Engage baut eine Windenstoßstange für den Wrangler JK mit TÜV-Teilegutachten. Sie wurde verkauft und eingetragen. Nun wird das Teilegutachten eingezogen, weil etwas mit dem Fußgängerschutz nicht so ist wie es sein soll (gähn).
Was ist nun die Konsequenz?
Werden die Eintragungen im Schein ebenfalls ungültig? Besteht Bestandsschutz?
Unter dem Link findet man zu beiden Möglichkeiten Beispiele.
Und wo wendet man sich hin wegen Gewährleistung/Regress? Händler oder Hersteller?
Eingeziehen und für ungültig erklären kann man alles. Sicher ist also nix. Ein Teilegutachten kostet was und man bezahlt es auch...
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
SC
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