ich hab das neulich bei uns im Intranet gefunden:
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Warnwesten
Mitführpflicht jetzt auch in privaten Personenkraftwagen ab 01. Juli 2014
Der Gesetzgeber hat in der jüngsten 48. Änderungsverordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften1 die generelle Mitführpflicht von Warnwesten
festgeschrieben.
Was bisher nur u.a. nur für Geschäftswagen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
galt, ist ab dem 01.08.2013 bzw. ab dem 01.07.2014 auch für den privaten Gebrauch Pflicht.
Im § 53a StVZO wurden folgende Inhalte eingefügt:
· Ab 01.08.2013: „Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471…entsprechen.
und
· Ab 01.07.2014: …in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie in Kraftomnibussen müssen je eine Warnweste mitgeführt werden.“
Da allerdings der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BtKatVO) dahingehend noch nicht
geändert wurde, steht somit auch die mögliche Verwarnungsgeldhöhe noch nicht fest. Sie
wird sich allerdings vermutlich bei € 15,- bewegen.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit sollten Aufklärungsgespräche bei Verkehrskontrollen auch
den Aspekt der Vorteile einer Warnweste mit beinhalten.
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Kann ja für den einen oder anderen Interessant sein der noch keine hat. ;)
Tschüss
Hermann
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