Zitat MoD
"Er hat beim Versicherungs HQ angefragt und die versicherten, das die Versicherung für die deutschen Kurzzeitkennzeichen auch in GB ihre Gültigkeit hat. Vor Zeugen. Damit ist der Hauptknackpunkt erschlagen. Das Auto ist versichert. Soo."
Wenn Du meinst, Du könntest daraus eine Rechtssicherheit ableiten... Versichert ist das, was den Vertragsbedingungen entspricht und nicht das, was jemand am Telefon blubbert.
Mein Kenntnisstand ist, dass es kein EU-Abkommen für die Anerkennung des roten Händlerkennzeichens und des gelben Kurzzeitkennzeichens gibt.
Zum Rest sag ich: Glück gehabt. Und gewissenhaft ist anders.
Gruß Marc
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