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Zugmaschinenzulassung

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    #16
    AW: Zugmaschinenzulassung

    Zitat von Karlheinz Beitrag anzeigen
    Mal sehen was sich da machen lässt. Oder weis einer von euch Rat????
    Wenn dein 110er 5 Türen und fünf Sitzplätze hat,kannst du da garnichts machen.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #17
      AW: Zugmaschinenzulassung

      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
      Keine Ahnung was dir widerfahren ist.
      Nirgendwo steht geschrieben,dass ein Privatmann keine Zugmaschine zulassen darf.
      Nirgendwo steht geschrieben,dass ein Privatmann keine Zugmaschine im Straßenverkehr bewegen darf.
      Und bis jetzt konnte ich auch keine Sitzplatzbegrenzung für Zugmaschinen finden.
      Aber vielleicht hat dir die BAG ja mitgeteilt,wo man das alles nachlesen kann.
      Mit den Herren der BAG versuche ich jedes Treffen zu vermeiden, vor allem müssten sie langsam wissen das ein 130ger mit den langen Spiegelarmen kein 7,5Ter ist der da mit sage und schreibe 93km/h überholt^^
      ich hab mich einfach darauf berufen ohne es selber nachgeprüft zu haben.
      Jedeoch hab ich in Erinnerung mal was mitbekommen zu haben das Zugmaschinen-Zulassungen für den Privatmann kaum möglich sind auf "legalem" Weg, kommt aber wohl auch mal wieder auf den Tüv-ler an
      Grüße und Caruso, danke für deine Kritischen Einwende, ich seh die mittlerweile sehr positiv!

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        #18
        AW: Zugmaschinenzulassung

        die BAG hat dem privaten verkehr absolut nichts zu sagen oder zu verbieten................
        nichtmal anhalten muss man als zivilist auf wink vom BAG.
        wer definitiv anderes belegen kann..............schriftliche version hier veröffentlichen.............bitte.

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          #19
          AW: Zugmaschinenzulassung

          Ist n Firmenfahrzeug, zudem drauf anlegen und einfach ignorieren würd ichs nicht!!!
          die ham blaue lichter aufm Dach und an den Kontrollpunkten steht meißt die Polizei und/oder der Zoll dabei, also ich werde auch in Zukunft anhalten egal mit welchem Fahrzeug!

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            #20
            AW: Zugmaschinenzulassung

            Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
            Ist n Firmenfahrzeug, zudem drauf anlegen und einfach ignorieren würd ichs nicht!!!
            die ham blaue lichter aufm Dach und an den Kontrollpunkten steht meißt die Polizei und/oder der Zoll dabei, also ich werde auch in Zukunft anhalten egal mit welchem Fahrzeug!



            wenn die polizei dabei ist gibt die das haltesignal.die BAG ist,laut eines kollegen der spediteur ist,nur für den
            gewerblichen verkehr gedacht und hat zivilisten werder anzuhalten,noch zu kontrollieren.

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              #21
              AW: Zugmaschinenzulassung

              Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
              Zugmaschinen-Zulassungen für den Privatmann kaum möglich sind auf "legalem" Weg,
              Kuck mal in ein Quadforum.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                AW: Zugmaschinenzulassung

                Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
                An die wo ne Zugmaschinenzulassung möchten ein kleiner Tipp nach der heutigen BAG-Begegnung, lasst euch ja nicht erwischen OHNE nen Arbeitsgrund im/am Fahrzeug, zudem max. 3 Sitzplätze und zudem brauchst du ein Gewerbe wie z.b. Landwirtschaft, Schausteller, Zirkus etc.
                Moin :-)

                Hier ist nicht die rede von Landwirtschaftlichen Zugmaschinen (grünes Nummernschild)
                Straßenzugmaschine (schwarzes Nummernschild)
                Oder Landwirtschaftliche Zugmaschine (mit schwarzem Nummernschild)
                Sind "kein" Problem.

                Gruß Ralf.
                Nachher ist man immer Schlauer......

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                  #23
                  AW: Zugmaschinenzulassung

                  Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigen
                  das ein 130ger mit den langen Spiegelarmen kein 7,5Ter ist der da mit sage und schreibe 93km/h überholt^^
                  !
                  Aber vielleicht ein Fahrzeug über 3,5t.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: Zugmaschinenzulassung

                    Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
                    die BAG hat dem privaten verkehr absolut nichts zu sagen oder zu verbieten................
                    nichtmal anhalten muss man als zivilist auf wink vom BAG.
                    Du erzählst immer eine Schei..., das geht auf keine Kuhhaut. Anhaltesignal mißachtet = 50€, 3 Punkte.

                    Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
                    wer definitiv anderes belegen kann..............schriftliche version hier veröffentlichen.............bitte.
                    12§ GüKG

                    Da das BAG von "außen" nicht erkennen kann (besonders bei Klein-LKW der Sprinterklasse o.Ä.) ob hier tatsächlich ein "Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung" unterwegs ist, wird es freundlich beim Fahrer nachfragen. Der Gedanke, man könne ein Anhaltesignal einfach so ignorieren, ist leider falsch.

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                      #25
                      AW: Zugmaschinenzulassung

                      Und noch was Allgemeines:
                      Das BAG ist auch für die Mautkontrolle zuständig und die gilt nicht nur für gewerbliche Fahrten.
                      Es wird wohl niemand mit nem Land Rover über 12 Tonnen kommen, aber als Privatmann die Zeichen eines BAG-Beamtem missachten würde ich nicht.

                      Gruß Marc

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                        #26
                        AW: Zugmaschinenzulassung

                        Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                        Du erzählst immer eine Schei..., das geht auf keine Kuhhaut. Anhaltesignal mißachtet = 50€, 3 Punkte.



                        12§ GüKG

                        Da das BAG von "außen" nicht erkennen kann (besonders bei Klein-LKW der Sprinterklasse o.Ä.) ob hier tatsächlich ein "Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung" unterwegs ist, wird es freundlich beim Fahrer nachfragen. Der Gedanke, man könne ein Anhaltesignal einfach so ignorieren, ist leider falsch.



                        ich würde es drauf ankommen lassen..............

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Zugmaschinenzulassung

                          .................doppel..............

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                            #28
                            AW: Zugmaschinenzulassung

                            Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                            Und noch was Allgemeines:
                            Das BAG ist auch für die Mautkontrolle zuständig und die gilt nicht nur für gewerbliche Fahrten.
                            Es wird wohl niemand mit nem Land Rover über 12 Tonnen kommen, aber als Privatmann die Zeichen eines BAG-Beamtem missachten würde ich nicht.

                            Gruß Marc





                            du zahlst mit deinem landy maut ?????? nichtmal mit anhänger.........!!!!

                            ihr seid schonwieder bei LKW mit mehr als 7,5t und nichtmehr beim land rover mit anhönger.................realistisch bleiben männers.
                            als zivilist mit landy und anhänger darf mir der BAG mal am puper schmatzen.anhalten nur mit polizei,sonst garnicht..............

                            lest mal die seite.............

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                              #29
                              AW: Zugmaschinenzulassung

                              hallo miteiander, gruß aus dortmund!

                              lasst uns zum thema zurückkommen:

                              es liegt ausschließlich im ermessen des zuständigen finanzamtes, ob der bereits von einem sachverständigen als zugmaschine oder lkw zugelassene wagen als solcher versteuert wird oder nicht. bei "nicht" wird das fahrzeug als pkw/kombi versteuert, einschließlich der entsprechenden klassen wegen der abgase......

                              es gibt aussagen von finanzbeamten, die bei bestimmten, klar zu definierenden umständen die günstigere steuer erheben und lkw anerkennen.

                              regelmäßig liegt das dann vor, wenn der wagen eindeutig nur zur lkw - nutzung (ziehen und zerren, arbeiten im wald, ständiges schleppen eines anhängers für sport- oder sonstige zwecke, besitz mehrerer anhänger, wohnwagen etc., vorhandensein von weiteren fahrzeugen, die kein LKW sind ...) in einem solchen regelfall wird das fahrzeug günstiger versteuert. die weiteren nachteile liegen aber schon auf der hand: wie hoch ist die versicherung je nach SF - Klasse (egal, meist wird 100 % erhoben!)? lkw weren meist wesentlich höher prämiert als personenwagen, die obendrein noch rabatt erhalten...

                              es gibt m. e. kaum einen plausiblen grund, einen lkw als solchen zuzulassen, wenn man all die mühen sieht und folgen, die sich darauf ergeben können. Aber: das sonntagsfahverbot für geländefahrzeuge/KLKW mit anhänger auf Autobahnen ist ja vom tisch....

                              das ist mein senf hierzu, nur mal so erwähnt.

                              PS früher hatte ich mal nen Patrol mit Benzinmotor und Lkw - Zuassung, da war das dem Finanzamt Schei...egal, und als Versicherung hatte ich eine Einzelabmachung mit meiner, die mir vorschrieb, ihn nicht gewerblcih und ansonsten nur wie einen pkw zu nutzen (wegen dem selben risiko), hat geklöappt und war billig, soll heute nicht mehr gehen. Aber: versuch macht klug!

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                                #30
                                AW: Zugmaschinenzulassung

                                "regelmäßig liegt das dann vor, wenn der wagen eindeutig nur zur lkw - nutzung (ziehen und zerren, arbeiten im wald, ständiges schleppen eines anhängers für sport- oder sonstige zwecke, besitz mehrerer anhänger, wohnwagen etc., vorhandensein von weiteren fahrzeugen, die kein LKW sind ...) in einem solchen regelfall wird das fahrzeug günstiger versteuert."



                                Und genau das ist nämlich nicht der Fall.
                                Es ist unerheblich, wofür der LKW genutzt wird und genauso wenig darf das FA zwischen privater oder gewerblicher Nutzung unterscheiden, wenns um die Anerkennung geht. Dem FA ist auch egal, wieviele Pkw der Halter außerdem hat. Das FA schreibt beim LKW auch keine Anhängerkupplung vor. Vielmehr muss der Nutzung als PKW der Gütertransport im Vordergrund stehen. Daher mindestens 50% Ladefläche und dann muss das Erscheinungsbild dem eines LKW gleich sein. Es geht rein um den LKW als solchen.




                                Gruß Marc
                                Zuletzt geändert von ninetylandy; 19.08.2013, 20:55.

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