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Zugmaschinenzulassung

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    #31
    AW: Zugmaschinenzulassung

    Zitat von womopedda Beitrag anzeigen
    es liegt ausschließlich im ermessen des zuständigen finanzamtes, ob der bereits von einem sachverständigen als zugmaschine .. zugelassene wagen als solcher versteuert wird oder nicht.
    Das ist auch nicht mehr richtig.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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      #32
      AW: Zugmaschinenzulassung

      Seit der Kfz-Steuerreform Dez. 2012 wird das anerkannt, was ddie Zulassungsstellen in den Fahrzeugschein schreiben, bzw. was der TÜV einträgt. Mit einer Ausnahme. Pkw, welche zum LKW umgeschrieben wurden. Z.B. Son. Kfz WOMO oder Son. Kfz Zugmaschine werden steuerlich anerkannt.

      Gruß Marc

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        #33
        AW: Zugmaschinenzulassung

        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
        Mit einer Ausnahme. Pkw, welche zum LKW umgeschrieben wurden.
        Auch nicht richtig.
        Das Problem haben auch Geländewagen,
        die von Haus aus eine LKW-Zulassung haben.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #34
          AW: Zugmaschinenzulassung

          Zitat von womopedda Beitrag anzeigen
          hallo miteiander, gruß aus dortmund!

          lasst uns zum thema zurückkommen:

          es liegt ausschließlich im ermessen des zuständigen finanzamtes, ob der bereits von einem sachverständigen als zugmaschine oder lkw zugelassene wagen als solcher versteuert wird oder nicht. bei "nicht" wird das fahrzeug als pkw/kombi versteuert, einschließlich der entsprechenden klassen wegen der abgase......

          es gibt aussagen von finanzbeamten, die bei bestimmten, klar zu definierenden umständen die günstigere steuer erheben und lkw anerkennen.

          regelmäßig liegt das dann vor, wenn der wagen eindeutig nur zur lkw - nutzung (ziehen und zerren, arbeiten im wald, ständiges schleppen eines anhängers für sport- oder sonstige zwecke, besitz mehrerer anhänger, wohnwagen etc., vorhandensein von weiteren fahrzeugen, die kein LKW sind ...) in einem solchen regelfall wird das fahrzeug günstiger versteuert. die weiteren nachteile liegen aber schon auf der hand: wie hoch ist die versicherung je nach SF - Klasse (egal, meist wird 100 % erhoben!)? lkw weren meist wesentlich höher prämiert als personenwagen, die obendrein noch rabatt erhalten...

          es gibt m. e. kaum einen plausiblen grund, einen lkw als solchen zuzulassen, wenn man all die mühen sieht und folgen, die sich darauf ergeben können. Aber: das sonntagsfahverbot für geländefahrzeuge/KLKW mit anhänger auf Autobahnen ist ja vom tisch....

          das ist mein senf hierzu, nur mal so erwähnt.

          PS früher hatte ich mal nen Patrol mit Benzinmotor und Lkw - Zuassung, da war das dem Finanzamt Schei...egal, und als Versicherung hatte ich eine Einzelabmachung mit meiner, die mir vorschrieb, ihn nicht gewerblcih und ansonsten nur wie einen pkw zu nutzen (wegen dem selben risiko), hat geklöappt und war billig, soll heute nicht mehr gehen. Aber: versuch macht klug!
          Moin :-)

          Was hat das alles mit der Zulassung als Zugmaschine zu tun ?

          Zugmaschinen werden nach PS/KW versichert, kann deutlich günstiger sein als die LKW / PKW versicherung ;-)

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #35
            AW: Zugmaschinenzulassung

            "Auch nicht richtig.
            Das Problem haben auch Geländewagen,
            die von Haus aus eine LKW-Zulassung haben."

            @caruso
            Das bezog sich auf die Umschlüsselung von bereits zugelassenen Kfz. Das war ja das Thema hier.
            Natürlich gilt das auch für neu zugelassene TD4 mit Lkw-Zulassung.

            Gruß Marc

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