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Werkstatthandbuch Discovery CD-Rom - Anruf der Polizei

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    #31
    dann bitte die obengenannte seite bloß "anschauen" und nichts runterladen.
    (das müsste doch dan legal sein weil ich nicht im besitz davon bin oder?)
    will hier keinen verführen was verbotenes zu tun.
    gruß eric

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      #32
      Anschaun ist voll legal. :D

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        #33
        Hallo Vishnu

        Das ist etwas komplizierter als: nur anschauen darf man.

        Wenn Du mit einem Internetbrowser etwas anschaust hast Du es schon auf Deinen Rechner geladen und bist somit im Besitz des Dokuments oder des Bildes.(auch wenn man es nicht weiss)
        Da man aber erst nach dem Laden einer Seite überhaupt sehen kann ob da etwas legales oder nicht legales auf der Seite ist wird es schwirig.
        Die Gesetzeshüter und diejenigen, welche Gesetze machen sind da zur Zeit noch etwas überfordert.
        Man kann das nämlich auch als aktive Zensur sehen. Dies möchte der Gesetzesgeber jedoch eigentlich nicht.
        Dazwischen liegt ein "schmaler" Grat und der wurde gesetzmässig in Deutschland noch nicht gefunden.
        Unzählige Artikel auf heise.de (der Ticker wird auch auf dem BlackLandy Portal ganz unten eingeblendet) zeugen davon.
        Auch in der Schweiz sind wir zur Zeit noch in einer "Gesetzesunsicherheit". Das Gesetz ist für Privatanwender sehr liberal, es wurde jedoch noch nicht verabschiedet.
        In der EU (+CH ;) ) ist die Spanne zwischen sehr restriktiv und sehr liberal sehr gross. Das wird noch zu etlichen Problemen führen.
        Man stelle sich vor, Grenzübertritt mit Laptop und plötzlich ist man ein "Schwerverbrecher"....
        Ich bin beruflich öfter in mehreren europäischen Ländern unterwegs. Da müsste ich alle Gesetzesvarianten dieser Länder kennen und mein Laptop jedesmal dementsprechend einrichten.
        Zur Zeit müsste ich das. Das Problem ist, mein Arbeitgeber arbeitet mit einer Verschlüsselung die in Frankreich verboten ist....

        Ist ein ganz heikles Thema.

        Wünsche eine gute Nacht

        Flavio...kuck raus und .....hmaa, habe die Winterreifen doch nicht für nichts gekauft ;) :D :]

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          #34
          RE: Werkstatthandbuch Discovery CD-Rom - Anruf der Polizei

          Original von dirk1200

          Habe dann dem Kriminaler erklärt diese CD in "gutem Glauben" gekauft zu haben.
          Hallo Zusammen!
          Ergebnis dieser, meiner Aussage: Verfahren eingestellt, keine Strafe, keine Buße, Glück gehabt! :P

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            #35
            RE: Werkstatthandbuch Discovery CD-Rom - Anruf der Polizei

            Hast Du das schriftlich bekommen ?

            Wie sieht das aus ?

            Gruß

            Andi

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              #36
              RE: Werkstatthandbuch Discovery CD-Rom - Anruf der Polizei

              @dirk 1200 : Hast du die CD-Rom abgegeben?

              Ich warte noch auf Antwort (Rechtsanwalt hat Staatsanwaltschaft in Münster herausgabe CD angeboten um evtl. Hausdurchsuchung zu vermeiden)

              Werde über Entscheidung berichten.

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                #37
                Hallo Takis,

                wie viel Geld zahlst Du denn für die rechtsanwaltliche Beratung / Vertretung?

                Würde das eine Rechtsschutzversicherung übernehmen?

                lg

                Claudi

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                  #38
                  RE: Werkstatthandbuch Discovery CD-Rom - Anruf der Polizei

                  @Andi:
                  Ja, ich habe das Schwarz auf Weiß von der Staatsanwaltschaft bekommen:

                  "Ermittlungsverfahren ... unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ... gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt." :D

                  @tigerdisco:
                  Ja, die CD habe ich abgegeben, allerdings habe ich auf Abgabe bestanden, der freundliche Kriminaler wollte sie erst nicht haben und sagte augenzwinkernd zu mir: "Die CD haben Sie ja bereits vernichtet..."
                  Habe aber auf Abgabe bestanden, will damit nix mehr zu tun haben ;)

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                    #39
                    Hallo Marllandy,

                    läuft alles über Rechtschutz (Zusage liegt vor)

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                      #40
                      @ dirk 1200:

                      Ich werde die CD-Rom ebenfalls abgeben!
                      Möchte kein Ärger mehr mit Staatsanwaltschaft / Polizei haben.

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                        #41
                        ich finde es ehrlichgesagt etwas übertrieben für sowas sofort den rechtsanwalt einzuschalten. gut wenns die versicherung bezahlt warum nicht, aber nötig ist das nicht. geht einfach zur polizei hört euch an was die zu sagen haben, und macht wenn nur vorsichtige aussagen. das verfahren sollte dann eingestellt werden. wenn ich mal so überlege welche verfahren (in meinem bekanntenkreis) so eingestellt wurden, dann seid ihr mit eurer popeligen cd ausm schneider.
                        gruß eric

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                          #42
                          rr83,

                          da hast du volkommen Recht!

                          Allerdings hatte ich keinen blassen Schimmer weswegen ich als Beschuldigter bei der Kriminalpolizei vorsprechen sollte(Straftat Urheberschutzgesetz)/keine weitere Angaben auf Vorladungsschreiben!
                          Erst hinterher stellte sich raus dass es sich um eine CD-Rom handelt!

                          Wenn ich vorher gewusst hätte dass es sich "nur" um eine bei EBay ersteigerte CD handelt hätte ich wahrscheinlich auf RA verzichtet!
                          Ein Bekannter (der ist bei der Polizei) meinte als er die Vorladung gesehen hat:

                          Schalte lieber einen Anwalt ein, der bekommt Akteneinsicht/mach lieber keine Aussage bevor du die Akte gelesen hast.
                          Genauso habe ich es dann auch gemacht (vorher mit Rechtschutz geklärt ob versichert)

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                            #43
                            Hallo dirk1200

                            na dann hoffe ich das ich das Schreiben von der Staatsanwaltschaft auch bekomme, mir hat der Polizist der mich das erstemal angerufen hat gleich gefragt ob ich die CD-Rom mitbringen würde und ich hab Sie natürlich gleich da gelassen. Wollte auch nicht mehr damit zu tun haben.

                            Gruß

                            Andi

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                              #44
                              Hallo

                              habe heute auch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen:

                              "das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 29.01.2007 gemäß §170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."

                              Oberstaatsanwalt"

                              endlich wieder ganz ruhig schlafen!


                              Gruß

                              Andi - der das nie wieder tut!

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                                #45
                                Hallo Andi,

                                und ich habe schon gehofft,das es bald sehr viele Disco´s günstig zu kaufen gibt :D .Nee, Spass beiseite.Gott sei Dank noch´mal gut gegangen.Jetzt kannste ja mal wieder richtig ausschlafen.

                                Gruss Andreas

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