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Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

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    Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

    Bei den Kollegen von Jeep wird etwas diskutiert, was auch für die Gemeinde interessant sein könnte:

    Engage baut eine Windenstoßstange für den Wrangler JK mit TÜV-Teilegutachten. Sie wurde verkauft und eingetragen. Nun wird das Teilegutachten eingezogen, weil etwas mit dem Fußgängerschutz nicht so ist wie es sein soll (gähn).

    Was ist nun die Konsequenz?

    Werden die Eintragungen im Schein ebenfalls ungültig? Besteht Bestandsschutz?
    Unter dem Link findet man zu beiden Möglichkeiten Beispiele.

    Und wo wendet man sich hin wegen Gewährleistung/Regress? Händler oder Hersteller?

    Eingeziehen und für ungültig erklären kann man alles. Sicher ist also nix. Ein Teilegutachten kostet was und man bezahlt es auch...
    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

    SC
    Wenn nicht wir, wer dann?

    #2
    AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

    Hallo,

    hast Du nen Link zum Jeep Forum......

    Gruss und Danke

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      #3
      AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

      Oha, na dann könnten wir noch viel Spaß bekommen.
      Wenn jetzt alle Gutachten (egal von wem und egal wodrüber) zurückgerufen werden können, na dann GUTE NACHT!
      Kleines Lenkrad, 255/85er, Zyclon, Spurverbreiterungen, Windenstoßstange, Fahrwerk, ..........

      Dann steht aber mancher Defender ganz schön nackt dar.
      Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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        #4
        AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

        Hier ist der Link.

        SC
        Wenn nicht wir, wer dann?

        Kommentar


          #5
          AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

          Hey Triumph,

          Gutachten können in der Regel immer zurückgerufen werden, das ist nichts neues. Die Frage lautet ehr aus welchen Gründen dieses Gutachten seine Gueltigkeit verloren...hat.

          @ Still: normalerweise laeuft das wie bei einer Rückrufaktion, Du als Endverbraucher musst erstmal nichts machen...

          Kommentar


            #6
            AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

            Sorry aber da steht:

            "Engage hat ja ihr Gutachten für die JK Stoßstange zurück gezogen. "

            Nun bin ich ja der Auffassung,dass ein Gutachten,welches von akkreditierten Prüforganisation
            erstellt wurde,vom KBA entzogen werden kann aber nicht von einem Händler/Hersteller,
            weil er das gerade für unlustig hält.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

              Hallo Caruso,

              was meinst mit sorry....

              ahh jetzt, schon aber ich denke der Hersteller muss.

              Kommentar


                #8
                AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                Das denke ich nicht.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                Kommentar


                  #9
                  AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                  und warum nicht....

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                    Weil es keinen Grund zur Veranlassung gibt.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Weil es keinen Grund zur Veranlassung gibt.
                      ....na dann!!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                        Ein Kollege aus jeep-community.de schreibt:
                        "...Daraus folgt für mich, das die bis Ende 2012 gültige EU-Verordnung für Fzge. mit zul. Ges.Gew. ab 2,5to durch die neue EU Verordnung ersetzt wurde, die den Fußgängerschutz nun erst ab 3,5to relativiert. Da steht nicht, das engage das Gutachten zurück gezogen hat. Das kann nur der Ersteller, also der TÜV oder das KBA. Also wurde das Gutachten wohl mutmaßlich ausgesetzt, bis zur Nachbesserung und Aktualisierung an die neue Gesetzeslage. Ich gehe deshalb davon aus, das bis 31.12.12 erfolgte Eintragungen nicht betroffen sind..."

                        SC
                        Wenn nicht wir, wer dann?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                          Liebes Forum,

                          Das Tüv-Gutachten für die JK Stoßstange wurde in diesem Sinne nicht zurückgezogen, sondern nur mit einem vorübergehenden Vermerk versehen, bis die daraus resultierenden Anpassungen für Fußgängerschutz sowie die Fußgängerschutz-Prüfung
                          abgeschlossen sind. Dies kam wie oben geschrieben durch Änderungen der Tüv-Verordnung.

                          Ziel ist es diese Prüfungen bis Herbst diesen Jahres abgeschlossen zu haben.

                          Alle bisherigen montierten und eingetragenen Stoßstangen stehen unter Bestandsschutz.

                          Das Teilegutachten existiert nach wie vor, da auch die hintere Stoßstange, welche nach wie vor die Gültigkeit im Teilegutachten behält.

                          Für weitere Fragen, stehen wir unter eMail (mail@4ward4x4.com) zur Verfügung.

                          Mit Grüßen
                          Das 4WARD4X4 Team

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                            #14
                            AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                            Respekt!! Das ist eine schnelle und offene Herangehensweise!!

                            SC
                            Wenn nicht wir, wer dann?

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                              #15
                              AW: Teilegutachten ungültig - Was jetzt?

                              .....bei irgendwelchen Differenzen ist immer der jeweilige Vetragspartner der Ansprechpartner...der Käufer darf sich mit dem Händler zanken, der Händler mit dem Großhändler oder dem Hersteller.....usw.....der Hersteller mit dem TÜV ....
                              G4Dachträger RR LM für 600€ zu verkaufen

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