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Update zur Womo-Besteuerung

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    Update zur Womo-Besteuerung

    Das geht alle Womofahrer ohne Stehhoehe was an!

    Habe endlich mal den Mut gefunden mein Finanzamt zur geplanten Staatsstrategie zu befragen.

    Es wird wohl so im Maerz zu einer Abgleichung mit den Daten im KBA kommen, wonach Fahrzeuge unter einer bestimmten Hoehe zur Vorfuehrung geladen werden.

    Zur Campingausstattung gibt und gab es ja immer genuegend Infos. Das Ding mit der Stehoehe von 170 cm ist ja erst vor Kurzem festgeschrieben worden.

    Das Finanzamt wird bei allen Womo-Bescheiden, die unter Vorbehalt einer Nachpruefung ausgestellt wurden rueckwirkend (mind.! -ich hab das mit Sommer 2005 nicht so verstanden) vom 1.1.2006 die Differenz zur PKW-Besteuerung nachfordern.

    Wer sich jetzt die Haende reibt, weil er ihn gerade verkauft hat...aetsch, is nich.

    Es kommt noch besser:

    1) Selbst dann, wenn Dir das Fahrzeug durch Vorfuehrung beim Finanzamt offiziell als Wohnmobil bestaetigt worden ist. (Die duerfen das!)

    2) Obwohl ja erst mit dem kommenden Bescheid fuer den Staatsbuerger offiziell dargelegt wird, wie ein Wohnmobil ausgestattet zu sein hat, haettest Du Dir besser schon vor einem Jahr offiziell eine Klapp-/Hubdach reinschneiden sollen. Die PKW-Steuer fuer 2006 ist also faellig! In 2 Jahren faellt denen dann ein, dass Du noch Sch...-Haus und Dusche braucht. Fangt schon mal an! ;)

    3) Wer jetzt mein,t ja dann einen LKW zu haben, hat hoechstens Chancen, wenn die Sitzplaetze rechtzeitig ausgetragen und Trennwand/Verblechung rechtzeitig eingetragen wurde.

    4) Ganz Phantasievolle koennen natuerlich den Trick mit der offenen Dachluke versuchen, sollten aber vielleicht schon mal fuer die verlorene Musterklage sparen.

    Ich kann und will mir meinen Sauger ab heute nicht mehr leisten.
    Ich muesste 750 € fuer 2006 nachzahlen und
    dasselbe nochmal fuer 2007 im voraus ablatzen.
    Dann ein neues Hubdach fuer rund 500 € einbauen (billiger hab ich nix gefunden).
    Das haette ich gemacht, da alles andere fertig ist (gerade den Gasanschluss fuer die TUEV-Abnahme eingebaut).
    330.- kommende Womo-Steuer - waere null Problem - bin eben eine Ökosau.

    Aber so habe ich die Schnauze jetzt komplett voll.
    Kein Bock mehr an die Elektrik zu gehen, Cubby-Box, Funke, Trennschalter, 2-Batterie liegt alles schon hier.

    Wer will, kann Siegfried in diesem Zustand kaeuflich erwerben. Ich werd Spiesser, leg ne Bombe oder gewinn im Lotto. Vielleicht bin ich in ein paar Jahren wieder soweit.

    Ich bin ja nur einer, der sich den Traum vom Landy mal erfuellen konnte. Richtig sauer werde ich, wenn ich an die Familien denke, die sich in jahrelanger Arbeit ein Womo ausgebaut haben, nie nur proforma mit einer Kuehlbox legitimisiert waren. Ach Sch... wir sind halt ein Land in dem die Bullis fuer den Bananentransport gebaut wurden. Ein Stimmvieh, wer anderes dabei denkt.

    Pit sagt Tschuess zum Forum ;(
    Friese war mit Euch!

    #2
    Ware doch echt ein Markt in einem anderen Land ohne KFZ-Steuer Briefkasten zu vermieten? Da können dann ganz viele Leute ihren Wagen im Ausland anmelden. Außerdem bringt das auch etwas Farbe in die doch recht langweilige Kennzeichenlandschaft.
    Who needs luxury?

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      #3
      Proallrad führt übrigens auch eine Klage in Bezug auf die Rückwirkung. Mit guten Erfolgsaussichten.

      Sigi

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        #4
        Sigi, Danke fuer den Hinweis.

        Du meinst die Rueckwirkung fuer die Massgaben zur Womobesteuerung oder die Rueckwirkung zur Allrad-Thematik? (Ich habe nur eine Art von Musterklage gefunden)

        Wieso meinst Du, dass die Chancen gut stehen? Die Steuerbescheide waren in besagtem Punkt vorlaeufig.

        Ich wurde mir nichts mehr wuenschen!

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          #5
          Wenn ich die Argumentation von Proallrad richtig verstehe wurde der Verfahrensweg bei beiden Gesetzesvorhaben nicht eingehalten. Dh die Finanzbehörden haben schon ab dem 1.5.2005 Steuerbescheide unter Vorbehalt verteilt, obwohl das Gesetz weder veröffentlicht war, noch im Bundestag beraten war. Das dritte Änderungsgesetz wurde übrigens auch erst am 9.11.2006 !!! im Bundestag beschlossen. Trotzdem steht drin, dass es ab 1.5.2005 gelten soll.

          Nachdem nun 1 1/2 Jahre stochern im Ungewissen war, weil sich die Finanzgerichte enorm Zeit für die Festsetzung von Verhandlungsterminen liessen geht nun endlich was vorwärts.

          Ich kann jedem nur empfehlen Miglied bei Proallrad zu werden und die Sache zu unterstützen. Infos im Proallrad Forum gibt es zur Zeit jede Menge und 5 €uro im Monat bringen keinen um.

          Gruß

          Sigi

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            #6
            Original von Sigi_H
            Wenn ich die Argumentation von Proallrad richtig verstehe wurde der Verfahrensweg bei beiden Gesetzesvorhaben nicht eingehalten. Dh die Finanzbehörden haben schon ab dem 1.5.2005 Steuerbescheide unter Vorbehalt verteilt, obwohl das Gesetz weder veröffentlicht war, noch im Bundestag beraten war. Das dritte Änderungsgesetz wurde übrigens auch erst am 9.11.2006 !!! im Bundestag beschlossen. Trotzdem steht drin, dass es ab 1.5.2005 gelten soll.
            Das 3. Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz wurde am 21.12.2006 vom Bundestag verabschiedet, die Veröffentlichung erfolgte am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 01.05.2005 in Kraft.

            Derartige Rückwirkungen in der Steuergesetzgebung hat es in jüngster Vergangenheit bereits öfter gegeben. Regelmäßig wurden hiergegen Verfahren bis vor den Bundesfinanzhof geführt. Gleichgelagerte Verfahren endeten für die Kläger i.d.R. erfolglos. Der BFH spricht bei derartigen Handlungen des Gesetzgebers von sogenannter unechter Rückwirkung, wenn der Steuerpflichtige bereits zu dem früheren Termin nicht mehr auf den Fortbestand des Gesetzes vertrauen durfte. Dies könnte hier der Fall sein, da bereits im Frühjahr 2005 ein Entwurf zur Änderung des KraftStG eingebracht wurde.

            Neu ist im vorliegenden Fall allerdings der lange Zeitraum der Rückwirkung. Da wir uns aber derzeit noch auf Finanzgerichtsebene befinden, wird es noch einige Zeit dauern, bis wir mehr wissen. Was die Erfolgsaussichten angeht ... vor Gericht ist es wie auf hoher See, dein Schicksal liegt allein in Gottes Hand ;)

            Was die Sache meines Erachtens nicht leichter macht, ist das großspurige Auftreten von Pro-Allrad u.a.. Es ist bei aller Gesetzesauslegung nun einmal für einen Richter nicht unbedingt schlüssig nachvollziehbar, warum die Besitzer von großen Geländewagen steuerlich anders behandelt werden sollten als Pkw-Besitzer - außer, er hat vielleicht selbst einen. :)


            Thomas

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              #7
              Das 3. Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz wurde am 21.12.2006 vom Bundestag verabschiedet, ...
              Derartige Rückwirkungen in der Steuergesetzgebung hat es in jüngster Vergangenheit bereits öfter gegeben...
              Was die Sache meines Erachtens nicht leichter macht, ist das großspurige Auftreten von Pro-Allrad u.a.. Es ist bei aller Gesetzesauslegung nun einmal für einen Richter nicht unbedingt schlüssig nachvollziehbar, warum die Besitzer von großen Geländewagen steuerlich anders behandelt werden sollten als Pkw-Besitzer - außer, er hat vielleicht selbst einen.

              Thomas
              Es hat bereits vor Verabschiedung des Gesetzes formale Fehler gegeben. Ein "unechte" Rückwirkung ist es auch nicht, weil z.B. in Rheinland-Pfalz erst seit kurzem die höhere Steuer eingetrieben wird.
              Richter an sich sind dienstlich vollkommen leidenschaftslose Gesellen. Nur wirkliche Nachweise, Hinweise und Argumentationskette interessieren sie.

              Ich bin aber optimistisch was den Ausgang der Verfahren angeht, weil
              - der gleiche Anwalt wie damals beim "Kombi über 2,8 to" das Thema für ProAllrad e.V. bearbeitet,
              - die Politik – glücklicherweise – zum dumm bzw. zu geldgierig für so ein Gesetz ist und deshalb Fehler macht und
              - außerdem europäisches Recht zu berücksichtigen ist.

              Natürlich ist man vor Gericht nie sicher, aber nach meiner Einschätzung stehen die Chancen gut!

              Allerdings lernt der Feind durch jede Niederlage auch etwas und wird ein neues Gesetz machen. Aufgrund meines zweiten Hinweises über die Politik hoffe ich, auch dagegen wieder vorgehen zu können :P
              Über den Vereinsvorsitzenden von ProAllrad kann man geteilter Meinung sein; Fakt ist aber, daß er der Einzige ist, der die Arbeit machen will (und kann).

              A N D R E A S

              der dort mitarbeitet und deshalb noch einiges erzählen könnte, weil es aber zu viele Infos sind und der Feind mitliest nicht tut.
              Das Rübenschwein

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                #8
                Richter an sich sind dienstlich vollkommen leidenschaftslose Gesellen. Nur wirkliche Nachweise, Hinweise und Argumentationskette interessieren sie.
                Die Hoffnung stirbt zuletzt. Die überwiegende Zahl der Finanzrichter kommt aus der Finanzverwaltung. :(


                Thomas

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                  #9
                  Wohltuend zu lesen, wie emotionslos ein Austausch von Informationen laufen kann. :) Der Start war dabei eher das Gegenteil ;)

                  @Andreas

                  Wenn Du dort mitarbeitest (Respekt!), weisst du doch vielleicht, ob sich das Interesse von Pro-Allrad dann auch um die Wohnmobilthematik dreht. Es geht da ja vorrangig um einen anderen Schwerpunkt, oder?

                  Die 5.- € sollen nicht das Thema sein. Zum jetzigen Zeitpunkt verstehe ich noch zu wenig von den Dingen, meine aber, dass die Chance/und auch das Ziel der Wohnmobilisten unter uns nur darin bestehen koennte, sich die Rueckwirkung zu ersparen, eben bis zu dem Zeitpunkt der Veroeffentlichung im Bundesgesetzblatt.

                  Dann wuerde ich mich zumindest nicht mehr a-sozial abgezockt fuehlen.

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                    #10
                    @ Moddermann:

                    Warte erstmal Deinen nächsten Steuerbescheid ab. Solange Du keinen hast, musst Du auch nicht zahlen. Falls der worst case eintritt, frag Deinen Steuerberater, ob ein Einspruch Sinn macht. Einspruch und Klage im Kfz-Steuerverfahren kosten aufgrund des geringen Gegenstandswertes auch nicht viel (gut für Dich, schlecht für den Steuerberater). Frag den Berater _vor_ Einlegung des Einspruchs nach den Gebühren.

                    Da die Sachverhalte und abgabenordnungsrechtlichen Zusammenhänge bei jedem Einzelnen anders liegen können, passen die anhängigen Musterklagen nicht in jedem Fall. Auch dass kann Dein Steuerberater für Dich herausfinden.

                    Auf keinen Fall wirst Du jemanden finden, der für 5 € Deine steuerrechtlichen Probleme löst.

                    Thomas

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                      #11
                      Ich verweise auf den Punkt zwei meiner Ausführungen (Politik) :D

                      Grob gesprochen soll es 3 Steuergruppen geben:
                      1) PKW - nach Hubraum und Schadstoffklasse
                      2) Womos (über 2,8 to) - nach Gewicht und Schadstoffklasse
                      3) Andere Fahrzeuge (auch LKW-Steuer genannt) - nach Gewicht (und Schadstoffklasse)

                      Die Steuersätze sind für #1 höher als #2 höher als #3

                      Um das Abwandern von (Gelände-)Fahrzeugen durch Umbau zum Womo zu erschweren, wurden die Anforderungen verschärft und neben Tisch, Bett, Stuhl und Schrank neu auch eine Stehhöhe von 170cm gefordert.
                      Dadurch sind Landys ohne Hub- oder Hochdach keine Gruppe-2-Autos; wir nennen sie "unechte Womos".

                      Aufgrund einer weiteren Regel werden sie damit aber nicht automatisch - wie die Politik gedacht hat - zu Gruppe-1-Fahrzeugen, denn:
                      Das Hauptkriterium bei der Einstufung (PKW/Anderes) ist die Personentransportfläche,d.h. die Sitzflächen und die Fußräume. Diese darf nicht mehr als 50% der Nutzfläche betragen, Das Wohnabteil darf aber nach Verkehrsrecht im allgemeinen während der Fahrt nicht benutzt werden - kann also nicht Personentransportfläche sein.

                      Beispiel 110HT zum Womo umgebaut:
                      keine Stehhöhe (170cm)
                      Pers.TrspFl: 2 x 1m² = 2m²
                      Nutzfläche: 2m x 1,5m = 3m²

                      => Gruppe 3 (Anderes Fahrzeug / LKW-Steuer) :D :P


                      A N D R E A S
                      Das Rübenschwein

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                        #12
                        Original von A N D R E A S


                        Aufgrund einer weiteren Regel werden sie damit aber nicht automatisch - wie die Politik gedacht hat - zu Gruppe-1-Fahrzeugen, denn:
                        Das Hauptkriterium bei der Einstufung (PKW/Anderes) ist die Personentransportfläche,d.h. die Sitzflächen und die Fußräume. Diese darf nicht mehr als 50% der Nutzfläche betragen, Das Wohnabteil darf aber nach Verkehrsrecht im allgemeinen während der Fahrt nicht benutzt werden - kann also nicht Personentransportfläche sein.

                        Beispiel 110HT zum Womo umgebaut:
                        keine Stehhöhe (170cm)
                        Pers.TrspFl: 2 x 1m² = 2m²
                        Nutzfläche: 2m x 1,5m = 3m²

                        => Gruppe 3 (Anderes Fahrzeug / LKW-Steuer) :D :P


                        A N D R E A S

                        Das hat der "Bossman" im FA glatt verneint.
                        Hatte allerdings nur explizit nach LKW gefragt.
                        Vielleicht gibts ja noch andere andere?

                        Vielleicht is was dran. Werde, um sicher zu gehen, die Sitze hinten austragen lassen. Nutze sie eh nicht. Mach dann auch gleich die Gasprüfung.

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                          #13
                          Ich denke auch, daß man sich langsam von dem Gedanken LKW und Wohnmobil trennen muß, weil das Finanzamt sich darauf eingeschossen hat. Ein LKW zB hat eben mit dem Sonntagsfahrverbot und der hohen Versicherung zu viele Nachteile.

                          Man muß andere Lücken finden um ein "Anderes" KFZ zu bekommen. Und Andere sind eigentlich alle, die nicht PKW oder LKW sind. Also seit mal Fantasievoll. Ich hab für mich schon ne Idee, muß mich nur mal noch besser darüber informieren.
                          Who needs luxury?

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                            #14
                            Sonntagsfahrverbot nur für LKW über 7,5 to oder LKW mit Anhänger.
                            Ohne Navi unterwegs :-(

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                              #15
                              Ja, mit Anhänger! Hab mich ungenau ausgedrückt.
                              Who needs luxury?

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