eigentlich fahre ich ja einen LR 88 S3, Bj. 1983 und hab in diesem Unterforum nix zu suchen.
Nun steht das H-Kennzeichen an und es geht um die Längsbänke im Fond. Diese möchte mir der TÜV-Mann jedoch nur eintragen, wenn die mit Beckengurten ausgestattet werden. Nun habe ich ein Schreiben von LR aus dem Jahre 1979 vorliegen, dass für den LR88 OP3, LR88 DP3, sowie für LR 109 OP3, LR 109 DP3 gemäß § 70 StVZO eine Ausnahmegenehmigung bzgl. § 35 a Abs. 6 StVZO bescheinigt, dass die FZs "am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, ohne mit Einrichtungen (Verankerungen) für Sicherheitsgurte an den hinteren quer zur Fahrtrichtung angebrachten Sitzen ausgerüstet zu sein". Zudem ist dem Schreiben zu entnehmen, dass diese Ausnahmegenehmigung bis zum August 1981 verlängert wurde. Zudem wird gefordert, dass von der Zulassungstelle in Brief und Schein einzutragen sei: "AM 28.08.1979 V.R.RP. DÜSSELDORF AUSN. GENEHM. ERT."
Ich meine mich zu erinnern, dass die Defis noch bis 2006 mit den Längsbänken ausgeliefert wurden. Meine Frage ist nun, wie lange galt die o.g. Ausnahmegenehmigung weiter? Hat jemand eine entsprechende Passage in seinem Schein/Brief stehen, nach 1981? Könnte ich davon eine Kopie erhaten, damit ich sie dem TÜV-Mann geben kann?
Mit Dank für Eure Hilfe!
sandro
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