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Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten ändernden Einbauten

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    Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten ändernden Einbauten

    hab ich gerade über
    landystammtisch berlin
    www.landystammtisch-berlin.de bekommen:

    OLG KARLSRUHE vom 24.03.2006, 1 U 181/05 Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten än- dernden Einbauten 1.Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steue- rung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgas- verhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich an- erkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr.4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr.4 a StVZO vorliegt. 2.Wird der Chip wieder ausge- baut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automa- tisch wieder auf. (Aus den Gründen: ...Die Zulassung des Fahrzeugs zum Strassenverkehr war durch den Einbau des Chips erloschen. Ob ei- ne Zulassung erlischt, ist indessen eine Rechtsfrage, die sich nach § 19 II bis IV StVZO beurteilt; um eine Tatfrage geht es nur, soweit streitig ist, ob das Fahrzeug eine technische Veränderung nach § 19 II 1 StVZO erfahren hat....).
    .

    #2
    RE: Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten ändernden Einbauten

    [quote]Original von gz-206
    ...
    www.landystammtisch-berlin.de bekommen:

    OLG KARLSRUHE vom 24.03.2006, 1 U 181/05 Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten än- dernden Einbauten 1.Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steue- rung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgas- verhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich an- erkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr.4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr.4 a StVZO vorliegt. ...
    Nunja, dies gilt fuer jedes Eintragungspflichtige Anbauteil! ;)

    Kommentar


      #3
      ich hatte mal einen Aufkleber bekommen:

      Verboten-Verboten-Verboten
      welcome to Germany

      wenn mans genau nimmt müsste ich wahrscheinlich schon 3 Mal Lebenslänglich in den Bau.
      folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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