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habe ein 30 Jahre altes Fahrzeug mit britischem MoT und aktueller UK Zulassung,
beabsichtige nun die Zulassung als Oldtimer in Deutschland.
Frage:
Wenn ich jetzt ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO anfertigen lasse,
ist sicher auch schon eine HU nach § 29 StVZO drin, oder? Aber: was ist mit
§ 21 StVZO - Vollgutachten? Ist das in dem Oldtimer-Gutachten inkludiert
und reicht der Zulassungsstelle ein Stück Papier nach § 23?
Du brauchst §21 und kannst §23 gleich mitmachen.
Schau, daß Du möglichst viel an Unterlagen mitnehmen kannst.
Vor allem Datenblatt genau von Deinem guten Stück.
Viel Glück und vor allem hinterher viel Spaß.
Genau, §21 und §23 brauchst Du. HU ist dann schon quasi dabei.
Bei meinem Schweizer benötigte ich noch für die Zulassung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung
vom Zoll. Ich weiß nicht wie das innerhalb der EU gehandhabt wird, aber wenn Du so einen Zettel
hast, mitnehmen.
.....und frag höflich in der Zulassungstelle nach einem kleineren Nummernschild für hinten.
(.....wenn Dir das wichtig ist)
Danach sehen wir uns vielleicht mal in unserer IG "BB Serienfraktion"! :W
Lass Dir bei der TÜV Untersuchung eintragen: "Platz für hinteres amtliches Kennzeichen max 230 x 230 mm" (ausmessen was sinnvll unter die Kennzeichenleuchte passt) dann brauchst Du bei der Zulassung nicht fragen, dann sehen die das selbst, dass man ein kleines Kennzeichen braucht.
Das zur Therorie, die Praxis sieht leider anders aus, zumindest hier in Berlin.
Hätte ich nicht explizit darauf hingewiesen......., gibt's das 0815 Kuchenblech.
O-Ton: "Im Gutachten steht viel, wenn der Tag lang ist, entweder vorfahren
oder Ausnahmegenehmigung vom Chef."
Richtig, der Eintrag ist auf jeden Fall von Vorteil.
Bei mir wurde das kleinere Schild trotzdem erst durch den Leiter für Ausnahmegenehmigungen persönlich genehmigt.
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