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Reserverad auf Motorhaupe

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    #31
    AW: Reserverad auf Motorhaupe

    Na ja Rainer, wie ich das sehe, ist hier nicht entscheidend, aber so steht es in der Verwaltungsvorschrift.


    Hat SirLandy mal in #45 gepostet.

    Gruß Marc
    Zuletzt geändert von ninetylandy; 28.07.2013, 21:55.

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      #32
      AW: Reserverad auf Motorhaupe

      link die mal. ich kenne nur das Gesetz zum Reserverad das steht sinngemäß drin, dass es mit zwei unabhängig voneinander wirkenden geeigneten Befestigungen versehen sein muss.
      ich hab das Gesetz jetzt nicht auf dem Schirm die Sufu spuckt es aber sicher aus. .
      Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

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        #33
        AW: Reserverad auf Motorhaupe

        Du meinst den §36a STVZO.
        Der besagt, dass außen am Fahrzeug mitgeführte Reserveräder an einer geeigneten Halterung mit zwei von einander unabhängigen Sicherung zu befestigen sind.
        Diese Halterung stellt dann eine selbstständige technische Einheit dar und muss geprüft, bzw. eingetragen werden.

        Ersatz oder Reserveräder sind ganz klar als Ausrüstungsgegenstände definiert, also keine Ladung.

        Natürlich könnte ich bei einer Kontrolle behaupten, ich würde das Rad nur für einen Bekannten transportieren und es somit als Ladung deklarieren.
        Dann müsste ich es allerdings auf einen geeigneten Ladungsträger sprich Dachgepäckträger packen. Dieser müsste dann auch den Herstellervorschriften genügen.
        Heißt Einhaltung der zulässigen Dachlast und verwendung der Regenrinne als Befestigung, wenn nichts anderes eingetragen wurde. Auch wenn alle meinen, man könnte sich alles Lametta an die Karre dübeln, ist das nicht unbedingt erlaubt.
        Genaugenommen müsste jede Halterung für Spaten Kreuzhaue, Kanister oder zusätzliche Gepäckträger oder Sandblechhalter eingetragen werden, um legal diese Ausrüstungsgegenstände mitführen zu dürfen. Bei Militärfahrzeugen sind diese Halter bereits in der Fahrzeugbeschreibung enthalten. Und ob man diesen schwächlichen Reserveradhalter der Serie mit dem Y-Spanngurt heute noch eingetragen bekommt, ist fraglich.
        Jedenfalls kann man sich nicht irgendwo am Fahrzeug einfach etwas anhängen.
        Ansonsten könnte ja mal jemand in die Frontschürze seines Autos Löscher bohren einen Schlafsack und eine Isomatte mit Schnippies daran festmachen und zur HU fahren.
        Auf das Gesicht des Prüfers bin ich gespannt.

        Gruß Marc

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          #34
          AW: Reserverad auf Motorhaupe

          Hallo Marc :-)

          Hm, Ich glaube da bist du über das Ziel hinausgeschossen.
          Welche Zulässige Dachlast hat der Defender ?
          LR gibt nur eine empfolene Dachlast an, von zulässiger Dachlast schreiben die nix :-(
          Und Eintragungspflichtiger Dachgepäckträger ?
          Noch nie was von gehört.
          Spatenhalter eintragen ?
          Hm, was ich wie auf meinem Dachgarten festmache ist meine Sache (Eventuell noch die der Polizei).
          Der TÜV hat da nix mit am Hut.

          Auch mit dem Schlafsack hätte der TÜV kein Problem wenn er nicht die Lampen oder das Nummernschild abdeckt.

          Ist NICHT böse gemeint :-)
          Ist nur das was ich erlebt habe und was mir mein TÜV Mensch so im laufe der Jahre mitgeteilt hat :-)

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #35
            AW: Reserverad auf Motorhaupe

            HI Ralf

            Das habe ich so nicht geschrieben
            "Heißt Einhaltung der zulässigen Dachlast und verwendung der Regenrinne als Befestigung, wenn nichts anderes eingetragen wurde"
            Damit meinte ich beispielsweise Dachgepäckträger, welche etwa am Überrollkäfig verschraubt sind.
            In der Regel interessiert sich kein Schwein für Dachgepäckträger, aber offiziell müssten die auch geprüft sein.
            Was Du wie auf dem Dachgarten festmachst ist natürlich Deine Sache.
            Meines Wissens nach gibt LR die zulässige Dachlast mit 200 Kg an.


            In Zeiten, wo man ohne Bohrplan in einen LKW-Rahmen kein zusätzliches Loch bohren darf oder der TÜV einen Lenker verwirft, wo ein kleines Loch für die Durchführung der Ochsenaugenkabel gebohrt wurde, bohrt man sicher auch keine Frontschürze so einfach an. Der TÜV wird Dir dann sagen, dass von dem Loch aus ein Riss entstehen kann und sich dann die Schürze auf der Bahn zerlegt und fliegen geht.

            Es wird ja noch viel stillschweigend geduldet aber so ganz gesetzkonform ist hier vieles nicht.

            Gruß Marc

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              #36
              AW: Reserverad auf Motorhaupe

              Hallo Marc :-)

              Dachgepäckträger müssen geprüft sein ?
              Au weia ist meiner nicht :-(

              Weil eigenbau, hatte aber noch nie Probleme :-)

              Denke dein letzter Satz trifft es ganz gut :-)

              Gruß Ralf.
              Nachher ist man immer Schlauer......

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                #37
                AW: Reserverad auf Motorhaupe

                Schön gemacht, Ralf. Über Transportprobleme kannst Du Dich mal nicht beklagen bei dem Fuhrpark.

                Habe in einem Fred gelesen, dass LR die Dachlast mit 150 Kg angibt, aber nur bei Verwendung des orginalen Dachgepäckträgers.
                Hängt wahrscheinlich mit der Anzahl der Stützen und somit mit der Druckverteilung an der Reling zusammen.

                Welche Dachlast gibt denn LR für den Soft Top an?=)

                Gruß Marc

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                  #38
                  AW: Reserverad auf Motorhaupe

                  Hallo Marc :-)

                  Für diesen Träger 80Kg.


                  Erscheint mir aber sehr wenig.

                  Gruß Ralf.
                  Nachher ist man immer Schlauer......

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                    #39
                    AW: Reserverad auf Motorhaupe

                    Na ja. So sehr vertrauenserweckend sehen die Blechwinkel über den Steckfenstern auch nicht aus. Wenn man sich vor Augen führt, dass der Träger samt Ladung beim Bremsen tendenziell nach vorne nickt.

                    Ist das ein orginaler LR Mil-Träger?

                    Gruß Marc

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                      #40
                      AW: Reserverad auf Motorhaupe

                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      Wenn das hier so einfach wäre...

                      Hier in Deutschland gilt das Reserverad als Ausrüstungsgegenstand und wird nicht als Ladung gesehen. Darüber hinaus müsst der Halter dann als Ladungsträger geeignet sein.
                      Mittlerweile wird hier Ladungssicherung groß geschrieben und auch extremst kontrolliert. Da reicht es mittlerweile nicht mehr aus, das Ladegut mit geeigneten Zurrmitteln und ausreichender Vorspannkraft zu sichern. Auch die Zurrpunkte müssen zugelassen sein, und zudem noch an geeigneten Stellen angebracht. Wer will aus dem Bauch heraus entscheiden, wo eine Zurröse im Blech hält?
                      Was die Haltbarkeit der Haube anbetrifft, sind Stehbolzen besser als Zurrösen mit Spanngurten. Bei vorschriftsmäßiger Verwendung würde sich die Haube um das Reserverad falten.

                      Gruß aus dem gesetzeslückenlosen Deutschland
                      Du redes vom gewerblichen Güterkraftverkehr, das triff für uns nicht zu!



                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      Du meinst den §36a STVZO.
                      Der besagt, dass außen am Fahrzeug mitgeführte Reserveräder an einer geeigneten Halterung mit zwei von einander unabhängigen Sicherung zu befestigen sind.
                      Diese Halterung stellt dann eine selbstständige technische Einheit dar und muss geprüft, bzw. eingetragen werden.
                      Junger Freund, das steht doch da garnicht

                      Ich zitiere aus Absatz 3 des Gesetzestextes:
                      §36a Radabdeckungen, Ersatzräder
                      (3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.
                      Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36a.php

                      Ergo würde als Befestigung zB ein Schraubbolzen und zB eine Kette mit Karabinerhaken genügen.
                      Der Bolzen als Zentralbefestigung und die Kette mit dem Haken zur Sicherung.

                      Das Ganze kannst Du eintragen lassen, musst es aber nicht. So die Auskunft bei verschiedenen TÜV Stellen in meiner Region. Und ich hab schon einen ganzen Sack voll Defender hier TÜVen lassen.
                      Gruß Rainer
                      https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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                        #41
                        AW: Reserverad auf Motorhaupe

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Ist das ein orginaler LR Mil-Träger?

                        Gruß Marc
                        Hallo Marc

                        Ja.
                        Von der Niederländischen Landmacht :-)



                        Gruß Ralf.
                        Nachher ist man immer Schlauer......

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                          #42
                          AW: Reserverad auf Motorhaupe

                          Da hätte ich besser noch eine Leerzeile zwischengemacht. Der Satz gehört natürlich nicht zum §36a.

                          Aber wer außer dem Prüfer will denn entscheiden, was statisch ausreicht. Der unbedarfte Schrauber macht zwei Stehbolzen mit Karrosseriescheiben in die Haube und meint, dass das hält.
                          Dem TÜV reicht teilweise noch nicht einmal Riffel auf der Haube und er verlangt noch ein Blech unter der Haube oder andere Scharniere.
                          Der nächste TÜV-Prüfer rümpft die Nase, wenn er einen Träger mit Teilegutachten eintragen muss, wo nur eine einfache Sicherung vorhanden ist.

                          Dass Du schon viele Fahrzeuge durch den TÜV gebracht hast, glaube ich Dir gerne. Unsere Prüfer sind da völlig anderer Meinung Bei uns in der Region müssen die Dinger jedenfalls eingetragen werden.

                          Gruß Marc

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                            #43
                            AW: Reserverad auf Motorhaupe

                            [QUOTE=Zebulon;1056661] "Du redes vom gewerblichen Güterkraftverkehr, das triff für uns nicht zu!"

                            Da irrst Du aber gewaltig. Ladungssicherung gilt für jedermann und hat nichts mit dem GÜKG zu tun.
                            Oder glaubst Du, der Privatmann könnte seine Ladung mit einem Hanfseil sichern, wo der Gewerbliche Spanngurte mit Zertifikat benutzen muss?
                            Im Gestz steht sinngemäß, dass Ladung gegen Umfallen, Herunterfallen, Verrutschen und unnötige Lärmbelästigung gesichert werden muss.
                            Weiter steht da nicht viel.
                            Anzuwenden sind Mittel, welche dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eindeutig geregelt sind diese in der VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen.

                            Gruß Marc

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                              #44
                              AW: Reserverad auf Motorhaupe

                              Zitat von Zebulon Beitrag anzeigen
                              Ergo würde als Befestigung zB ein Schraubbolzen und zB eine Kette mit Karabinerhaken genügen.
                              Der Bolzen als Zentralbefestigung und die Kette mit dem Haken zur Sicherung.
                              Aber bei dem originalen Halter für die Hecktür ist doch auch keine Kette dran, oder gelten die drei Bolzen als unabhängige Sicherungen?

                              Gruß
                              Helge
                              Immer noch besser als'n Kolbenfresser...

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                                #45
                                AW: Reserverad auf Motorhaupe

                                Zitat von TrickS Beitrag anzeigen
                                Aber bei dem originalen Halter für die Hecktür ist doch auch keine Kette dran, oder gelten die drei Bolzen als unabhängige Sicherungen?
                                Jepp, es kann problemlos eine Schraube verloren gehen, ohne das sich das Rad entfernt.
                                Gruß Rainer
                                https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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