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Überführungskennzeichen

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    #16
    AW: Überführungskennzeichen

    Zitat MoD
    "Er hat beim Versicherungs HQ angefragt und die versicherten, das die Versicherung für die deutschen Kurzzeitkennzeichen auch in GB ihre Gültigkeit hat. Vor Zeugen. Damit ist der Hauptknackpunkt erschlagen. Das Auto ist versichert. Soo."

    Wenn Du meinst, Du könntest daraus eine Rechtssicherheit ableiten... Versichert ist das, was den Vertragsbedingungen entspricht und nicht das, was jemand am Telefon blubbert.

    Mein Kenntnisstand ist, dass es kein EU-Abkommen für die Anerkennung des roten Händlerkennzeichens und des gelben Kurzzeitkennzeichens gibt.

    Zum Rest sag ich: Glück gehabt. Und gewissenhaft ist anders.

    Gruß Marc

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      #17
      AW: Überführungskennzeichen

      Danke Marc!

      & DA liegt der Knackpunkt!
      Wenn alles paletti lauft, GUT
      Wenns Kracht siehst Scheisse aus....
      Ein deutsches Kennzeichen besagt auch wiederrum wenig über den Technischen Zustand... was ist mit einem abgelaufenen MOT?
      Ich habs sowohl Privat wie "Beruflich" betrieben.... Da müssen Gewissheiten walten...
      Geschickten genügend von Bullereine kann ich auch Posten, hilft leider keinen wenns drauf ankommt.
      Aber BITTE; Jeder wie er mag & kann :-)
      Die Aussage bzg der UK Versicherung würde ich gern belegt sehen.
      besa mi culo:mi

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        #18
        AW: Überführungskennzeichen

        Meinen Kenntnisstand zur UK Autoversicherung hat mit ein Englischer Staatsbürger so erklärt. Deswegen schriebte ich"meines Wissens nach" .

        Auch wenn das jetzt nicht sachdienlich ist: Ich glaube kaum das diese Praxis den brittischen Ordnungshütern unbekannt ist. Daher würde es mich doch sehr wundern wenn diese es dann ungeprüft tolerieren.

        Holger

        soo ich habs gefunden: ach, vorweg noch eins, ich hab die grüne Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen gewollt. Daraufhin bekam ich meine Aussage, das dies nicht notwendig sei, weil die Versicherung mein Vorhaben deckt.

        Es gibt eine Liste der zulässigen betreiber der Versicherten Karre
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von masterofdesaster; 28.04.2013, 13:53.
        was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
        Schaf lügt !

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          #19
          AW: Überführungskennzeichen

          Es gibt mit Sicherheit genau so viele dämliche Polizisten, wie Mechaniker, welche Zündkerzen schief in den Zylinderkopf einschrauben.

          Das ich mit der Masche dauerhaft durchkäme, darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn ein Überführungskennzeichen für einen Wirtschaftsraum nicht zugelassen ist, dann stellt das dort den Tatbestand des fahren mit einem nichtzugelassenen Kfz dar. Hier in D wäre es nur Kennzeichenmissbrauch.

          Gruß Marc

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            #20
            AW: Überführungskennzeichen

            ich hab noch was im letzten Beitrag gepostet
            .kurzek.jpg

            hmmm, bin ich der einzige der lesen kann? Sorry, aber die EU, auch wenn GB nicht dazugehören mag, hat gewisse Vorteile.
            Also Kurzzeitkennzeichen anerkannt, damit auch Versichert, das ganze EU weit. Also ich hab da jetzt keine Fragen mehr zu.
            Der technische Zustand des abzuholenden Fahrzeugs ist eine ganz andere Geschichte, die ich mit meinem Gewissen vereinbaren muss. In meinem Fall hatte das Auto frischen MOT was aber überhaupt nicht bedeuten muss.

            Holger
            Zuletzt geändert von masterofdesaster; 28.04.2013, 14:04.
            was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
            Schaf lügt !

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              #21
              AW: Überführungskennzeichen

              wenn ich das alles so richtig verstehe...?????

              wär es also möglich.. ?!?!
              daß der englische verkäufer mir das auto bis auf die fähre >(zur grenze) bringt
              und ich ab dann mit einem ü-führungskennzeichen und adac grenzversicherung nach hause fahre???

              #
              ja

              oder nein???

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                #22
                AW: Überführungskennzeichen

                schau mal in den vorletzten Beitrag.
                was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
                Schaf lügt !

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                  #23
                  AW: Überführungskennzeichen

                  Die Grenzversicherung benötigt man nur, wenn man mit dem englischen, noch zugelassenen Kfz selbst heimfahren will. Das geht nur mit gültiger Mod und Tax und wenn es keine "private Plate" ist, welche der Vorbesitzer auf sein neues Kfz nageln will.

                  Wenn ein Überführungekennzeichen benutzt wird, dann ist dies ja haftpflichtversichert. Die Frage ist nur, wo im EU-Raum das Rote oder das mit gelbem Streifen benutzt werden darf. Darüber gibt es gegenseitige Abkommen zwischen den Staaten.

                  gruß Marc

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                    #24
                    AW: Überführungskennzeichen

                    @ master..

                    ich glaube, du hast einen denkfehler

                    ich interpretiere deinen kopierten beitrag so,

                    dass es sich um ein fahrzeug mit deutschen fahrzeugschein handelt, welches mit kurzzeitkennzeichen im EU ausland geduldet ist

                    und ein in gb gekaufter landy hat noch keinen fahrzeugschein...

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                      #25
                      AW: Überführungskennzeichen

                      Grundsätzlich darf ein Fahrzeug nicht zweimal zugelassen sein. Also ist es in meinem Fall so, das das Fahrzeug einmal in GB angemeldet und versichert ist. Versicherungsschutz habe ich allerdings nicht, weil ich nicht im Versicherungsvertrag GB namentlich hinterlegt bin.
                      Ich wähle jetzt den Weg über die deutsche Kurzzeitzulassung und erwirke damit den Versicherungsschutz. Europaweit und in den Staaten in denen das Kurzzeitkennzeichen anerkannt ist. Da das englische Zulassungsverfahren keine Abmeldung vorsieht, ist das auch Gesetzeskonform. Hier in D bräuchtest du eine Abmeldebescheinigung, Im V5 der Engländer ist ein Abschnitt für eine Meldung an die dortige Behörde für eine dauerhafte Ausfuhr. Das ist aber Sache des letzten Halters/Besitzers.
                      Das ist nichts anderes als einen Landrover in Müchen zu kaufen und nach Hamburg zu fahren, wenn dieser in D nicht angemeldet ist. Ist dieser Landrover aber angemeldet und hat bloß keinen TÜV, darfst du ihn nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren, weil er dann zweimal in D zugelassen wär.
                      Den deutschen Fahrzeugschein erhältst du doch mit den Kurzeitkennzeichen, das ist der rote Wisch den du vor Fahrtantritt mit den Fahrzeugdaten füllen musst, damit er gültig ist. Schilder, Schein, zugelassen.

                      Darum heißt das doch extra: Kurz Zeit Zulassung. Nicht rote Nummer oder irgendwas schwammiges. Zulassung für den Straßenverkehr für 5Tage . Und in Text dazu ist hinterlegt welche fahrten du damit erledigen darfst und welche nicht. Der Klassiker ist die Überführung von einem Ort nach Hause. Deutlicher gehts doch nicht`??

                      Holger
                      was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
                      Schaf lügt !

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                        #26
                        AW: Überführungskennzeichen

                        Moin,

                        Räusper.
                        Der Versicherungsschutz für das Kurzzeitkennzeichen bezieht sich auf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen, nicht auf das Fahrzeug mit der englischen Zulassung.
                        Im Gegensatz zu der Information auf der Webpage der Versicherung handelt es sich bei der EU-Information von 2007 um eine ABSICHTSERKLÄRUNG, welche m.W. (noch) nicht in europäisches noch in nationales Recht umgesetzt worden ist. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist deshalb noch eine NATIONALE Zulassung da es m.E. die Anforderungen nach dem Internationalen Kraftfahrzeugabkommen NICHT erfüllt. Somit wird es im Ausland (EU und nicht-EU) nur dann anerkannt wenn es ein explizietes bilaterales Abkommen gibt. UK, BE und NL haben kein entsprechendes Abkommen mit Deutschland abgeschlossen. Damit ist, Versicherungsschutz hin oder her, das Fahrzeug mit deutschen Kurzzeitkennzeichen weder im UK, noch in BE oder NL ZUGELASSEN. Versicherungsschutz ist nur ein Teil einer gültigen Zulassung, Versicherungsschutz beinhaltet NICHT das die Zulassung dann auch in diesen Ländern gilt. Du fährst also im UK ohne Versicherungsschutz (auf UK-Kennzeichen) und im Transit in BE und NL ohne Zulassung und im UK mit Kurzzeitkennzeichen auch ohne Zulassung.

                        Der einzige legale Weg um mit einem im UK zugelassenen Fahrzeug auf eigener Achse nach Deutschland zu kommen ist, wie schon vormals erwähnt, eine Grenzversicherung des ADAC auf DEINEN Namen für das UK-Kennzeichen, eine gültige UK-Tax-Disc, die Original UK-Kennzeichen und, nach herrschender Meinung, eine gültige UK-MOT-Bescheinigung.

                        Happy rovering - Birger
                        Land-Rover Series - serious!

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                          #27
                          AW: Überführungskennzeichen

                          @MoD
                          "Grundsätzlich darf ein Fahrzeug nicht zweimal zugelassen sein. Also ist es in meinem Fall so, das das Fahrzeug einmal in GB angemeldet und versichert ist. Versicherungsschutz habe ich allerdings nicht, weil ich nicht im Versicherungsvertrag GB namentlich hinterlegt bin.
                          Ich wähle jetzt den Weg über die deutsche Kurzzeitzulassung und erwirke damit den Versicherungsschutz."

                          Du gibst Dir die Antwort ja schon selbst.



                          @Birger
                          Treffender hätte mans nicht formulieren können.:vD

                          Gruß Marc

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                            #28
                            AW: Überführungskennzeichen

                            Ich habe mich geirrt!!!
                            Sorry, aber das muß ich nun richtigstellen
                            , Kurzzeitkennzeichen sind in EU Staaten geduldet und auch versichert, aber nur wenn die Fahrt in Deutschland beginnt. Ja, da habe ich ich Mist verbreitet, aber das Thema hat mich nicht losgelassen und nun bin ich endlich fündig geworden. Ja, ich hab Glück gehabt, Asche auf mein graues Haupt!!
                            Also hier der Wortlaut über die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland. Es ist hier eine Bekanntmachung der Stadt Gütersloh die sich auf einem Gesetzesinhalt beruht.Lest selbst:



                            kleinlaute Grüße
                            Holger
                            was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
                            Schaf lügt !

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                              #29
                              AW: Überführungskennzeichen

                              Und der Vollständigkeit halber noch etwas zum roten Dauerkennzeichen:


                              Gruß Marc

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                                #30
                                AW: Überführungskennzeichen

                                Tja, was hilft uns das wenn die im Ausland zuständigen Scheriffs oder Zoll das Deutsch-Gelbe Kennzeichen dir vom Wagen rauben?? :sn
                                Man liegt villeicht (!!) noch grade so legal im Recht, erziehlt aber mächtig viel Ärger. Habe ich selbst schon durch... & das sogar mit Zollkenzeichen (Rot)
                                Was soll es? Soll jeder sich sein Glück selbst auslöffeln :p
                                besa mi culo:mi

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