Solange wir noch deutschnationale Gesetzgebung haben, werden die Eintragungen zunächst einmal weiter gelten - solange es nicht zu großen Medienberichten kommt, denn solange kann man sich auf die Angemessenheit einer Nachinformationspflicht zurück ziehen. Generell muss man sich aber vor Augen halten, dass es einen generellen Bestandsschutz wie in der vor-EU-zeitlichen BRD nicht mehr gibt !!!
Das war einmal vor der breiten Abgabe von Hoheiten an die EU, aber dem ist heute nicht mehr so. Wenn also tatsächlich ein Teilegutachten unter EU Hoheit seine Gültigkeit verliert, dann werden auch alle darauf beruhenden Eintragungen ungültig - verwaltungstechnisch werden die Eintragungen ungültig, weil sie auf einer nicht weiter fortbestehenden Grundlage erteilt wurden. Es bleibt dann nur im Unfallfall die Frage nach der angemessenen Teilung der Haftung.
Im KFZ Bereich schlagen diese Dinge noch nicht vollständig durch, aber in anderen Bereichen führt das auch schon mal zum Stilllegen einer großen Anzahl von Geräten. Was an anderer Stelle für Eurokratenwahn herrscht kann man an anderen Beispielen, zB in der Luftfahrt ganz plastisch nachlesen:
Diesen Irrsinn werden wir auch im KFZ Bereich weiter wachsen sehen, denn die meisten unserer Teilegutachten sind schon EU-Teile ...
Bei dem aktuellen Fall der Stoßstange wird das noch nicht größeren Schaden anrichten, denn hier ist nur eine Vormerkung / Beanstandung gemacht worden und es wird wohl nur eine Nachprüfung des Baumusters erfordern. Die Bestrebungen der EU auch im KFZ Bereich keine Baumustergutachten mehr zuzulassen, macht mir mehr Sorgen. Die gleiche Umstellung bei den CE Zertifizierungen - es gibt zB keine Baumuster-CE Zertifizierung von Sportbooten mehr, das sind jetzt alles Einzelzertifizierungen - hat schon genug Dinge aus der EU draussen gehalten.
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