bräuchte mal euren Rat.
Seit ca 8 Jahren fahre ich einen 110´er ex-Mod HT BJ 87.
Also der allseits bekannte gute Sauger.
Letzte Woche hat auf einmal der Tüv den nicht vorhandenen Rückfahrscheinwerfer bemängelt, und mir den Tüv Segen verweigert.
Nun bin ich recht verwundert, da ich noch nie Probleme diesbzgl hatte.
Auch diverse ex-Mods im Freundeskreis mussten sich noch nie mit dieser Problematik auseinandersetzen.
Und irgendwann ist die Kiste ja auch mal einer Vollabnahme unterzogen worden, und die sind ja eigentlich recht gründlich.
Kann mir jemand sagen ob ich wirklich so nen Ding dran tüddeln muss, oder gibt es da irgendeinen Paragraphen der mich davor bewahrt?
Tag der ersten Zulassung ist der 22.10.1987
Gruß Felix
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