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Ein Umbau und der TÜV

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    #31
    AW: Ein Umbau und der TÜV

    Von/bis kenne ich nur aus den Brochueren aber nicht aus dem Fahrzeugschein von Pkws. Andere Räder, stärkerer Motor, Fahrwerke usw. müssen eingetragen werden, das steht außer Frage. Wenn ein Fahrzeug umgebaut wird, beispielsweise als WoMo, dann werden die Umbauten, wie Möbel dokumentiert und sind Teil der neuen Fahrzeugbeschreibung. Offiziell darf nach der Abnahme nichts mehr daran verändert, so auch nichts dazugebaut oder entfernt werden. Genau in dem geprüften Zustand wird auch das Leergewicht ermittelt

    Wenn Du eine zusätzliche Bodenplatte einbaust und darauf Kisten befestigst, könntest Du dieses Gebilde theoretisch eintragen und somit gewichtsmäßig berücksichtigen lassen, dann dürfte es aber auch nicht mehr ausgebaut werden. Da es fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, dürfte es auch zum Fahrzeug gehören. Genauso ist das bei der Eintragung als Werkstattwagen mit den Fahrzeugeinrichtungen.
    Andererseits lässt man weder Subwoofer, noch Endstufe oder anderes Gerödel, welches man im Auto hat eintragen und das Auto neu verwiegen.

    Das halte ich aber auch für unwichtig, da es nur wichtig ist die Gesamtmasse einzuhalten.Steuerlich ist die Gesamtmasse relevant und was die Achslasten und Gesamtmasse angeht, ist der Fahrzeugführer die Einhaltung verantortlich.

    Gruß Marc

    @caruso
    Nach §19 erlischt die BE, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Das wäre dann der Fall, wenn man Räder fährt, welche nicht eintragungsfähig sind.

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      #32
      AW: Ein Umbau und der TÜV

      Lies den Link.
      Was glaubst du eigentlich,wofür ich sowas hier einstelle?

      Alles ist eintragungsfähig.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #33
        AW: Ein Umbau und der TÜV

        Nicht alles ist eintragungsfähig. Räder, welche im Radkasten nicht freigängig sind, Räder mit zu geringer Tragfähigkeit oder mit zu geringem Geschwindigkeitsindex oder auch zu große oder zu kleine Räder, für welche es kein Abgasgutachten gibt, sind nicht eintragungsfähig.
        Das Urteil deckt aber nur einen Teil davon ab. Durch ein fehlendes Abgasgutachten wird keine Verkehrsgefährdung vorliegen, aber alle anderen o.g. Tatbestände bergen erhöhte Unfallgefahr und stellen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar.
        Es wird ja auch darauf verwiesen, dass ein Gutachten eines Sachverständigen über den Ausgang eines solchen Prozesses entscheidet.
        Daher kann man nicht pauschal sagen, dass durch das Fahren von nichteingetragenen Rädern die BE nicht erlischt..

        Gruß Marc

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          #34
          AW: Ein Umbau und der TÜV

          Nur mal eine ganz bescheidene, aber ernstgemeinte Frage bezüglich der Leermasse des Fahrzeugs:

          Was machen denn Fahrzeugführer von den Vans z.B. Sprinter, wo die hinteren Sitzbänke mit Schnellverschlüssen, also entnehmbar befestigt sind? Die Sitze sind doch ganz sicher Bestandteil des Fahrzeugs und der Leermasse, deren Entnahme sich auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirkt.

          Andererseits habe ich schon oft gesehen, dass Ladung zur Sicherung verschraubt wird, dass Einbauschränke so gestaltet sind, dass sie jederzeit mit wenigen Handgriffen los geschraubt und entladen werden können. Ein Dachträger wird mit geschraubten Klammern befestigt: Macht ihn das zu einem Teil des Fahrzeugs? Muss ich das Leergewicht meines Fahrzeugs ändern, wenn ich die Alus durch originale Stahlfelgen mit breitern/schwereren Reifen aber im Datenblatt erlaubter Größe ersetze?

          Wenn sich durch Umbauten der Fahrzeugtyp ändert und dieser auch eingetragen werden soll, kann ich mir vorstellen, dass das Leergewicht mit ermittelt wird/werden muss. Aber solange kein LKW oder Womo aus dem Landy werden soll, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Leergewicht geändert werden muss - es sei denn, ich verlange die Eintragung der Einbauten beim TÜV, aber bisher habe ich noch keinen Prüfer erlebt, den der Inhalt des Laderaums interessiert hätte. Aber Vorsicht: Das ist wieder nur mein Rechtsgefühl und nichts, was irgendwo außer in meinem Kopf geschrieben steht.

          Ich bin persönlich bin zwar durch und durch deutsch, aber bleibe ein Freund vom gesunden Menschenverstand. Ich bin mir aber sicher, dass man eine solche Diskussion nur in einem deutschsprachigen Forum finden kann - vielleicht es wäre hilfreich, wenn beide Seiten ihre Behauptungen mit Gesetzestexten, Vorschriften und Urteilen belegen würden ... .

          Beste Grüße und viel Spaß noch

          Highlandy

          Ach ja, und vergesst bitte die Frage mit den Sitzen nicht ...
          Anybody who loves whisky can't be all bad.

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            #35
            AW: Ein Umbau und der TÜV

            Wichtig ist noch

            das bei Neuen BE Führerscheinen und bei BE generell ab ??? genau weiß ich nicht. ist die Gesamtmasse ( Fahrzeug incl Anhänger ) auf 3,5 TO später sogar auf 2,6 Tonnen begrenzt wird , je schwerer Das Zugfahrzeug je weniger darf der Hänger wiegen !!!!!!!!!!!

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              #36
              AW: Ein Umbau und der TÜV

              Schon wieder falsch.
              An ein 3,5t Zugfahrzeug darf man immer einen 750kg Anhänger hängen.
              Ich meine die Gesammtzugmasse ist letztens noch nach oben geschraubt worden
              aber das such ich jetzt nicht raus.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #37
                AW: Ein Umbau und der TÜV

                jo ganz falsch, hier mal für die Klasse B ab 19.01.2013

                Kraftwagen bis 3,5 t zG
                • Mitführen von Anhängern
                  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
                  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.


                Dann gibts neuderings B96 (ist nur eine weiterblidung ohne Prüfungen)
                Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
                Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

                und halt der BE
                Kraftwagen der Klasse B und
                • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

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                  #38
                  AW: Ein Umbau und der TÜV

                  Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                  Daher kann man nicht pauschal sagen, dass durch das Fahren von nichteingetragenen Rädern die BE nicht erlischt..
                  Das Gegenteil kann man aber auch nicht behaupten.
                  Hast du das hier gesehen?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #39
                    AW: Ein Umbau und der TÜV

                    Was geht den hier so langsam ab..........................Nicht ganz das was ich mir so erwarte von einem Forum..................kein Wunder, dass so manche sich hier verabschieden................

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                      #40
                      AW: Ein Umbau und der TÜV

                      Ja Micha, das kenne ich.
                      Aber da ging es darum, dass es keine Wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, dass diese Carbonfelgen nicht den Widrigkeiten des Strassenverkehrs standhalten. Bei schleifenden Rädern, zu geringen Tragfähigkeisindex oder Geschwindigkeitsindex gibt es bereits genug Unfallgutachten, welche eine Gefährdung belegen können.
                      Ich denke, dass man garnichts pauschal sagen kann. Da bedarf es immer einer Einzelfallbetrachtung.
                      Aber schön, dass der freie europäische Warenverkehr vorrang vor nationalen Interessen Von Sicherheitswahnsinnigen hat.:kl

                      Gruß Marc

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                        #41
                        AW: Ein Umbau und der TÜV

                        Zitat von hasuatolkien Beitrag anzeigen
                        Nicht ganz das was ich mir so erwarte von einem Forum.
                        Dann erzähl mal,was du von einem Forum erwartest?
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #42
                          AW: Ein Umbau und der TÜV

                          .... Zuallererst erwarte ich mal , das ich hier meine Meinung äusern kann , ohne dafür gleich in einem Scheiß Ton angemacht zu werden .:sn
                          Gruß Oliver

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                            #43
                            AW: Ein Umbau und der TÜV

                            Da kann ich nichts zu sagen.
                            In Threads wo nach Meinungen gefragt wird les ich nicht.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                              #44
                              AW: Ein Umbau und der TÜV

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Da kann ich nichts zu sagen.
                              In Threads wo nach Meinungen gefragt wird les ich nicht.
                              ..........
                              Gruß Oliver

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                                #45
                                AW: Ein Umbau und der TÜV

                                Jungs,

                                es ist wie immer hier. Der Themenstarter stellt eine Frage, die entweder ins Lächerliche gezogen wird, oder so abdriftet, dass unterm Strich niemandem geholfen ist.

                                Meine Karre läuft z. Zt. noch als Firmenwagen. Wie bescheuert wäre ich, den Karren nicht der StVZo entsprechend zu fahren, wenn ich eigene Kollegen an Bord habe. Die Versicherung mal außen vor, aber die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft sind heute eine der größten Ansammlungen an Schmeißfliegen, die ich kenne. Wenn die einen Grund finden "nicht zahlen zu dürfen/müssen", finden die auch eben diesen. Darum lasse ich Dinge eintragen, wo jeder normal denkende Mensch (ja, auch ich) sich fragt, ist das nötig!?!

                                Man muss das immer von zwei Seiten sehen :o.
                                Gruß OLAF. PB
                                Es gibt solche und solche, aber mehr solche als solche.

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