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gasumbau bei ´76 ger landy!?

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    #16
    Original von siggi109
    hä,warum takst du super ???
    Mein Bekannter, der beim Militär Land Rover schraubt, hat mir das empfohlen, weil er damit sauberer verbrennen soll. Außerdem soll er durch die saubere Verbrennung auch nicht so viel verbrauchen.
    Ob es stimmt? Keine Ahnung, schaden tuts wohl nur meinem Portemonnaie. :P
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      #17
      LPG bis 2018 verlängert

      So, habe es gerade gelesen:
      LPG ist nun weiterhin bis 2018 steuerbegünstigt. Nun fehlt nur noch ein Unterbautank, dann würde ich es auch machen.

      Heizen, Fahren und Arbeiten mit Flüssiggas: Informieren Sie sich beim DVFG über die Alternative zu Diesel, Benzin und Heizöl.


      Und aus dem offiziellen Papier:
      Zitat:
      Es handelt sich dabei um die Ergebnisse der jahrelangen internationalen Verhandlungen in Basel über die angemessene Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute (Basel II). Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat sich der Ausschuss für eine Reihe von Einschränkungen ausgesprochen, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen. Zum einen ist geplant, die Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz drastisch zu kürzen. Künftig sollen nur noch Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen können. Damit wird das "Werkstorprinzip" eingeführt, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz grundsätzlich als Privatsache gelten. Die jetzige Lösung stelle lediglich eine Härtefallregelung für Fernpendler dar, wie es von Koalitionsseite hieß. Nahezu halbiert werden soll der Sparerfreibetrag auf 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete. Bezieher sehr hoher Einkommen (250.000 Euro Ledige, 500.000 Euro Verheiratete) sollen einen dreiprozentigen Zuschlag zur Einkommensteuer ("Reichensteuer") zahlen müssen. Der Ausschuss nahm allerdings einen Änderungsantrag der Koalition an, wonach Gewinneinkünfte durch einen Entlastungsbetrag vom Steuerzuschlag verschont bleiben. Ferner ist geplant, die Bezugsdauer des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr zu verringern. Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Entschließungsantrag der Linksfraktion zu dem Entwurf fanden keine Mehrheit. Die Grünen hatten vorgeschlagen, den Kilometersatz der Entfernungspauschale auf 15 Cent vom ersten Kilometer an festzusetzen und die Altersgrenze für das Kindergeld sowie den Sparerfreibetrag nicht zu senken. Die Linke betonte, dass Gesetz sei "Sozialabbau" und gehe in die falsche Richtung. Die FDP erklärte, sie halte die Einführung der "Reichensteuer" und die Änderung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Koalition bleibe den Bürgern eine Entlastung schuldig. Dem hielt die Koalition entgegen, dass Haushaltssanierung und Subventionsbau im Mittelpunkt des Gesetzes stünden. Geändert hat der Ausschuss auch den Regierungsentwurf zum Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen. Die Steuerbegünstigung für die reinen Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl soll nun von Ende 2009 auf Ende 2011 verlängert werden. Für alle anderen Biokraftstoffe soll sie allerdings Ende 2009 auslaufen. Für reinen Biodiesel soll die Steuer bis Ende 2007 9 Cent pro Liter betragen und dann jährlich gestaffelt auf 45 Cent im Jahr 2012 ansteigen. Reines Pflanzenöl soll bis Ende 2007 steuerfrei bleiben, ab 2008 mit 10 Cent pro Liter besteuert werden. Auch hier soll jährlich gestaffelt im Jahr 2012 die Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter erreicht sein. In der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe sollen steuerfrei bleiben. Die Koalition setzte darüber hinaus durch, dass Biokraftstoffe für in Seehäfen verwendete Geräte künftig ebenfalls steuerfrei werden. Die Steuerentlastung für Biodiesel, der fossilen Kraftstoffen beigemischt wird, soll 2007 wegfallen. Noch in diesem Jahr soll per Gesetz eine Quote für die Beimischung ab 2007 vorgeschrieben werden. Weitgehend Einigkeit herrschte über die Basel-II-Beschlüsse. Hier nahmSchließlich beschloss der Ausschuss, Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoffe gleich zu behandeln und jeweils bis Ende 2018 steuerlich zu begünstigen. der Ausschuss mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP eine Entschließung an, wonach die Banken aufgefordert werden sollen, den kreditsuchenden Unternehmen ihre Rating-Entscheidungen (Bewertung der Kreditwürdigkeit) in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sollen nach dem Willen der Abgeordneten eine solche Selbstverpflichtung formulieren und deren Anwendung empfehlen. Nach zwei Jahren solle die Regierung dem Parlament berichten, ob eine gesetzliche Regelung dennoch erforderlich ist. Zur Begründung heißt es, die Kreditnehmer hätten ein legitimes Interesse, dass die Rating-Ergebnisse offengelegt werden. Nur so könnten Unrichtigkeiten im Rating-Prozess entdeckt werden.
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        #18
        4er ok, aber beim 6er?

        Beim 4er scheint der LPG ja kein Thema, während der Umbau beim 6er wohl kritisch ist.
        Ich hab aber schon gehört, das wohl auch umgebaute 6er rumfahren ohne gleich Ventile abzubrennen.

        Falls jemand da Erfahrung hat oder jemanden kennt, würde mich brennend interessieren, da ich eigentlich auch gerne auf Gas umbauen würde.


        Grüße
        Sven

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          #19
          Gasumbau contra H-Kennzeichen

          Telefonische Aussage von Herrn Hagemann, TÜV Nord Hannover (Telefonnummer gern auf Anfrage):

          Ein Umbau auf Autogas würde zum Wegfall des H-Kennzeichens führen, es sei denn, man baut eine Anlage ein, die es bereits zur damaligen Zeit gab.
          Bei Sicherheitsaspekten schaue man vielleicht mal drüber hinweg (Nachrüsten von Sicherheitsgurten), aber ansonsten harte Linie beim TÜV Hannover. Allerdings ein nachträgliches Umrüsten auf Scheibenbremsen aus Sicherheitsaspekten würde auch bei ihm den Oldtimer-Status beenden. Den Unterschied, warum bei Sicherheitsgurten Ja gesagt wird, bei einer sicheren Bremse jedoch Nein, konnte er nicht sagen. Da war er eher wortkarg.
          ja, so siehts aus beim TÜV Nord, daher Gasumbau für mich erledigt. X(
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            #20
            Hi,

            in den Landy kannst du nur eine Venturi einbauen, und die ist auch schon vor über 30 Jahren verbaut worden. Es fahren sehr viele Oldtimer mit Gas rum, nicht nur Landys.

            Gruß,
            Stephan

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              #21
              Original von Stephan2703
              Hi,

              in den Landy kannst du nur eine Venturi einbauen, und die ist auch schon vor über 30 Jahren verbaut worden. Es fahren sehr viele Oldtimer mit Gas rum, nicht nur Landys.

              Gruß,
              Stephan
              Hi Stephan,

              wenn Du mir das schriftlich geben kannst, dann rufe ich gern nochmal dort an. Zeitgemäßer Umbau wäre ja ok.
              Also, hast Du was schriftliches von Venturi?
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                #22
                Venturi ist das Prinzip der Anlage, kein Fabrikat. Wenn du beim Tüv sagst, da kommt eine Venturi rein, dann wissen die was das ist und wie alt die Technik ist. Das ist tiefstes Mittelalter was den Gasanlagenbau angeht. Keine Steuerelektronik, gar nichts. Einfach nur ein Verdampfer und ein paar Gas und Wasserleitungen. Hat nichts mit den modernen geregelten Gasanlagen zu tun.

                Gruß,
                Stephan

                PS: Habe gerade mal gesurft. Es gibt scheinbar Tüv Stationen die machen das und andere nicht. Typisch Bananenrepublik.
                Allerdings ändert sich auch zur Zeit ständig was. Seit April 06 wird bei der HU die Gasanlage extra untersucht und man zahlt noch was extra. Habe ich auch gerade erst gelesen.

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                  #23
                  Hallo Stephan,

                  das wundert mich nicht, denn das folgende Statement haut in die gleiche Kerbe. Je nach Sachverständigen wird da dann entschieden. X(

                  Bedeutet bei meinem Bj 1966: je nach Sachverständigen kann ja oder nein gesagt werden. Damit wurde nun mal wieder die Göttlichkeit des Prüfers gestärkt.


                  "Letzte Information des TÜV Süd zum Thema Gasanlagen in Oldtimer

                  In der letzten Zeit gab es häufiger Anfragen über die Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten "Autogasanlagen" zum Anrieb der Motoren. Diese wurden meistens negativ beschieden, da der nachträgliche Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang eines Fahrzeuges bedeutete.
                  Da bereits in den 70er-Jahren eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurden, stellt ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des historischen Kennzeichens aufgeführt ist.

                  Da nicht mehr eindeutig nachvollziehbar sit, welche Fahrzeuge bereits damals it einer Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeuges propagiert.

                  Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.
                  Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuß eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer einer Gasanlage betrieben worden sind.
                  Fahrzeuge ab etwas Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezügliche des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden.
                  Nicht tangiert von diesen Aussagen sind natürlich Fahrzeuge mit Holzgas-Generatoren, die es bis ca. 1951 noch gegeben hat. So können Fahrzeuge aus der Zeit bis Anfang der 50er-Jahre auch nachträglich damit ausgerüstet werden, auch wenn dazu aufgrund der Umweltbelastung und des hohen Aufwandes nicht geraten wird.
                  Fazit
                  Damit können nun diejenigen Fahrzeuge, für die die meisten Anfragen kommen, in der Regel positiv begutachtet werden und die Halter/innen kommen in den Genuss der Steuererleichterung und einer nicht so stark steuerbelasteten Kraftstoffart. Außerdem tun sie damit in fast allen Fällen etwas für die Umwelt."

                  Quelle: Deuvet
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                    #24
                    LPG in SIIA, Bj 69

                    Wer weiss welche Werkstatt LPG-Anlagen mit Venturi-Prinzip in historische Landys einbaut ?

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                      #25
                      RE: LPG in SIIA, Bj 69

                      Hallo Michael,

                      das wüßte ich auch gern. Am besten wäre, die Werkstatt hätte auch gleich einen TÜV-Prüfer für die Eintragung.

                      Viele Grüße,
                      Peter
                      dieexpedition.de
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                        #26
                        Hi,

                        geht mal zu Google und sucht mit den Suchbegriffen LPG Autogs Umbau und eurem Bundesland. Die Umrüster stapeln sich im Netz. Venturi baut jeder Umrüster ein, ist ein Kinderspiel. Tüv machen die Umbauer gleich mit, war bei mir auch so.

                        Gruß,
                        Stephan

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                          #27
                          Original von Stephan2703
                          Hi,

                          geht mal zu Google und sucht mit den Suchbegriffen LPG Autogs Umbau und eurem Bundesland. Die Umrüster stapeln sich im Netz. Venturi baut jeder Umrüster ein, ist ein Kinderspiel. Tüv machen die Umbauer gleich mit, war bei mir auch so.

                          Gruß,
                          Stephan
                          Und keine neue H-Begutachtung? Ach, ich habe gerade auf deinen Fotos gesehen, daß Du gar kein H-Kennzeichen fährst. Tja dann ist das sicher kein Problem, jemanden zu finden. Es geht uns aber auch um das Behalten des H-Kennzeichens. :)

                          Viele Grüße,
                          Peter
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                            #28
                            Hi,

                            ja richtig, ich habe kein H-Kennzeichen.
                            Allerdings würde ich dieses Thema mit dem Umrüster besprechen. Der hat beim Tüv bestimmt die besseren Argumente und klärt das vorher ab.
                            Einfach mal bei diversen Firmen vorsprechen. Nicht anrufen, am Telefon ist meiner Erfahrung nach die Beratung schlechter.
                            Viel Erfolg!

                            Gruß,
                            Stephan

                            PS: Die Gaspreise sind zum Jahreswechsel stabil geblieben, 0%Erhöhung.

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                              #29
                              Danke, Stephan. Ich habe nun mal meinen Umrüster um die Ecke angerufen, erstmal zwecks Abklärung der TÜV - Geschichte wegen des H-Kennzeichens. Die waren sehr nett und der Chef wird mich noch heute vormittag zurückrufen. Er will das mit dem TÜV klären. Erst danach würde ich hinfahren zur Klärung der Einzelheiten bez. des Umbaus sowie natürlich auch des Preises. :]
                              Als Einbauort schwebt mir vor der Platz, den momentan mein 45l Benzinzusatztank einnimmt. Da sollte sich auch problemlos ein Zylindertank unterbauen lassen.

                              Viele Grüße,
                              Peter
                              dieexpedition.de
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                                #30
                                Ok, Rückruf habe ich soeben erhalten. Wenn der Wagen schon seit 10 J. eine Gasanlage hat, gäbe es keine Probleme mit dem H-Kennzeichen.
                                Neueinbau führt zum Erlöschen des H-Kennzeichens hier im Bereich Celle.
                                Der Chef sagte aber auch, es gäbe TÜV-Prüfer, die das trotzdem eintragen. Da könne man nur im Netz alle Umrüster abklappern und einen suchen, bei dem das so gemacht wird. :(

                                Tja, somit muß ein offizieller Oldtimer leider eine kleine Dreckschleuder bleiben, auch wenn man bereit wäre, das zu ändern. ;(
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