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Ich habe ein P38 V8 4,6 Thor der umgebaut wird für geländespielen.... biß heute hätte ich im gedanken kein kennzeichen zu nehmen.... aber spiele jetzt mit die idee ob ein LKW zulassung nicht eine möglichkeit ist...dann wird mein DSE gar nicht mehr offroad gehen und könnte ich auch mal richtig greenlanen in z.b. England mit der HSE ;-)
Dazu einige fragen......
Kann ein privat-person ein fahrzeug mit LKW zulassung fahren?
Kann ein P38 auf LKW zulassung gefahren werden?
ist es bei ein LKW zulassung schwieriger umbauten eingetragen zu bekommen (windenstoßstange vorne und hinten, großere reifen, fahrwerkserhöhung, zusatzscheinwerfer usw)
wie ist es mit versicherung, gibt es da noch vor- oder nachteile für LKW zulassung?
jemand eine Idee was steuer fürein P38 ist auf LKW zulassung?
Hallo Roger,
ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass du als Privatperson auch einen LKW zulassen kannst.
Insgesamt ist es häufig günstiger großmotorige Wagen als LKW zuzulassen. Wenn ich mich richtig erinnere, steigt die Versicherung etwas an, aber die Steuer sinkt stark. Diese Information ist aber vielleicht schon veraltet, da ich mich damit vor über 10 Jahren genauer befasst habe.
Bis denn
Sven
Ich fahre =) ... nein :c ... doch =)
Er kleckert - es muss ein Landy sein.
Ich würde mich vor dem Umbau freundlich an das Finanzamt wenden und es mit dem zuständigen Sachbearbeiter durchsprechen.
Wenn man da schon merkt das alles geblockt und schlecht geredet wird, lohnt sich der Umbau nicht wenn man ihn nicht zugelassen bekommt.
Ist der Sachbearbeiter kooperativ kann es ans Werk gehen.
Ist leider so: trotz Gesetzeslage entscheidet jedes Finanzamt irgendwie doch selbstständig.
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Das Wochenendfahrverbot ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz verordnetes „Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ unter anderem für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Versicherung ist meist höher als PKW, Finanzamt und Zulassungsstelle wollen gerne mal die hinteren Fenster mit Blech dicht und die Sitzhalterungen unbrauchbar gemacht haben.
Zitierte Grüße,
oijoijoij
Ich baute mal einen CX Combi auf LKW Zulassung um. Es mussten die hinteren Seitenscheiben durch Bleche ausgetauscht werden, die hinteren Sicherheitsgurte mussten ausgebaut und die Gurtaufnahmen verschweißt werden und hintere Sitzbank musste entfernt werden. Die Umbauten müssen Dan dem TÜV vorgeführt werden. ich glaube, die Ladefläche muß wesentlich größer sein als der restliche Innenraum. Das müßte der TÜV aber genau wissen.
Ich schliesse mich mal kurz mit an; Ob die Fenster dicht müssen, hängt ua vom Landkreis ab. Bei mir ist Glas hinten ein absolutes NO-GO, 2 Dörfer weiter in anderen Zulassungsbereich geht "alles". So auch WoMo`s. Die Aussage bzg der Ladefläche erfrage bitte auch, ich weiss von Polo 6N die als LKW zugelassen sind... die Ladefläche ist bescheiden.
Im Transporter dürften nicht mal die Heckfenster verglast sein.... Teils totaler Unsinn. Natürlich keine Sitze oä.
Nebst Fahrverbot sollte auch der Anhänger genannt werden. Ob zugeklebte Fenster zB abgenommen würden, würde viel ersparen IMHO
Neben Zugmaschine gibt es auch Sonder Kfz Zulassungen.... Wir sollten hier nur grobe Richtwerte dir nennen ROGER, weil letzendlich entscheidet dein Ortszuständige Finanzamt & Zulassungsstelle samt TüV.
Ich wurde mal in solcher Hinsicht recht schlecht beraten (selber Schuld!) von den Behürden, ein wenig Vorkentniss ist schon nicht Falsch :)
mal sehen wie wir das am billigsten fahrbar machen..... sons auf der anhänger ohne kennzeichen und im fall einer offroadferien einfach zulassen und nachher wieder abmelden..
einer hier bekannt mit sportfahrzeug haftpflicht versicherung (dat mann auf gelände wie FürstenForest fahren darf und haftpflicht versichert ist) habe gesucht auf inet, aber nix gefunden....vor anderthalb jahr in FF einer mit ein kennzeichenloser buggy mal gefragt wie der das gemacht hat wegen vorschrift von FF das fahrzeuge TUV und Haftpflichtversicherung haben sollen, und der erzählte das er für kleines geld ein sportfahrzeugversicherung hätte und TUV einfach ersetzt würde durch gutachten von FF das das fahrzeug gut war zum fahren auf das gelände dort...
man erlaube mir ein paar Richtigstellungen zum Thema "Sonntagsfahrverbot"
Dies gilt nur und ausschließlich für LKW ab/mehr 7,5 Tonnen (zGG), da dürfte der P38 nicht ganz drankommen.
und dies gilt auch für Züge oder Gespanne, das heißt LKW und Anhänger unabhängig vom Gewicht.
Der Sinn und Zweck einer LKW Zulassung ist heutzutage eher marginal.
Vor 30 Jahren (vor der mittlerweile abgeschafften 2,8 Tonnen - zGG Regelung) konnte man mit einer LKW Zulassung noch deutlich Kfz.-Steuer sparen. Heutzutage kannst Du in Deinem Kfz.-Schein LKW stehen haben und bezahlst trotzdem die Steuer für einen PKW (zumindest in NRW)
Wirklich billig/preiswert kann nur derjenige fahren, der frühzeitig den ein oder anderen Yougtimer (mittlerweile nur Oldtimer) auf eine rote Nummer zugelassen hat. Der spart durch eine pauschale Versicherung und eine pauschale Steuer und kann ggf. in dem Preis mehrere Fahrzeuge, diese aber nur abwechselnd mittels Wechselkennzeichen bewegen. Mit solchen Fahrzeugen ist (derzeit) keine Regelmäßige TÜV Vorführung mehr nötig!:kl
Aha Stuesser; Bzg dem Fahrverbot mags Du sicherlich Recht haben, da streite ich mich nicht.
Aber dem Sinn einer LKW Zulassung schon! Wenn ich bedenke wie viele meiner Bekannte ihre T4-5 uä Kastenwagen als LKW laufen lassen, wird das schon sein Grund haben Da sind schon ein paar bei die Rechnen können:) Möge es in anderen Zulassungskreise anders sein
Ich kenne in Bonn einen als LKW zugelassenen P38, der auch vom Finanzamt als LKW anerkannt ist. Dieser hat
- 3 Sitze in der ersten Reihe (das ist hier aber nur eine Option)
- dahinter eine Trennwand
- die rückwärtigen Seitenfenster vergittert (nicht verblecht)
- die Rücksitzbank entfernt und die Gurtaufnahmen zugeschweisst
Gruß
Carsten
1 RR is never enough, just 1 runnin would be fine!
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