Im Ergebnis gibt es also zwei Möglichkeiten: a) den Rahmen im Wege einer Einzelabnahme gem. § 21 eintragen lassen oder b) einbauen und davon ausgehen, dass die fehlende ABE nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, weil keine Gefährdung zu erwarten ist.
Ich werde mir die Motorradliste aber trotzdem bei künftigen Teilebestellungen "analog" anschauen. Bei Brems- und Sicherheitsteilen möchte ich "clean" sein, zumal das Fahrverhalten des lieben Schätzchens im Vergleich zu potenziellen Unfallgegnern gerne als "fehlerhaft" ausgelegt werden kann (z.B. Bremsweg).
Insgesamt war es doch ganz informativ. Ich bin froh, dass ein Forum gibt, wo so lange gerungen wird - bis...
Was macht der Markus jetzt eigentlich mit seinem Rahmen? Wie schnitzt man ein E-Zeichen auf eine Hupe?
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