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Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

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    Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

    Hallo Zusammen

    In den Prospekten vom Freelander 2 wird ein Breite ohne/mit Spiegel von 2 Meter/2.20 Meter angegeben.

    In der aktuellen AUTO BILD ALLRAD ist ein Vergleichstest drin. Dort wird die Breite ohne Spiegel mit 1.91 angegeben.

    Ja was stimmt denn nun?

    Könnte jemand das nachmessen und mir die tatsächlichen Werte mitteilen?

    Vielen Dank und schöne Grüsse aus der Schweiz

    Roland

    #2
    AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

    Moin

    Alle drei Angaben sind ok ;-)

    Die Karosseriebreite ohne die überstehenden Spiegel beträgt 1,91m. Dieser Wert wird z.B. an den vorderen Türgriffen erreicht (selbst gemessen) möglicherweise auch an den vorderen Radläufen. Diese Angabe steht u.a. auch in den deutschen Zulassungsbescheinigungen.

    Die tatsächliche Breite im Fahrbetrieb beträgt ~ 2.20m, d.h. hier gibt es über die Modelljahre möglicherweise marginal differierende Werte (beim MY 2009 waren es noch 2.18m, die ich über die ausgeklappten Spiegel auch nachmessen kann).

    Die 2m ergeben sich bei eingeklappten Spiegeln, d.h. auch die stehen noch über die Karosserie über. Da niemand seine Spiegel demontiert, sollte das Garagentor also etwas breiter sein. Für deutsche Autobahnbaustellen mit der nicht selten schmalen Außenspur hilft das alles nichts. Fahren mit eingeklappten Spiegeln ist nicht zulässig und 2.20m sind eher selten (meistens 2-2.10m).

    Kann ich Zollstock und Maurerlot wieder in den Keller bringen ? ;-)

    mfG
    K.R.
    Zuletzt geändert von KlausR; 10.08.2013, 14:46.

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      #3
      AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

      Hallo K.R.

      Du kannst die Materialien wieder versorgen:D

      Dankend grüsst

      Roland

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        #4
        AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

        allerdings ist mir das realativ egal wie breit er mit spiegeln ist - wenn in den zulassungspapieren < 2m steht, dann kann mich auch keiner strafen wenn ich auf einer 2m spur fahre! und in ö steht definitiv < 2m (ich glaube es sind 1,98 oder so - hab den zulassungsschein grad nicht zur hand) im zulassungsschein.
        und ich hatte noch nie probleme in einer "2m spur" in einer autobahnbaustelle - selbst beim überholen von LKWs nicht.

        lg
        tobi

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          #5
          AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

          Moin

          Die Rechtslage in A mag so sein, in D ist es eine andere. Es zählt die tatsächliche Breite des Autos über die Spiegel oder andere überstehehende Anbauten und nicht das, was in den Papieren steht.

          Es kann auch sein, dass Du keine Probleme hast, das kommt aber auch etwas auf die bauliche Ausgestaltung der Baustelle an. Es gab in Norddeutschland über Jahre eine Autobahnbaustelle zwischen Hamburg und Bremen, dort waren zu Baubeginn beide Spuren extrem eng. Ich habe so manchen schmäleren PKW gesehen, der sich am LKW dann den rechten Spiegel abgefahren hat - und bisweilen nicht nur den. Zeitweise galt auf der Strecke ein Überholverbot und versetzte Fahrweise, was dem deutschen Autofahrer nun gar nicht beizubringen war. Überholverbot auf der Autobahn ...

          Als PKW-Fahrer auf der rechten Spur kann Dir das vielleicht noch egal sein, aber wenn Du rechts mit einem LKW oder einem anderen, deutlich breiteren Fahrzeug unterwegs bist, machen Dir die Kandidaten mit einem Fiat Ducato (Breite über die Spiegel ~ 2.50m) auf der linken Baustellenspur absolute Freude :-/

          mfG
          K.R.

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            #6
            AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

            Hallo zusammen,

            also ich fühle mich auf der rechten Spur deutlich wohler, gerade mit einem etwas fetteren Fahrzeug (meinFrau sein Freely oder mein bayerischer Kleinwagen(530d)). Und die Spaßmacher in ihren Handwerkersärgen (Sammelbezeichnung für alle diese Karren wie Sprinter etc.) die liebe ich genauso wie Ihr. Am besten wenn man noch den Pferdeanhänger dran hat. Aber die scheinen bei uns Narrenfreiheit zu haben. Und oft scheint die Rennleitung die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten umgebunden zu haben. Die kassieren nur da, wo es leicht geht.

            Schöne Grüße
            Michael
            Rücke vor bis zur Schloßallee (gehört einem anderen Mitspieler)

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              #7
              AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

              Grüß Euch,

              Die größte Frechheit ist aber,die linken Fahrsteifen auf 2,1-2,2m zu verbreitern

              Dies wird erreicht durch verschieben der Fahrspur nach rechts,

              Was soll der Fernfahrer machen ,wenn der rechte Fahrbahnrand unmittelbar am Bankett durch die Fahrbahnmarkierung endet, und dann einer ,erlaubterweise, mit 2,2m sich mit 3km/h Differenzgeschwindigkeit minutenlag vorbeizwägt ????

              Richtig,er fährt in der Mitte,Recht hat er,und es kann Ihm gottseidank niemand was ans Zeug flicken.

              Servus

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                #8
                AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

                Zitat von KlausR Beitrag anzeigen
                Die Rechtslage in A mag so sein, in D ist es eine andere. Es zählt die tatsächliche Breite des Autos über die Spiegel oder andere überstehehende Anbauten und nicht das, was in den Papieren steht.
                naja - ich glaube nicht, daß man in D verpflichtet ist sein fahrzeug abzumessen.
                wenn ich mir ein auto kaufe und da steht breite <2m in den papieren, dann ist das auch so.
                und ein polizist ist kein sachverständiger - also hat er sich auch an die papiere zu halten.

                das ist ja genauso wie ein polizist grundsätzlich nicht in den motorraum schauen darf um festzustellen ob da etwas umgebaut wurde - da muß schon ein sachverständiger der landesregierung dabei sein - der darf dann nachschaun ob da zb. ein nicht genemigter luftfilter oder so drinnen ist.

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                  #9
                  AW: Tatsächliche Breite Freelander 2 mit/ohne Spiegel

                  Moin

                  > naja - ich glaube nicht, daß man in D verpflichtet ist sein fahrzeug abzumessen

                  Im Zweifel schon, bei der Durchfahrtshöhe würde ich es auch dringend empfehlen ;-)

                  Kurz: Du bist da leider im Irrtum. Die Angabe zum Zeichen 264 (Durchfahrbreite) bezieht sich ausdrücklich auf die tatsächliche Fahrzeugbreite.

                  OLG Brandenburg 12 U 145/07 vom 13.03.2008

                  Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

                  Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzulasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Unfallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl. betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und 265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil ansonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge sich berühren [...]


                  Es ging hier um die Haftungsquote, weil der rechts fahrende LKW von seiner Fahrspur abgekommen ist. Er war insofern Auslöser der Kollision, es veblieb eine Mitschuld beim anderen Kfz-Führer, weil sein Fahrzeug für die ausgewiesene Spur zu breit war.

                  Und es wird kontrolliert, gerade weil mittlerweile sehr viele Fahrzeuge diese 2m-Hürde reissen (mein Renault Clio kommt auf 2.02m).

                  Aber ich glaube, wir sind mittlerweile reichlich OT ;-)

                  Gute Fahrt

                  mfG
                  K.R.

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