazu kommt, wirds doch wieder teurer. Also einfach ohne Gutachten, wenns nur ein Gutachten mit so ner Bindung gibt. Das gleiche gilt mit der Tachoanglewichung, die man nicht brauch und in manchen Gutachten gefordert wird.
Damit hätte ich es bei uns in Österreich auch schon versucht, bin aber an dem Satz auf der 2 Seite gescheitert:
"Die Anlage 98 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5180/4"
Das wollte der Prüfer dann ebenfalls sehen, ich hab es aber nicht :(
AW: Achslast ablasten - Auswirkung auf zul. Gesamtgewicht?
Ja,das kann unser TÜV abrufen und da steht nicht mehr drin als
dass man Reifen an Fahrzeugen benutzt oder so ähnlich.
Wirklich nichts interessantes.
Das wird als Grundlage für ca. 100 Fahrzeugtypen herangezogen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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