Ich weis ja nicht worauf veasb und huebi hinauswollen, insbesondere huebis Ausführungen zum galvanischen verzinken sind zwar richtig, würden aber in der Schule wohl mit "Thema verfehlt" betitelt werden. Natürlich sprechen wir von tauchbadverzinkten Richards chassis, für die es weder eine ABE noch ein Typgutachten gibt, wie es die Stvzo in Paragraph 19 fordert.
Da das Chassis des Serielandrovers im Originalstand ( und damit Bestandteil der Betriebserlaubnis ) nicht verzinkt war, kann man lange debattieren obs besser oder weniger gut ist, wenn man jetzt ein neues, verzinktes, dickeres Chassis verbaut etc.
Man muss es abnehmen lassen. Punkt.
Dazu brauchts einen Prüfer der was von seinem Fach versteht.
Bei Fahrzeugen, die von Abeginn ihrer eXistenz einen verzinkten Rahmen haben, wie z. B. Anhänger für Boote oder andere lasten sind davon nicht betroffen, weil sie eine ABE haben so wie sie sind, also mit verzinktem Chassis......
Gruß
Heppsen
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