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Mein Abenteuer tüv 2013 Tuev.jpg
Habe jetz alles ab und ausgebaut was nicht orginal war inkl dem unterfahrschutz weil der die letzen beiden Ziffern der fahrgestellnummer verdeckte . Nachdem ich auch die schmalen Reifen drauf hatte hat er festgestellt das er das Lenkrad nicht eintragen kann weil die schlüsselnummer des teilegutachtens nicht mit der des Fahrzeugs übereinstimmt .
Zuletzt geändert von blacklandy; 07.08.2013, 00:17.
Grund: Fehlerhaften Anhang neu eingesetzt
Also die Reifen die er bemängelt hat waren 255/85 16 auf orginal Wolf felge .
Und was die Steuerfrage angeht : das Finanzamt besteuert das Fahrzeug eh nicht als womo sondern als normalen Pkw .
Gut die sitze waren meine schuld . Aber den unterfahrschutz abbauen zu müssen damit er die letzen beiden Ziffern der fahrzeugnummer lesen kann war wirklich kleinlich , somal er die auch im Motorraum ablesen konnte . Wie Groß ist den die Wahrscheinlichkeit das von 17 Ziffern die letzten beiden abweichend sind ?
Reifen nicht eingetragen, Lenkrad nicht eingetragen, WOMO-Ausbau nicht vollständig, Överlußt, fehlerhafte Scheinwerfereinstellung, Sitze nicht eingetragen, Fahrgestellnummer nicht sichtbar. Alles nachvollziehbar. Den Prüfer interessiert nicht die steuerrechtliche Betrachtung, sondern die eingetragene Schlüsselnummer bzw. Fahrzeuggattung.
Der Prüfer scheint seinen Job erst zu nehmen. Alles ok.
Wo sind jetzt das Abenteuer und der TÜV-Wahnsinn versteckt?
Ist denn wenigstens der Unterfahrschutz eingetragen?
was bei Autos Schindluder gerieben wird ist ohne Worte. Ich habe gegen den einen oder anderen Blaukittel auch ein Aber wegen extremer Kleinlichkeit. Aber dass er die Nummern checkt auf Eindeutigkeit ist nicht von ungefähr. Thema Rahmentausch, etc. Alles schon da gewesen.
255er auf Wolf ist auch kein Thema. Wenn eingetragen. Ist nun mal keine von LR ab Werk zugelassene Kombination. Waren die eingetragen? Lenkrad? Nehme an das gute Raid in 36 cm. ABE oder Teilegutachten dabei gewesen?
Scheinwerfer, defekte Kennzeichenbeleuchtung und ölfeuchtes Getriebe und Motor sind aber schon Leichtsinnsfehler. Einmal die wesentlichen Funktionen checken vor HU ist obligatorisch. Genau wegen so Kleinkram schauen die dann noch genauer hin. Einmal was gefunden und der Ehrgeiz ist geweckt.
Dto. Wohnmobil. Da steht nun mal Sonder KFZ. Die erforderlichen Mindestmerkmale sind nachzulesen.
Na das der Wagen bis jetzt jedes mal ohne Probleme die hu in dem besagten Zustand bestanden hat .
Ich für die Rad Reifen Kombi ihm ein Freigabe von landrover vorgelegt habe usw ...
Schraubt ihr denn wirklich alle zb den unterfahrschutz ab wenn ihr zu TÜV fährt ?
Ok die Scheinwerfer Einstellung ist sicherheitsrelevant und ein nicht eingetragenes Lenkrad versteh ich auch noch , aber einen jaguarfahrer der vor mir war Heim zu schicken weil er das fahrzeugtypische Emblem vorn auf der Haube hat ist schon etwas mehr als der mortale Dienst nach Vorschrift .
Es gibt keine Freigabe von LR.
Die Reifenkombi 255er auf Wolf steht im Homologationsverzeichnis mit dem Hinweis auf das dazugehörige Teilegutachten. In diesem TG ist die Rede von Freigängigkeit, Höherlegung, Überprüfung und Angleichung des Wegstreckenzählers usw.. Das ist nicht gleichzusetzen mit Freigabe, auch wenns in der Regel alles passt, muss der Prüfer das zuerst mal feststellen und besiegeln.
Beim Jaguarfahrer wars wahrscheinlich wegen dem Fussgängerschutz oder vorstehenden Kanten oder so ähnlich.
Deswegen fährt man auch nicht in eine tüv station sondern in eine (freie) werkstatt.
Da werden die glühbirnen direkt getauscht, die scheinwerfer eingestellt und das öl abgeputzt.
Direkt schon mal ein paar mängel weniger.
Und wenn der unterfahrschutz 2stellen verdeckt, schneid halt was ab das es wieder passt.
Um Schwierigkeiten bei der Hauptuntersuchung zu vermeiden, lasse ich auch alle Anbauteile sofort nach der Montage in die Papiere eintragen:
Ab Werk Landrover waren schon eingetragen: Riffelblech auf Kotflügeln vorne + Schnorchel
Nachträglich wurden noch eingetragen: 255er-Reifen auf Wolf-Felgen + Bumperetten hinten + Zugmaulstoßstange vorne
Zum TÜV fahre ich schon lagen nicht mehr, die sind mir zu neuwagenorientiert.
In den letzten Jahren fahre ich immer zu einer Prüfstelle auf dem Hof einer Lkw-Niederlassung.
Aber auch da wundert man sich manchmal (je nachdem, an wen man gerade gerät): Die Zugmaulstoßstange wollte der eine Prüfer "nur für Rangierzwecke" eintragen.
Ein zweiter erfahrenerer Prüfer konnte ihn davon mit der Bemerkung "Meinst Du, der Kunde will mit der Stoßstange einen den Anhänger rückwärts über die Autobahn ziehen?" noch abhalten. Ich weiß nicht, wie der erste Prüfer reagiert hätte, wenn ich ihn das gefragt hätte ...
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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