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Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

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    Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

    Guten Abend miteinander,

    eigentlich fahre ich ja einen LR 88 S3, Bj. 1983 und hab in diesem Unterforum nix zu suchen.

    Nun steht das H-Kennzeichen an und es geht um die Längsbänke im Fond. Diese möchte mir der TÜV-Mann jedoch nur eintragen, wenn die mit Beckengurten ausgestattet werden. Nun habe ich ein Schreiben von LR aus dem Jahre 1979 vorliegen, dass für den LR88 OP3, LR88 DP3, sowie für LR 109 OP3, LR 109 DP3 gemäß § 70 StVZO eine Ausnahmegenehmigung bzgl. § 35 a Abs. 6 StVZO bescheinigt, dass die FZs "am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, ohne mit Einrichtungen (Verankerungen) für Sicherheitsgurte an den hinteren quer zur Fahrtrichtung angebrachten Sitzen ausgerüstet zu sein". Zudem ist dem Schreiben zu entnehmen, dass diese Ausnahmegenehmigung bis zum August 1981 verlängert wurde. Zudem wird gefordert, dass von der Zulassungstelle in Brief und Schein einzutragen sei: "AM 28.08.1979 V.R.RP. DÜSSELDORF AUSN. GENEHM. ERT."

    Ich meine mich zu erinnern, dass die Defis noch bis 2006 mit den Längsbänken ausgeliefert wurden. Meine Frage ist nun, wie lange galt die o.g. Ausnahmegenehmigung weiter? Hat jemand eine entsprechende Passage in seinem Schein/Brief stehen, nach 1981? Könnte ich davon eine Kopie erhaten, damit ich sie dem TÜV-Mann geben kann?

    Mit Dank für Eure Hilfe!
    sandro
    It's never over in a Rover ?!?

    #2
    AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

    Zitat von sandro Beitrag anzeigen
    Guten Abend miteinander,

    eigentlich fahre ich ja einen LR 88 S3, Bj. 1983 und hab in diesem Unterforum nix zu suchen.

    Nun steht das H-Kennzeichen an und es geht um die Längsbänke im Fond. Diese möchte mir der TÜV-Mann jedoch nur eintragen, wenn die mit Beckengurten ausgestattet werden. Nun habe ich ein Schreiben von LR aus dem Jahre 1979 vorliegen, dass für den LR88 OP3, LR88 DP3, sowie für LR 109 OP3, LR 109 DP3 gemäß § 70 StVZO eine Ausnahmegenehmigung bzgl. § 35 a Abs. 6 StVZO bescheinigt, dass die FZs "am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, ohne mit Einrichtungen (Verankerungen) für Sicherheitsgurte an den hinteren quer zur Fahrtrichtung angebrachten Sitzen ausgerüstet zu sein". Zudem ist dem Schreiben zu entnehmen, dass diese Ausnahmegenehmigung bis zum August 1981 verlängert wurde. Zudem wird gefordert, dass von der Zulassungstelle in Brief und Schein einzutragen sei: "AM 28.08.1979 V.R.RP. DÜSSELDORF AUSN. GENEHM. ERT."

    Ich meine mich zu erinnern, dass die Defis noch bis 2006 mit den Längsbänken ausgeliefert wurden. Meine Frage ist nun, wie lange galt die o.g. Ausnahmegenehmigung weiter? Hat jemand eine entsprechende Passage in seinem Schein/Brief stehen, nach 1981? Könnte ich davon eine Kopie erhaten, damit ich sie dem TÜV-Mann geben kann?

    Mit Dank für Eure Hilfe!
    sandro



    .....wenn du das schreiben von LAND ROVER hast dann hast du das dem TÜV- mensche doch wohl gezeigt vermute ich...........
    die ausnamegenemigungen werden von der zulassungsstelle erteilt.früher hat das der regirungspräsident gemacht.

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      #3
      AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

      Hoi Siggi,

      nein, das Schreiben kennt er noch nicht,das habe ich erst seit gestern vorliegen. Der war eigentlich ganz zugewandt und nett, bloß halt auch etwas beflissen. Eben aus diesem Grund würde ich ihm geren das Schreiben für 1983 und später vorlegen wollen. Das jetzige "endet" ja im August 1981.

      Besten Dank!
      sandro
      It's never over in a Rover ?!?

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        #4
        AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

        Mahlzeit!
        Was ist jetzt eigentlich Dein Problem?
        Du bekommst doch die Sitze hinten eingetagen, Du mußt Dich halt nur mit dem Gedanken abfinden, dass noch Beckengurte nachgerüstet werden müssen.
        Oder störst Du Dich daran, dass hinten Löcher in den Heckbody gebohrt werden müssen?!? Oder ist es wieder mal er liebe Geiz?
        Es ist leider nun mal so, dass alle Fahrzeuge irgendwann auf allen Sitzplätzen mit Gurten ausgestattet wrden mussten.
        Und das gilt für alle Personenkraftwagen nach 1981, wie Deinen Zitaten zu entnehmen ist.
        Und Deine Serie III ist einfach 2 Jahre zu jung.

        Grüße aus der sommerlichen Hauptstadt....the heat is on.....

        Lothi

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          #5
          AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

          Zitat von sandro Beitrag anzeigen
          Hoi Siggi,

          nein, das Schreiben kennt er noch nicht,das habe ich erst seit gestern vorliegen. Der war eigentlich ganz zugewandt und nett, bloß halt auch etwas beflissen. Eben aus diesem Grund würde ich ihm geren das Schreiben für 1983 und später vorlegen wollen. Das jetzige "endet" ja im August 1981.

          Besten Dank!




          sandro



          wenn die erweiterung des gutachten von '81 ist,endet es nicht dann sondern wurde ja '81 verlängert.............

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            #6
            AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

            Die Genehmigung ist jeweils für ein Jahr befristet, die letzte mir vorliegende ist am 25.08.1980 ausgestellt und bis zum 31.08.1981 befristet. Leider...
            It's never over in a Rover ?!?

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              #7
              AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

              Zitat von sandro Beitrag anzeigen
              Die Genehmigung ist jeweils für ein Jahr befristet, die letzte mir vorliegende ist am 25.08.1980 ausgestellt und bis zum 31.08.1981 befristet. Leider...



              ........dann müste man sich jedes jahr eine neue holen.............????? bestimmt nicht !!!!

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                #8
                AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

                Siggi, Du hast richtig verstanden, jedes Jahr zur Zulassungsstelle und verlängern lassen... Endlich ist mir nicht mehr langweilig.

                Nein, diesen Schrieb musste Land Rover in Neuss jedes Jahr erneuern lassen, damit die ihre Kisten weiter in D ohne Gurte verkaufen konnten.

                sandro
                It's never over in a Rover ?!?

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                  #9
                  AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

                  Zitat von sandro Beitrag anzeigen
                  Ich meine mich zu erinnern, dass die Defis noch bis 2006 mit den Längsbänken ausgeliefert wurden.
                  Ja aber nicht ohne Beckengurte.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

                    Hallo zuasmmen,


                    habe vor ein paar Jahren bei meinem LJ80 Quersitze nachgerüstet ( Grauimport). Der Freundliche meinte nur, das er mir die Sitze nur einträgt, wenn ich die Gurte die, ich für die Kinder eingebaut hatte, ausbaue.
                    Nun Steht im Brief : Mit Quer zur Fahrtrichtung auf den Radkästen montierte Klapnotsitzen.


                    Mußman das alles verstehen!!!!!!

                    Gruß

                    Carsten

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                      #11
                      AW: Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurte Längsbänke

                      Mahlzeit miteinander,

                      der TÜV-Mann hat grad grünes Licht gegeben, nachdem ich ihm die Ausnahmegenehmigung zugemailt hatte. Also noch mal Danke für die geschätzen Beiträge.

                      sandro
                      It's never over in a Rover ?!?

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