Von/bis kenne ich nur aus den Brochueren aber nicht aus dem Fahrzeugschein von Pkws. Andere Räder, stärkerer Motor, Fahrwerke usw. müssen eingetragen werden, das steht außer Frage. Wenn ein Fahrzeug umgebaut wird, beispielsweise als WoMo, dann werden die Umbauten, wie Möbel dokumentiert und sind Teil der neuen Fahrzeugbeschreibung. Offiziell darf nach der Abnahme nichts mehr daran verändert, so auch nichts dazugebaut oder entfernt werden. Genau in dem geprüften Zustand wird auch das Leergewicht ermittelt
Wenn Du eine zusätzliche Bodenplatte einbaust und darauf Kisten befestigst, könntest Du dieses Gebilde theoretisch eintragen und somit gewichtsmäßig berücksichtigen lassen, dann dürfte es aber auch nicht mehr ausgebaut werden. Da es fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, dürfte es auch zum Fahrzeug gehören. Genauso ist das bei der Eintragung als Werkstattwagen mit den Fahrzeugeinrichtungen.
Andererseits lässt man weder Subwoofer, noch Endstufe oder anderes Gerödel, welches man im Auto hat eintragen und das Auto neu verwiegen.
Das halte ich aber auch für unwichtig, da es nur wichtig ist die Gesamtmasse einzuhalten.Steuerlich ist die Gesamtmasse relevant und was die Achslasten und Gesamtmasse angeht, ist der Fahrzeugführer die Einhaltung verantortlich.
Gruß Marc
@caruso
Nach §19 erlischt die BE, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Das wäre dann der Fall, wenn man Räder fährt, welche nicht eintragungsfähig sind.
Kommentar