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Abnahme nach §21 StVZO

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    Abnahme nach §21 StVZO

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit einer Fahrzeugabnahme, nicht mit der Zulassung.
    Habe einen 130er Td5 verlängert, die Aufbauart geändert und ein Hubdach drauf gebaut, das Fahrzeug war vorher in Holland zugelassen,
    hat keine EG Typprüfungsnummer.

    Das ich keinen Schrott abnehmen lassen will ist klar und diverse Papiere muss ich auch besorgen, ok.

    Hat jemand einen Prüfer der "nur" wohlgesonnen an die Sache ran geht und seinen Ermessensspielraum auch nutzt, das kann auch gerne
    weiter weg sein, welche Organisation ist auch egal.

    Ich hoffe auf die "Eine" fruchtende Zuschrift.

    Grüsse aus Schaumburg, Jens

    #2
    AW: Abnahme nach §21 StVZO

    Zitat von countrySHG Beitrag anzeigen
    ... Habe einen 130er Td5 verlängert ...
    Wie lang ist der ex-niederländische 130er denn geworden - so wie ein normaler europäischer 130er oder noch etwas länger?

    Viele Grüße

    Sailor
    Land-Rover Lightweight Diesel,
    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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      #3
      AW: Abnahme nach §21 StVZO

      Zitat von sailor Beitrag anzeigen
      ein ... europäischer 130er
      Was soll das sein?
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #4
        AW: Abnahme nach §21 StVZO

        Zitat von countrySHG Beitrag anzeigen

        ich habe ein Problem mit einer Fahrzeugabnahme, nicht mit der Zulassung.
        Äh,soll das heißen,der TÜV zickt rum,weil du aus einem LKW
        ein Wohnmobil gebaut hast?
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: Abnahme nach §21 StVZO

          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
          Äh,soll das heißen,der TÜV zickt rum,weil du aus einem LKW
          ein Wohnmobil gebaut hast?



          ......gibts eigentlich LKWs mit hubdach .........???? oder was spricht dagegen........... ????

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            #6
            AW: Abnahme nach §21 StVZO

            Hallo Jens,
            ich habe ja vor einigen Wochen einen ähnlichen Beitrag gestartet an dem Du auch teilgenommen hast, dabei wurde der TÜV Aachen mit Verweis de Uiver genannt, ich habe dort angerufen mit dem Verweis, dort gab man sich sehr aufgeschlossen im Gegensatz zu den gefühlten 15 anderen Stellen die ich angerufen hab.
            Mehr kann ich jetzt nicht zu beitragen da die Bastelei noch kein Ende gefunden hat.
            Viel Erfolg
            Markus

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              #7
              AW: Abnahme nach §21 StVZO

              Bei der Ur-Frage fallen mir spontan zwei Dinge auf.

              Zum einen frage ich mich wie man ein solches Unterfangen beginnen kann ohne sich vor Beginn der Arbeiten mit einem TÜVler zusammen zu setzen. Für eine erfolgreiche §21 Abnahme ist in aller Regel eine enge Zusammenarbeit mit einer TÜV Stelle, bzw sogar einem persönlichen Prüfer fast schon ein Muss. Die verschiedenen einzuhaltenden Regeln kann man als Nichteingeweihter doch gar nicht überblicken.

              Zum anderen ist mein Wissensstand einer §21 Abnahme, dass inzwischen eine Aufbauänderung eine faktische Neu-Inverkehrbringung eines Fahrzeugs in der EU bedeutet. Dabei gelten erst einmal die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Abnahme, in diesem Fall besonders wichtig - Abgasnormen. Da der Gesetzgeber erkannt hat, dass es kaum möglich ist mit vertretbarem Aufwand Importfahrzeuge vollständig umzurüsten, gibt es eine - bepreiste - Liste mit sogenannten Ausnahmetatbeständen, die man pro Stück und Liste bis zu einer gewissen Anzahl gegen Geld bekommen kann. Die Verletzung der Abgasnormen ist dabei explizit kein Ausnahmetatbestand und kann nicht gegen Geld abgekauft werden (Ablasshandel nicht für Umweltregeln).

              Der 130er wird in die Kategorie LKW oder etwas ähnliches fallen und damit die aktuelle Euro 5 erfüllen müssen. Auch Wohnmobile müssen seit Januar 2011 die nämlich erfüllen.

              Und damit die Kardinalfrage: Wie willst du einen TD5 auf Euro5 bringen?

              Es könnte sein, dass du hier ein Auto von der Strasse runter gebastelt hast.

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                #8
                AW: Abnahme nach §21 StVZO

                machmal bin ich echt erstaunt wie blauäugig mache sachen hier angegangen werden .

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                  #9
                  AW: Abnahme nach §21 StVZO

                  Sowas nenne ich Stevie Wonder Syndrom!
                  Nix blauäugig.
                  Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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                    #10
                    AW: Abnahme nach §21 StVZO

                    Zitat von JohnM Beitrag anzeigen
                    dass inzwischen eine Aufbauänderung eine faktische Neu-Inverkehrbringung eines Fahrzeugs in der EU bedeutet.
                    Bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen und Schraubaufbau?
                    Darf ich mal fragen wo das steht?
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Abnahme nach §21 StVZO

                      Die Abnahme hab ich am Montag vor mir mit meinem Anhänger.......

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                        #12
                        AW: Abnahme nach §21 StVZO

                        Darf ich mir eigentlich den Hänger hinten dran klemmen und zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle fahren auch wenn ich kein Kennzeichen für den Anhänger habe?
                        Ich mein gehört zuhaben das es geht solange es in direkter Verbindung mit der zulassung steht.

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                          #13
                          AW: Abnahme nach §21 StVZO

                          I-wie ist das jetzt Paradox.......zur Zulassung ja zum TÜV nein, aber da der Anhänger in der EU noch nicht zu gelassen war muss ich die Abnahme nach 21 machen lassen damit ich die Zulassung bekommen.
                          Okay. Dann weis ich bescheid.......ich brauch ne Rote Nummer.

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                            #14
                            AW: Abnahme nach §21 StVZO

                            Mit der Versicherungskarte (!) zu Zulassungsstelle, Kennzeichen beantragen, dranpappen, danach zum TÜV mit dem Ding.
                            Wieder zur Zulassungsstelle, Papiere erstellen lassen, Kennzeichen abstempeln lassen, bezahlen, fertsch!
                            Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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                              #15
                              AW: Abnahme nach §21 StVZO

                              Mhmmm, um die Gurkerrei komm ich nicht rum,
                              Mein Plan :
                              1. Auto Anhänger holen -> nach Hause fahren -> Anhänger Aufladen -> Kupplung einpacken -> Zum TüV fahren -> TÜV Abnahme nach 21 und Kupplung Eintragen lassen / Klären ob nötig wegen "E" Nummer -> Zur Autovermietung Fahren Anhänger abgeben -> Neue Kupplung dran schrauben - Zulassungstelle -> Kennzeichen Montieren......gut ist.

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