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Mhmmm, um die Gurkerrei komm ich nicht rum,
Mein Plan :
1. Auto Anhänger holen -> nach Hause fahren -> Anhänger Aufladen -> Kupplung einpacken -> Zum TüV fahren -> TÜV Abnahme nach 21 und Kupplung Eintragen lassen / Klären ob nötig wegen "E" Nummer -> Zur Autovermietung Fahren Anhänger abgeben -> Neue Kupplung dran schrauben - Zulassungstelle -> Kennzeichen Montieren......gut ist.
falscher plan...............wenn AHK mit E-kennzeichnung anbauen,losgurken zulassungsstelle kurzzeitkennzeichen besorgen (versicherungsnummer nicht vergessen),
passenden anhänger zur kupplung holen und kennzeichen anbauen,zum TÜV gurken...............
einen anhänger mieten spart man sich so............
Ähm....den Passenden Anhänger hole ich morgen ab..auf nem Autoanhänger. werde das Wochende dann damit verbringen den auf EU Standart umzurüsten.
Aber da ich den Transportanhänger Samstagabend abgeben muss, muss ich Montag morgen einen "Frischen" holen.
Habe mal gehört, dass viele Niederländer ihren 130er aus steuerlichen Gründen etwas verkürzt haben.
Daher meine Eingangsfrage, auf welche Länge "CountrySHG" seinen ehemals niederländischen 130er denn nun umbauen möchte:
- 130er so lang wie er normalerweise im restlichen Europa/der ganzen Welt auch ist
- 130er noch darüber hinaus verlängern
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Also ganz offen gesagt war mir das Latte für 5 km mit oder ohne Nummernschilder zu fahren.
Irgendwer hat mir mal gesagt, dass ein Anhänger beim Auto mitversichert ist wenn was passiert
und die KFz Versicherung vom Auto dafür aufkommt.
Versichert ist der nur, damit, wenn der wegrollt und was beschädigt der Schaden bezahlt wird.
Keine Ahnung ob das stimmt, aber der TÜV-Prüfer hat nix gesagt, als ich ohne Nummernschilder da stand.
Also ganz offen gesagt war mir das Latte für 5 km mit oder ohne Nummernschilder zu fahren.
Irgendwer hat mir mal gesagt, dass ein Anhänger beim Auto mitversichert ist wenn was passiert
und die KFz Versicherung vom Auto dafür aufkommt.
Versichert ist der nur, damit, wenn der wegrollt und was beschädigt der Schaden bezahlt wird.
Keine Ahnung ob das stimmt, aber der TÜV-Prüfer hat nix gesagt, als ich ohne Nummernschilder da stand.
prinzipiell stimmt das, aber trotz allem ist es fahren ohne zulassung und steuerhinterziehung. mir wär´s wegen 5 km auch egal. früher konnte man mit einer ausgefüllten deckungskarte auf direktem weg zur Zulassungsstelle bzw. tüv fahren. geht das heute nicht mehr ? ja ich weis dass es keine deckungskarten mehr gibt.
Bekomme jetzt von einem Fahrzeugbauer eine Rote nummer, da ich bei ihm alle Teile zum EU Umbau gekauft habe meinte er das es in Ordnung gehe.
Man bekommt ja die EVB Nummer Statt der Deckungskarte.
So jetzt mal eine Frage an die ganz Clevern in der Runde.
Wie soll man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wenn es das fahrzeug laut Papierlager nicht gibt?
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