habe neue info von meiner versicherung ( LVM ) :
die oldtimer-versicherung gilt nur für oldtimer, die NICHT alltags benutzt werden, d.h., sie dürfen nur noch zu treffen und zu bewegenungsfahrten bewegt werden.
d. h. wiederrum: nur auf solchen fahrten (treffen, bewegungsfahrten, probefahrten, tanken fahren, buw. auch organisierter land-rover stammtisch) gibt es noch versicherungsschutz.
fährst du mit dem H-kennzeichen zum einkaufen und verursachst einen unfall, nimmt dih de LVM jetzt nach der schadenregulierung in regress.
aber ich nehme das so nicht hin. meines erachtens ist das rechtlich nicht haltbar.
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