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ich las hier mal vor 3-4 Jahren von einer Werkstatt? bei der es wohl unproblematisch sei eine Zugmaschinenzulassung für den 130er zu bekommen.
Ich meine es wäre in Süddeutschland gewesen...
Leider habe ich weder Name noch Link auf dem Schirm. Kann jemand helfen?
Die Zulassung als Zugmaschine sollte doch an sich kein Problem sein, ich denke auf die Bedingungen kommt es an.
Es gibt 88er oder 109er als Zugmaschine. Den 109er den ich kannte der durfte aber nur 2 Sitzplätze haben. Eine adäquate AHK ist natürlich Pflicht aber das stellt doch bei 3,5t kein Problem dar.
Habe ich etwas übersehen?
Die Zulassung als Zugmaschine sollte doch an sich kein Problem sein, ich denke auf die Bedingungen kommt es an.
Es gibt 88er oder 109er als Zugmaschine. Den 109er den ich kannte der durfte aber nur 2 Sitzplätze haben. Eine adäquate AHK ist natürlich Pflicht aber das stellt doch bei 3,5t kein Problem dar.
Habe ich etwas übersehen?
Naja, das meinte ich mit den Bedignungen. Wenn es sein soll kann man die hinteren Sitze ja ausbauen. Es gibt auch Leute die verblechen die Scheiben der hinteren Türen für eine LKW Zulassung...
Naja, das meinte ich mit den Bedignungen. Wenn es sein soll kann man die hinteren Sitze ja ausbauen. Es gibt auch Leute die verblechen die Scheiben der hinteren Türen für eine LKW Zulassung...
......und die ladefläche kürzen........... :=a ich hörte gerüchteweise davon.............=)
obwohl die arbeit gut gemacht ist..............da gibts nix zu meckern ausser das immernoch die farbe fehlt............ :kl (HS
An die wo ne Zugmaschinenzulassung möchten ein kleiner Tipp nach der heutigen BAG-Begegnung, lasst euch ja nicht erwischen OHNE nen Arbeitsgrund im/am Fahrzeug, zudem max. 3 Sitzplätze und zudem brauchst du ein Gewerbe wie z.b. Landwirtschaft, Schausteller, Zirkus etc.
Hallo
Ich habe mir vor kurzem einen gebrauchten 110er zugelegt. Im KFZ-Brief ist er als LKW eingetragen. Soweit - sogut.
Aber: Das für mich zuständige Finanzamt sieht die Sache ganz anders.
Original-Wortlaut: Bei dem in Rede stehenden Fahrzeug handelt es sich nicht um einen typischen LKW. Das äußere Erscheinungsbild ist das eines PKW. Trotz der verkehrsrechtlichen Einstufung des Fahrzeuges als LKW wird das Fahrzeug steuerlich als PKW behandelt.......Das Finanzamt ist in der Auslegung der verkehrsrechtlichen Begriffe frei.........eine Bindung an die Entscheidung der Zulassungsbehörde besteht nicht......Bei ihrem Fahrzeug liegen die Voraussetzungen für die Einstufung als LKW nicht vor........
Mal sehen was sich da machen lässt. Oder weis einer von euch Rat????
Kh
An die wo ne Zugmaschinenzulassung möchten ein kleiner Tipp nach der heutigen BAG-Begegnung, lasst euch ja nicht erwischen OHNE nen Arbeitsgrund im/am Fahrzeug, zudem max. 3 Sitzplätze und zudem brauchst du ein Gewerbe wie z.b. Landwirtschaft, Schausteller, Zirkus etc.
Keine Ahnung was dir widerfahren ist.
Nirgendwo steht geschrieben,dass ein Privatmann keine Zugmaschine zulassen darf.
Nirgendwo steht geschrieben,dass ein Privatmann keine Zugmaschine im Straßenverkehr bewegen darf.
Und bis jetzt konnte ich auch keine Sitzplatzbegrenzung für Zugmaschinen finden.
Aber vielleicht hat dir die BAG ja mitgeteilt,wo man das alles nachlesen kann.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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