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AHK - "richtige" Eintragung

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    AHK - "richtige" Eintragung

    AW: Natohaken, Dixon Bate, Rockinger Sammeltypisierung (Tüv) 5.0

    da ich - richtigerweise - im Typisierungsthread um Eröffnung eines eigenen threads gebeten wurde, hier meine vermutlich laienhaft anmutende Frage:

    ich habe an meinem kürzlich erworbenen 109 sw folgende AHK - siehe Bild:


    In den Zulassungspapieren steht; Kupplungskugel mit Halterung, GZ:E11 00-064B; Anh.-Bock, Prüfz.: TPN100009718; Kupplungskugel dient nur zu Rangierzwecken.
    In meinem Unterlagen finde ich noch ein TÜV-Gutachten zu einem Dixon-Bate-Anhängebock mti der oben genannten Prüfziffer.

    Meine Interpretation: ich habe einen "korrekt eingetragenen" Anhängebock dixon-bate und daran angebracht "irgendeinen" Kugelkopf, so daß ich das Ganze "nur für Rangierzwecke" einsetzen darf.

    Nun meine eigentliche Frage:
    Was ist an diesem Kugelkopf (der mit einem dicken "Stift" mit splint gesichtert am den Anhängebock befestigt ist) "falsch" ?
    Was ist das überhaupt für ein Kugelkopf, den ich da dran habe ? Wie könnte ich dazu - sofern erforderlich - Näheres feststellen ?

    Um die AHK auch nutzen zu können: müßte ich einen anderen mit einer entsprechenden "Prüfnummer" erwerben und anbringen (welcher wäre das, woher beziehen ?) Müßte ich dann noch die Eintragung in den Papieren ädnern lassen ?

    Oder müßte/sollte ich alternativ eine NATO-Kupplung an diesen Bock anbringen (woher erwerben ?) ?

    Danke

    cicero

    #2
    AW: AHK - "richtige" Eintragung

    Hi,

    so jetzt ist prima.

    Du hast eine Dixon Bate höhenverstellbar mit Wechselschlitten. Heisst Du kannst z.B. die jezt auch bei Dir montierte Kugelkopfkupplung zum einen in der Höhe verstellen was je nach Anhänger erforderlich sein kann. Zum Anderen kannst Du einen zweiten Schlitten dazu nehmen eine NATO-KUpplung für die entsprechenden Hänger, z.B. Sankey dran zu bauen. Das Gaze nur durch ziehen des einen Bolzens. Die Platte die damit gesichert ist gehört zum Wechselsystem und nicht zur Kupplung. Das Problem bei den höhenverstellbaren Dixon ist, dass sie keine E-Kennzeichnung haben. So wie ich es verstehe hat Deine aber eine Typprüfnummer und wäre demzufolge "legal". Wenn Du also eine zugelassene Dixon hast, hast Du, gehört die Platte dazu. Nur das was Du dran schraubst muss eine separate Zulassung haben.

    Wieso der Kugelkopf nur für Rangierzwecke zugelassen sein soll erschliesst sich mir nicht. Eine einfachhe Kugelkopfkupplung für 10 € hat heuet schon eine E-Kennzeichnung und muss nicht separat eingetragen werden. Bitte also mal schauen ob die Kugel einen auflber oder ähnliches mit E-Kennzeichen hast.

    Gruss Dirk
    Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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      #3
      AW: AHK - "richtige" Eintragung

      Danke Dirk, nun weiß ich schon einiges mehr.

      Ich gehe auch nach Deinen Erläuterungen davon aus, daß die Dixon bate mit Wechselschlitten "korrekt" ist (was ja auch entsprechend eingetragen ist) und lediglich ein "falscher" Kugelkopf draus montiert ist.
      Ich konnte dort bisher keinen Aufkleber oder eine Kennzeichnung erkennen. Wäre es denkbar, daß ein Vorbesitzer dort einen Kugelkopf beispielsweise von einem Defender montiert hat ?

      Verstehe ich Dich richtig, daß ich mir jetzt einfach "irgendeinen" Kugelkopf mit E-Kennzeichen besorgen müßte (ansonsten welchen und woher ?) und den montiere und dann alles "legal" wäre ? Müßte ich dann trotzdem noch die biherige Eintragung in den Papieren (nur für Rangierzwecke) austragen und durch eine neue ersetzen lassen ?

      Danke

      Cicero

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        #4
        AW: AHK - "richtige" Eintragung

        Zitat von nouz Beitrag anzeigen
        Hi,

        so jetzt ist prima.

        Du hast eine Dixon Bate höhenverstellbar mit Wechselschlitten. Heisst Du kannst z.B. die jezt auch bei Dir montierte Kugelkopfkupplung zum einen in der Höhe verstellen was je nach Anhänger erforderlich sein kann. Zum Anderen kannst Du einen zweiten Schlitten dazu nehmen eine NATO-KUpplung für die entsprechenden Hänger, z.B. Sankey dran zu bauen. Das Gaze nur durch ziehen des einen Bolzens. Die Platte die damit gesichert ist gehört zum Wechselsystem und nicht zur Kupplung. Das Problem bei den höhenverstellbaren Dixon ist, dass sie keine E-Kennzeichnung haben. So wie ich es verstehe hat Deine aber eine Typprüfnummer und wäre demzufolge "legal". Wenn Du also eine zugelassene Dixon hast, hast Du, gehört die Platte dazu. Nur das was Du dran schraubst muss eine separate Zulassung haben.

        Wieso der Kugelkopf nur für Rangierzwecke zugelassen sein soll erschliesst sich mir nicht. Eine einfachhe Kugelkopfkupplung für 10 € hat heuet schon eine E-Kennzeichnung und muss nicht separat eingetragen werden. Bitte also mal schauen ob die Kugel einen auflber oder ähnliches mit E-Kennzeichen hast.

        Gruss Dirk



        die kugel ist wegen der E-typisirung nicht eintragungspflichtig und der zusatz ,,zu rangierzwecken,, ist eigentlich nicht bindend da ja eine E-typisierung vorliegt.
        der höhenverstellbare DIXON BATE schlitten ist mit der TPN nummer eingetragen ergo ist alles legal und eingetragen...........

        bei der ist man dann ganz sicher http://www.rakuten.de/produkt/kupplu...496393981.html
        oder im bunten kaufhaus nachsehen..........

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          #5
          AW: AHK - "richtige" Eintragung

          Richtig, nur wenn er eben kein E auf der Kugel hat ist das doof. Dann einfach eine kaufen. Gibt es in jedem KFZ-Zubehör für kleines Geld.

          Dann ist alles komplett legal.

          Gruss Dirk
          Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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            #6
            AW: AHK - "richtige" Eintragung

            Moin
            Es ist ja schön, dass der Anhängebock typisiert worden ist, aber dann müsste auch eine zulässige Anhängelast im Schein stehen. Das kann ich mir bei einer Rangierkupplung aber nicht vorstellen.
            dann müsste die Kupplungsbock mit Schlitten und geprüfter Kugel nochmal dem TÜV vorgeführt werden und das Ganze als Anhängerkupplung mit Anhängelast geprüft werden.
            Ich vermute mal, dass ein unwissender Prüfer keine Nummern auf der Kugel gefunden hat und bei der Eintragung die Notbremse gezogen hat.
            Ein Indiz dafür, dass die Dixon mit E-Zeichen für Dein Auto nicht freigegeben ist, ist die Erteilung einer TP-Nummer. Ansonsten wäre die komplette Kupplung samt Schlitten und Bock eintragungsfrei.

            Ich bin mir nicht sicher, ob E-geprüfte Teile an Fahrzeugen älteren Datums, bzw. Fahrzeugen mit ABE oder EBE einfach ohne Prüfung angebracht werden dürfen.

            Bei Motorrädern ist es so, dass bei Fahrzeugen nach E-Zulassung das Heck gekürzt werden darf, und das Kürzen eines Fenders bei Fahrzeugen nach nationaler Zulassung zumindest offiziell ein Mangel darstellt.

            Gruß Marc
            Zuletzt geändert von ninetylandy; 03.06.2013, 07:45.

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              #7
              AW: AHK - "richtige" Eintragung

              Moin,

              ich habe mal bei mir geschaut. Ich habe ine no-name Dropplate die typisiert wurde. Nummer ist im Schein eingetragen. Aber keine zusätzlich zu der allgemeinen Anhängelast vermerkte Angabe. Mein Kugelkopf hat ein E. Nicht im Schein vermerkt. Was steht in Deinem Schein bei zulässiger Anhängelast?

              Auch nochmal den Eingangspost gelesen. Da steht "Kupplungskugel mit Halterung, GZ:E11 00-064B" Das heisst doch die Kugel hat ein E? Weil der Schlitten hat ja die Typnummer. Fragen über Fragen was den Prüfer geritten hat. Ich würde da einfach mal zum nächsten Prüfdienst und den Sachverhalt klären. Mein Verständnis bis jetzt: Schlitten typisert -> check; Kugel mit E -> check; Anhängelast gem. Schein -> ?; das Ganze nur zu Rangierzewcken -> ????

              Gruss Dirk
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                #8
                AW: AHK - "richtige" Eintragung

                Moin moin,

                zu den Anhängelasten steht folgendes bei mir im Schein:
                - unter der Standardrubrik O1 (gebremst) sind 2040 kg vermerkt, unter O2 (ungebremst) 500 kg.
                - in den Textergänzungen darunter ist noch aufgeführt: Zu O1: 2760 kg bei durchgehend. Bremsanl.; danach folgt unmittelbar der im Eingangspost vermerkte Satz "Kupplungskugel mit Halterung, GZ:E11 00-064B; Anh.-Bock, Prüfz.: TPN100009718; Kupplungskugel dient nur zu Rangierzwecken"

                Meines ERachtens ist damit eine zulässige Anhängelast genannt.

                Was aber bedeutet das alles in Summe
                - Achslast genannt
                - Dixon BAte Anhängebock genannt mit TPN
                - Kupplungskugel mit einer GZ E11 genannt
                - aber Kupplungskugel nur für Rangierzwecke ??????????

                Und nun ? was tun, sprach Zeuss und sch..i in die Toga.

                ERgänzung: Möglicherweise ist es tatsächlich wie im Vorvor-post erwähnt, daß es für älterne WAgen keine E-Nummern gibt bzw. diese nicht gültig sind ?!? Angesehen davon habe ich auf dem Kugelkopf keinen Aufkleber oder Ähnliches gefunden ...


                Cicero

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                  #9
                  AW: AHK - "richtige" Eintragung

                  Mach wie ich schrub....geh hin und klär das auf. Ich meine im dümmsten Fall musst Du dir für 10 € eine Kugel mit E-Kleber holen. Der rest kann fast nicht sein. Oder falsch.....sein kann das schon. Aber nicht logisch. Also...sprechen mit die blaue Kittel. Wir stochern hier sonst nur im Nebel und bringen immer noch keinen Hänger an Deine Serie.

                  Gruss Dirk
                  Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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